System akzeptiert Freispruch nicht: Prozess gegen Bhakdi wird wiederholt...
Bei der Verfolgung seiner Kritiker kennt das System kein Pardon - und je untadeliger ihre Vorgeschichte, desto eifriger will man sie - so scheint es - für ihren Ungehorsam bestrafen. Knapp zwei Monate nach dem Freispruch für Mut-Arzt Prof. Dr. Sucharit Bhakdi vom absurden Vorwurf der Volksverhetzung, stellt sich heraus, dass die Generalstaatsanwaltschaft gegen das Urteil Berufung einlegte. Die Hoffnung des System ist offenbar, dass das Landgericht Kiel zu einem anderen Schluss kommt als das Amtsgericht Plön.
Staatsanwaltschaft legt Berufung ein
Stein des Anstoßes sind weiterhin Äußerungen Bhakdis aus dem Frühjahr 2021. Damals hatte der renommierte Experte das rigorose Corona-Regime in Israel kritisiert und davon gesprochen, dass die Menschen dort die "lebenden Hölle" miterleben müssten. In einer hinterhältigen Kampagne unterstellte man dem kritischen Mediziner antisemitische Gedankenmuster und schaltete sogar die Justiz ein. Das fand die zuständige Staatsanwaltschaft seinerzeit absurd genug - und stellte die Ermittlungen ein. Doch dann riss die übergeordnete Generalstaatsanwaltschaft den Fall an sich und eröffnete sie wieder, um Bhakdi letztlich im Mai den Prozess zu machen.
Dort scheiterte die Anklage dann mit Bomben und Granaten: Nach stundenlanger Verhandlung folgte der erlösende Freispruch - Der Status berichtete. Doch die - übrigens politisch weisungsgebundene - Generalstaatsanwaltschaft will ihre Niederlage nicht einsehen. Wie deutsche Medien berichten, legte sie nun Berufung gegen das Urteil ein. Damit gehen die Schikanen gegen den besonnenen Professor scheinbar endlos weiter: Denn laut NDR plant das Gericht, den Prozesstermin nicht mehr in diesem Jahr, sondern erst 2024 anzusetzen. Drei Jahre Unbill vonseiten des Staatsapparats, obwohl sogar die Anklage nur eine Geldstrafe gefordert hatte - es scheint nicht gerade verhältnismäßig.
System will Meinungsfreiheit eingrenzen
Beim ursprünglichen Prozess am Amtsgericht Plön, bei dem Bhakdi von zahlreichen Bürgern vor dem Gerichtsgebäude solidarisch unterstützt wurde, pochte der zuständige Richter stets auf die Einordnung der Aussagen in den Gesamtkontext. Dies ist von großer Bedeutung: So drückte Bhakdi direkt vor seiner Kritik an der israelischen Corona-Politik seine Hochachtung für das jüdische Volk aus. Und beim zweiten Vorwurf, der eine Wahlkampf-Rede während seiner Bundestags-Kandidatur für "dieBasis" betrifft, waren es die Worte von Holocaust-Überlebenden, die sich an ihr historisches Leid erinnert fühlen, die er verlas - und nicht etwa seine eigene persönliche Bewertung.
Anders als in Österreich, wo es bereits ein bedrohliches Urteil gibt, das einen Vergleich zwischen der Corona-Diktatur und dem Dritten Reich unter Strafe stellte, wäre die rechtliche Zulässigkeit solcher Vergleiche in Deutschland aber noch nicht einmal ausjudiziert. Allerdings zeigt sich ein großes Interesse des Systems, solche Vergleiche zu kriminalisieren: So schuf der Verfassungsschutz (!) einen eigenen Phänomenbereich, mit dem Kritikern der totalitären Corona-Schikanen unterstellt werden kann, den Staat delegitimieren zu wollen. Als Beispiel explizit erwähnt sind (legale) Vergleiche mit der NS-Zeit und der DDR. Nun kommt die Möglichkeit, eine Art Präzedenzfall zu erschaffen, offenbar gerade recht...
Bhakdi warnte früh - und behielt recht
Bhakdi galt jahrzehntelang als völlig unumstrittener Experte und hatte über 20 Jahre lang einen Lehrstuhl für Medizinische Mikrobiologie an der Mainzer Uni inne. Im Jahr 2020 stellte er sich gegen das damals gängige Corona-Narrativ und landete mit "Corona Fehlalarm" einen Überraschungs-Bestseller. Darin hinterfragte er die Wirksamkeit von Lockdowns und anderen radikalen Maßnahmen - was mittlerweile breit anerkannter fachlicher Konsens ist. Später warnte das Mitglied der "Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie" (MWGFD) als einer der ersten Experten von den experimentellen Injektionen und deren potenziellen Schadwirkungen.
So gehörte er etwa zu einer Gruppe kritischer Forscher, welche die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) früh im Bezug auf das Auftreten von Blutgerinnseln im Hirn nach den experimentellen Präparaten hinwies - nur einen Monat später bestätigte sich der schreckliche Verdacht durch eine tragische Häufung damit verbundener Todesfälle. Er warnte zudem vor einem Anstieg von Immunerkrankungen sowie Gefahren für die Fruchtbarkeit - in beiden Punkten sollte er leider recht behalten. Seine harsche Kritik an der Studie, mit der sich Pfizer die Impf-Zulassung mutmaßlich ungerechtfertigt erschlich, erreichte Millionen.
System verfolgt Kritiker gnadenlos
Viele Menschen aus dem kritischen Lager sehen Bhakdi wegen seiner unermüdlichen Aufklärung als Held - eine Zuschreibung, die sich der bescheidene Professor niemals zu eigen machen würde. Für das System hingegen ist er der Teufel, der dem staatlichen Impf-Experiment im Wege stand und nun irgendwie im Nachhinein aus dem Verkehr gezogen oder zumindest mit einer saftigen Strafzahlung zur Kassa gebeten werden soll. Schon im Vorjahr verurteilte die Justiz seinen MWGFD-Kollegen Ronald Weikl zu einem Jahr Haft auf Bewährung, weil er Masken-Befreiungsatteste für Kinder ausstellte. Nach der schikanösen Razzia in der Ordination zeigte sich Bhakdi mit einem Spendenaufruf solidarisch.
Sogar ins Gefängnis muss hingegen mit Dr. Heinrich Habig ein weiterer Mut-Arzt. Dieser hatte Menschen, die nicht am Impf-Experiment teilnehmen wollten oder konnten, eine Impf-Bescheinigung ausgestellt, um ihren Ausschluss aus dem öffentlichen Leben zu konterkarieren - wohlgemerkt ohne Bereicherungsabsicht. Das System strafte ihn mit fast drei Jahren Gefängnis. Aktuell findet zudem der Prozess gegen den Weimarer Amtsrichter Christian Dettmar statt, der die Maskenpflicht für Schüler gekippt hatte. Wegen des Vorwurfs der "Rechtsbeugung" drohen dem mutigen Mann im schlimmsten Fall bis zu fünf Jahre Haft. Bei seinen Kritikern kennt das System eben kein Pardon...
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