Nach Hass-Kolumne im Standard: 'Staatskünstler' wegen übler Nachrede verurteilt
Manche Dinge kann man nicht erfinden: Da mobilisiert der polit-mediale Komplex gegen vermeintliche "Fake News & Hetze" und will damit seine Kritiker treffen. Wenn diese ihre Zweifel an dieser Blase gefälligen juristischen Entscheidungen - Stichwort Kuschel-Urteil gegen Pädo-Teichtmeister - anmelden, ist das immer sofort ein "Angriff auf den Rechtsstaat". Nun wurde ein ORF-Künstler für eine üble Nachrede in einer "Standard"-Hasskolumne verurteilt, in der er falsche und ehrenrührige Aussagen getätigt haben soll. Da es nun einen der Ihrigen trifft, ist die Blase der selbsterklärten "Guten" nun außer sich über das vermeintliche Skandal-Urteil.
Polizist beflegelt, weil er Strache nicht sabotierte
"Politische Satire": Das war die Ausrede von Scheuba im Prozess wegen übler Nachrede nach seiner "Standard"-Hasskolumne. Darin schimpfte er auf den heutigen Chef des Bundeskriminalamts (BKA), Andreas Holzer. Allerdings nicht wegen dessen mutmaßlicher Einbettung in tiefschwarze Netzwerke oder gar dessen fragwürdige Rolle als Leiter der "Soko Tape". Sondern vielmehr aufgrund dessen angeblicher "Untätigkeit" beim Versuch, Ex-Vizekanzler Strache frühzeitig aus der politischen Geltung zu treiben.
Dabei ging es um einen Fall aus dem Jahr 2015, als die späteren Produzenten des Ibiza-Videos diesen bereits beim BKA anzuschwärzen versuchten. Da das schwerste "Indiz" damals ein Foto einer prall gefüllten Geldtasche war, kam mangels Anfangsverdachts nicht heraus. Sechs Jahre später konstruierte Scheuba daraus eine "rätselhafte Untätigkeit" und sogar eine "folgenschwere Arbeitsverweigerung". Holzer ließ dies nicht auf sich sitzen, klagte dagegen - und bekam (noch nicht rechtskräftig) recht.
Staatskünstler hetzte im "Standard"
Das lachsrosa Bilderberger-Blatt als Postille, in der Hass & Hetze gegen Vertreter des Staates salonfähig sind: Es ist eine spannende Ironie des Schicksals. Denn erst vor Kurzem nutzte der ebenfalls linksliberale "Falter"-Chefredakteur die Causa Föderl-Schmid, um eine Verschärfung des Mediengesetzes zu fordern. Die Absicht: Vorwürfe wie jene zu ihrem mutmaßlichen Plagierens im großen Stil sofort mit einer Provision zu "übler Nachrede" zu zensieren. Medien wie Der Status, die darüber berichteten, wurden schon seit Tagen mit einer Hetzkampagne der Mainstream-Presse überzogen. Standard, Profil & Falter sind beim Hetzen gegen unsere Journalisten mittendrin statt nur dabei.
Derselbe Klenk spielte auch im Scheuba-Prozess eine pikante Rolle. Denn dessen Medium behauptete einst fälschlicherweise, bei der vorsitzenden Richterin handle es sich um eine ehemalige "ÖVP-ÖH-Vorsitzende". Auf dieser Geschichte baute die Anwältin von Scheuba einen Befangenheitsantrag auf. Es entstehe der "Anschein, dass [sie] eine negative Meinung über den Angeklagten" habe. Der Antrag wurde abgewiesen, am Ende stand eine Verurteilung für den über das ORF-Format "Wir Staatskünstler" bekannt gewordene Kabarettist, der während Corona 166.000 Euro an COFAG-Geld kassierte. Die Summe streifte er ein, obwohl etwa seine Standard-Kolumnen weiter erschienen.
Der freie Journalist Thomas Oysmüller (TKP-Blog) kritisiert die Heuchelei dieser Kreise:
Weil ein Standard-Kolumnist wegen übler Nachrede verurteilt wird, zweifeln jetzt wieder die am Rechtsstaat, die ihn sonst ganze Zeit (angeblich) verteidigen. Unerträgliche Doppelmoral. #Scheuba hätte auch den Wahrheitsbeweis für seine Behauptung vorlegen können. Konnte er aber…
— Thomas Oysmüller (@TOysmueller) February 13, 2024
"Kreis des Hasses" zwischen Standard & Falter
Die restlichen Zusammenhänge lassen sich schwer in einer "Netzwerk-Analyse" greifen, denn sie zeichnen das Bild eines veritablen "Kreis des Hasses". Denn Scheuba kommentiert auch im "Falter" regelmäßig aktuelle Themen. Dort bezeichnete eine Autorin schon vorab das Verfahren als "beunruhigend und kafkaesk", den Rechtskampf Scheubas als "demokratiepolitisch höchst relevant". Es ist dieselbe Journalistin, die einst Clemens Arvay als "Corona-Trittbrettfahrer" bezeichnete. Es war nur ein kleines Kapitel in der beispiellosen Hetzkampagne gegen den sanften Biologen. Dieser wählte bekanntlich vor fast genau einem Jahr tragischerweise den Freitod.
Niemand im kritischen Lager unterstellte den Mainstream-Hetzern damals eine Verantwortung, doch genau die polit-medial-kulturelle Hass-Blase wollte bereits Stunden nach dem Verschwinden von Föderl-Schmid zur Hetzjagd gegen ihre Kritiker blasen, mit der Behauptung, man habe sie in den Suizid getrieben. In der "Blase" ist sie sowieso eine Säulenheilige: Dieselbe Ex-Standard-Autorin ritt auch in der Vorwoche zur Verteidigung der umstrittenen Ex-Standard-Chefin (und heutigen SZ-Vizechefin) aus. Sie sprach Medien, die über ihre mutmaßlichen akademischen und journalistischen Verfehlungen berichteten, pauschal ab, überhaupt Journalismus zu betreiben.
In der frischen Printausgabe faselt sie sogar von eine "Treibjagd" und angeblichen Verunglimpfungen durch "rechte Krawallportale". Die letzten Sätze, die im Netz vor der Paywall zu lesen sind, ohne in Zeiten des linksliberalen Halalis auf Kritiker ausgerechnet dem "Falter" seine Addressdaten frei Haus zu liefern: "Wie umgehen mit Lynchmobs im Netz? Mit rechten Bloggern, selbsternannten 'Plagiatsjägern', rechtspopulistischen Krawallportalen und Verschwörungsplattformen. Wird es Verbote geben? Strengere Auflagen?"
Respekt für Justiz nur bei "richtigen" Urteilen
Zurück zu Scheuba: Nach dem Urteil ist die Empörung bei den üblichen Verdächtigen groß. Ein interessantes Beispiel lieferte Klenk. Der meinte auf X: "Das OLG Wien hat heute einen massiven Anschlag auf die Kunst- und Meinungsfreiheit exekutieren lassen." Es ist derselbe Mann, der das Kuschelurteil gegen Pädo-Teichtmeister verteidigte (der Standard beklagte schon im Vorfeld eine "Hetzjagd" und stempelte danach Kritiker des Urteils zu "Antisemiten"). Aus dessen Feder auch ein Artikel mit folgendem Titel stammt: "Wie Sebastian Kurz und sein Netzwerk die Justiz delegitimieren wollen". Nicht, dass da nichts dran wäre. Aber die Verrenkungskünste zeugen von einer kognitiven Dissonanz.
Überhaupt ist bei ihm alles ein "Angriff", etwa wenn die FPÖ das DÖW kritisiert, das laut Gerichtsurteil als "kommunistische Tarnorganisation" bezeichnet werden darf Eine "Institution" soll es sein, die über jeden Zweifel erhaben ist. Im Gegensatz zu führenden Polizisten, die sich beleidigen lassen sollen wie Journalisten von Alternativmedien oder politische Würdenträger. Etwa, wenn diese Vizekanzler der Republik sind und der falschen Partei angehören, er aber heimliche Video-Mitschnitte einsehen darf. Der Drogen-Prozess gegen den Ibiza-Detektiv, der in einem Schuldspruch endete, war dann aber bereits ganz böse.
Der "Standard" stilisierte Hessenthaler - und das nicht wegen des Vornamens - gar zum österreichischen Assange hoch. Zur selben absurden Deutung kam der mittlerweile für den "Falter" tätige Ex-ORF-Journalist Raimund Löw. Denn der Zweck heiligt in dieser Blase immer die Mittel: "Das Land hat er von einem schwarzblauen Alptraum befreit. Übel, dass er dafür einen solchen Preis zahlen muss." Das Hessenthaler-Urteil darf nun auch bei der Einordnung des Scheuba-Urteils im "Standard" herhalten. Hier ist die Rede von einem "schwarzen Tag für Österreich". Zudem habe der Angeklagte ja "zu Recht in Erinnerung gerufen", dass man Strache früher hätte anpatzen können.
Hier die absurde Einordnung des studierten Juristen Klenk zu einem rechtsstaatlichen Urteil:
Scheuba = Kunst.
— Der Tiger von Neubau (@berg_ruft) February 13, 2024
Mehr braucht man über den Falter nicht zu wissen. 😂 pic.twitter.com/l85IsGLCEb
Später löschte er die Entgleisung, aber glaubt ernsthaft, dass das Gericht die Menschenrechte Scheubas mit Füßen trete. Diese Deutung stieß sogar bei seinen Followern nicht zwingend auf Verständnis:
Nicht dass ich gerade die heutige Prozessführung verteidigen wollen würde. Beileibe nicht. Das war skurril. Aber der Vollständigkeit halber sollte man schon dazusagen, dass es nicht nur um den Vorwurf der "rätselhaften Untätigkeit" ging, sondern auch um den Vorwurf der…
— Legalitätsprinzip (@art18bvg) February 13, 2024
Freilich - er ist nicht alleine. Ein weiterer Kommentator verunglimpfte die unabhängige Justiz sogar durch einen unfassbaren NS-Vergleich:
Während bei den einen jede Staatsanwaltschaftskritik als demokratiegefährdend dargestellt wird, darf anlässlich des Scheuba-Urteil der übliche Nadsi-Vergleich natürlich nicht fehlen. 🤷🏼♂️🤦🏻♂️ pic.twitter.com/zibOEMCbpP
— Manfred Juraczka (@JuraczkaM) February 13, 2024
Gute Satire, böse Satire?
Sie machen sich die Welt, widewitt, wie sie ihnen gefällt. Da ritt vor dem Prozess zur Scheuba-Verteidigung ein "Standard"-Autor aus. Derselbe Schreiberling, muss sich seit Kurzem die Bezeichnung als "politischer Aktivist" gefallen lassen. Er hatte einen 100-jährigen Dachboden-Nazi auf einem Burschenschafter-Haus erfunden, woraufhin ein FPÖ-Politiker dem Medium vorwarf, keinen Wert auf Richtigkeit zu legen. Derselbe "Standard"-Journalist zitiert nun zur Scheuba-Hasskolumne ein Mitglied der "Standard"-Chefredaktion: "Es ist klar Satire eines Satirikers, die sehr gut recherchiert ist." Das OLG Wien befand jedoch, der Artikel sei für Leser nicht als solche zu erkennen gewesen.
Ob diese Wahrnehmung daran liegt, dass im Zentralorgan des sich für linksintellektuell haltenden Milieus ständige Räuberpistolen gegen Kritiker auftauchen, wurde vor Gericht nicht erörtert. Aber es offenbart eine interessante Mentalakrobatik, versuchte die journalistische Blase doch einst "Servus TV"-Intendant Ferdinand Wegscheider wegen seines satirischen Wochenkommentars zu verfolgen. Sogar die Rundfunkbehörde wurde eingeschaltet, um darüber zu richten, ob er die journalistische Sorgfalt verletzt habe, indem er kritische Sichtweisen etwa zum Corona-Thema als seine eigene Meinung präsentierte.
Linke bei Wegscheider so: Satire darf nicht alles! Hängt Wegscheider höher.
— Neue Normalität (@schwurbler6500) February 13, 2024
Linke bei #scheuba so: MiMiMi das ist ein Anschlag auf die Kunst- und Meinunsfreiheit.
Wie's ihnen grad so passt
Nachdem Wegscheider durchsetzte, dass ein satirischer Kommentar gar keine Objektivitätsregeln verletzen könne, sprachen die "Besser-Journalierenden" von Welt ihm das Recht ab, sich als journalistischer Kollege zu wähnen. Auch ZIB2-Anchor Armin Wolf, der unser Medium in der Vorwoche als "Dreckschleuder" herabwürdigte, ätzte in der Folge: "Wir führen keine privaten Gespräche. Wir kennen einander nicht und ich sehe Satiriker nicht als Konkurrenz. Ich bin ja Journalist." Aber als ein ORF-Clown bei einer FPÖ-Veranstaltung ungefragt einen Bus stürmte, war alles anders. Da waren Satiriker natürlich wieder Journalisten und die Sache ein Angriff auf die Pressefreiheit.
Sogar Fritz Hausjell, der Österreich-Chef von "Reporter ohne Grenzen", meldete sich damals zu Wort. Obwohl das Bildmaterial nichts dergleichen hergab, sprach er von "purer Gewalt gegen einen renommierten journalistischen Satiriker". Wegscheider wiederum verglich er ein andermal mit Goebbels. Regelmäßig darf Hausjell auch im "Standard" seine Meinung zum Besten geben. Am Mittwochabend darf er auf ORFIII gemeinsam mit der umtriebigen Falter-Autorin, die sich für Scheuba & Föderl-Schmid ins Zeug legte, "diskutieren", mit welchen "Regulativen" man in sozialen Medien gegen "Hetzjagden" vorgehen soll. Und so schließt sich der Kreis des Hasses.
Zur Hetze gegen Der Status-Redakteurin Bernadette Conrads äußerte er sich bislang nicht. Aber wir sind für seine Blase vielleicht auch nur ein "Pseudomedium", weil wir nicht im Einheits-Chor mitheulen, sondern sagen, was andere verschweigen:
Screenshot: Twitter
+++ Folgt uns auf Telegram: t.me/DerStatus & auf Twitter/X: @derStatus_at +++
Dir gefällt unsere Arbeit? Unterstütze uns jetzt mit deiner Spende, damit wir weiterhin berichten können!
Kontoinhaber: JJMB Media GmbH
IBAN: AT03 1500 0043 9102 6418
BIC: OBKLAT2L
Verwendungszweck: Spende