Absurder Bundesehr-Stichzwang

Soldat widerstand Impf-Befehl: System rächt sich mit saftiger Geldstrafe

Corona
Symbolbilder (2): Freepik; Soldaten: ©Bundeswehr/S.Wilke, Wikimedia Commons, [url=https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/deed.en]CC BY

Auch nach der offiziellen Beendigung der sogenannten "Corona-Pandemie" hat das System noch nicht genug von der Gängelung jener Bürger, die sich mutig gegen die Teilnahme am Impf-Experiment entschieden. Zu spüren bekam dies nun auch ein Soldat, der am Donnerstag zu 4.900 Euro Geldstrafe verdonnert wurde, weil er dem Impf-Befehl - in der Bundeswehr gilt der Stichzwang weiterhin - nicht Folge leistete. Der bezeichnende Grund dafür: Sogenannte "Gehorsamsverweigerung".

Widersinniger Impf-Befehl weiter in Kraft

Wie das Gesetz es befahl: So äußert sich die Herangehensweise des Systems und der instrumentalisierten Justiz offenbar, wenn es um Personen geht, die sich widersinnigen Befehlen innerhalb der Streitkräfte widersetzen. Ein solcher ist zweifelsohne der Corona-Impfzwang für aktive deutsche Soldaten. Erst Ende Mai verlängerte SPD-Verteidigungsminister Boris Pistorius sogar die "Duldungspflicht", wonach Soldaten ärztliche Maßnahmen "dann dulden müssen, wenn sie der Verhütung oder Bekämpfung übertragbarer Krankheiten dienen" (§17a Abs.2 Soldatengesetz) auch im Bezug auf die mRNA-Spritzen. 

Zwar ist längst erwiesen, dass die Corona-"Impfungen" weder vor Ansteckung und Weitergabe, noch zuverlässig vor schweren Verläufen des Erregers zu schützen vermögen. Bei gesunden Personen im wehrfähigen Alter war die Chance, überhaupt schwer an COVID-19 zu erkranken, schon beim Wildtyp vernachlässigbar. Und als sich dann auch noch die milde Omikron-Variante durchsetzte, hatte selbst die machttrunkene Ampel-Regierung keine andere Wahl mehr, als den Großteil des Volkes vom Haken zu lassen und die Corona-Schikanen aufzuheben. Doch in der Bundeswehr hielt und hält man einfach weiter an dieser Begründung fest. 

Gehorsam wichtiger als Gesundheit?

Warum, das weiß selbst bei der Bundeswehr niemand so genau, wie Der Status bereits im März darlegte. Zugleich mit der hohen Anzahl und noch höheren Dunkelziffer von schweren Nebenwirkungen der experimentellen Präparate - insbesondere bei jungen Menschen - konfrontiert, gab sich die Bundeswehr ahnungslos. Sie gab zu, die Impfschäden in den eigenen Reihen gar nicht zu erfassen. Genau dort liegt aber der Hund begraben: Denn ebenfalls laut dem Soldatengesetz (§17a Abs.1) ist der Soldat verpflichtet, alles zu tun, um seine Gesundheit zu erhalten oder wiederherzustellen. Zudem darf er seine Gesundheit "nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig beeinträchtigen". 

Auf diesen Umstand berufen sich viele Soldaten, die sich dem Impf-Befehl verweigern. Und den drückt die Bundeswehr ohne Rücksicht auf Verlust durch: So auch im Fall von Bernhard W. (36) der mehrfach den Befehl erhielt, sich der Gen-Behandlung zu unterziehen. Insgesamt drei Mal erging der Impf-Befehl, dazu kamen Disziplinarstrafen für den als Kraftfahrer für die Bundeswehr tätigen Soldaten. Es handelt sich also obendrein noch um ein Einsatzgebiet, bei dem er vergleichsweise wenig ständigen Kontakt mit Kameraden hat. Also zerrte ihn die Bundeswehr vor Gericht - und dieses verurteilte ihn nun zu satten 4.900 Euro Geldstrafe. 

Drakonische Strafen bei Befehlsverweigerung

Gegenüber der "Bild" zeigte W. auf, dass er gewiss kein Querulant ist: "Ich bin gerne Soldat und habe bislang immer alle Befehle ausgeführt." In diesem Fall sei die Sache aber anders gelagert gewesen: "Bei den Impfstoffen gibt es allerdings keine Langzeitstudien und ich habe ein Recht auf körperliche Unversehrtheit." Das Vorgehen gegen seine Person ist kein Einzelfall, schon im Mai wurde bekannt, dass mindestens 70 Personen wegen Missachtung des Impf-Befehls aus der Bundeswehr entlassen wurden. In zahlreichen Fällen folgte dann ein Strafverfahren, das in der Regel in Geldstrafen, teilweise aber auch in bedingten Haftstrafen endete. Theoretisch wären Haftstrafen bis zu drei Jahren möglich.

Wie viele Impf-Opfer es in Deutschland gibt, ist nicht exakt gesichert. Das Paul-Ehrlich-Institut spricht von über 250.000 gemeldeten Nebenwirkungen; Eine Charité-Studie stellte sogar mindestens 500.000 Schäden, in vielen Fällen gravierender Natur, in den Raum. Eine Krankenkassen-Schätzung ergab sogar etwa 3 Mio. Krankenstände in zeitlichem Zusammenhang zu einer Impfgabe. Ein geringer Prozentsatz der Betroffenen stellt in der Folge einen Antrag auf Anerkennung eines Impfschadens, dabei wiederum liegt die behördliche Anerkennungsquote im niedrigen einstelligen Prozentbereich. Die Warteliste der einzigen Spezialambulanz ist indes abertausende Patienten lang

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