Impf-Befehl bleibt aufrecht

Unzählige Impfschäden - doch Bundeswehr hält eisern an Impfpflicht fest

Corona
Panzergrenadiere: ©Bundeswehr/S.Wilke, Wikimedia Commons, CC BY 2.0; Impfhand: Freepik; Komposition: Der Status.

Während die meisten Corona-Schikanen in Deutschland gefallen sind, denkt die Armee gar nicht daran, etwas an der "Duldungspflicht" für den Corona-Stich zu ändern. Das heißt konkret: Deutsche Soldaten müssen sich weiterhin dem Impf-Experiment unterwerfen, wenn sie eine Zukunft in der Bundeswehr haben wollen.

Bundeswehr will an Impfpflicht festhalten

Die Verhängung einer allgemeinen Impfpflicht, die in Österreich letztlich zum Fiasko für die Verantwortlichen wurde, unterblieb in Deutschland - nicht jedoch jene in bestimmten Berufen. Doch während die "Ampel" sogar im Gesundheitsbereich mittlerweile ein Einsehen hatte, dass die "einrichtungsbezogene Impfpflicht" mehr Schaden als Nutzen brachte, schaut es bei der Bundeswehr anders aus. Soldaten müssen sich weiterhin den Gen-Stich abholen - und die Bundeswehr hat keine Absicht dies zu ändern, wie Boris Reitschuster auf seinem Blog berichtet. Erlassen wurde die Regelung noch unter Ex-CDU-Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer, ihre SPD-Nachfolger behielten sie bei. 

Der Hintergrund für die Schikane liegt im §17a, Abs 2. des Soldatengesetzes. Diese besagt, dass "Soldaten ärztliche Maßnahmen dann dulden müssen, wenn sie der Verhütung oder Bekämpfung übertragbarer Krankheiten dienen." Dass dieser Passus für die Corona-Stiche gilt, die weder vor Ansteckung noch Weitergabe schützen, ist bereits grotesk genug. Doch die Bundeswehr legt noch eine Schippe drauf: "Die zuständigen Stellen der Bundeswehr recherchieren regelmäßig nach offiziellen, auf die Allgemeinbevölkerung bezogenen, Informationen zur Pharmakovigilanz bei Impfstoffen". Gemeint ist mit diesem Begriff die Erfassung von Nebenwirkungen & Co. bei Arzneien. 

Unzählige Nebenwirkungen, hohe Dunkelziffer

Nun würde man annehmen, der Nachweis für unzählige Nebenwirkungen sei längst getroffen. In Deutschland gab es schon im Sommer des Vorjahres knapp 300.000 Verdachtsfälle auf Nebenwirkungen in zeitlichem Zusammenhang mit einer Impfdosis. Kritische Experten gehen von einer Meldequote von 6-10 Prozent aus, Krankenkassen-Daten, die von 2,5 Mio. Behandlungen kurz nach Impfungen sprechen, scheinen dies zu erhärten. Sogar SPD-Gesundheitsminister Karl Lauterbach gab zuletzt eine Impfopfer-Quote zu, die auf eine zumindest fünfstellige Zahl schwerer Impfschäden schließen lässt. 

Was hält die Bundeswehr also von einem Umdenken ab? Die Antwort ist banal: Sie erfasst die, Zahlen Impfschäden in eigenen Reihe gar nicht, wie aus den Antworten auf die Anfrage von Reitschuster hervorgeht. Zur "Bewertung der Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit von Impfstoffen" verweist die Bundeswehr stattdessen auf das Paul-Ehrlich-Institut. Dieses wiederum ist just jene Stelle, die im Vorjahr eine sechsstellige Zahl an Verdachtsfällen meldete. Schon 2021, als die Duldungspflicht in der Bundeswehr erlassen wurde, gab es bundesweit tausende Anträge auf die behördliche Anerkennung & Entschädigung von Impfschäden. Offiziell anerkannt wurden damals ein niedriger Prozentsatz. 

Gesundhaltungspflicht versus Duldungspflicht

Dass die tatsächliche Dunkelziffer noch weitaus höher sein könnte, als angenommen, entlarvte zuletzt eine repräsentative INSA-Umfrage. Darin gab mehr als die Hälfte der Befragten an, nach einer ihrer Corona-Impfungen mit schweren Nebenwirkungen gekämpft zu haben, knapp ein Viertel stufte diese sogar als schwer ein - Der Status berichtete. Überdurchschnittlich oft betroffen waren junge Menschen unter 40 Jahren - also just jene Altersgruppe, aus denen sich die deutschen Streitkräfte bevorzugt rekrutieren. 

Wenn mutige Soldaten sich der überbordenden Pflicht zur Impfung widersetzen, droht ihnen großes Ungemach. Denn das Wehrstrafgesetz sieht vor, dass jene, die sich trotzdem der Stich-Pflicht widersetzen drakonische Strafen erwarten. Diese können von Geld- über Bewährungs- bis hin sogar zu Haftstrafen führen. In ihrem Widerstand gegen den Impf-Befehl begründen viele Betroffene übrigens angesichts der zahlreichen Nebenwirkungen mit der Gesundhaltungspflicht nach §17 Abs. 1 des Soldatengesetzes. 

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