Irre Anklage gegen mutigen Kritiker

Freispruch für Bhakdi: Eine klare Niederlage für das Corona-System

Corona
Symbolbild: Freepik; Bhakdi: Sachwerte Vermögenswerte mit Kompetenz, Wikimedia Commons, CC BY 3.0; Komposition: Der Status.

Am Vormittag begann der Prozess gegen Mut-Arzt Dr. Sucharit Bhakdi, einem der wichtigsten Kritiker des Corona-Regimes, dessen frühe Warnungen etwa vor den Schadwirkungen der mRNA-Injektionen wohl Millionen von Menschen von der blinden Teilnahme am umstrittenen Impf-Experiment abhielten. Weil er einst in einem Interview scharfe Kritik an der in Israel zuerst eingeführten Spaltung der Gesellschaft entlang des Impfstatus kritisierte, beflegelte man ihn mit der "Antisemitismus"-Keule, um ihm nun einen Prozess wegen angeblicher "Volksverhetzung" zu machen.

Niederlage für das System

Eine Pleite für die Staatsanwaltschaft und die Jünger Coronas. Der bekannte Maßnahmenkritiker Professor Sucharit Bhakdi wurde nach einem langen und nervenaufreibendem Prozesstag freigesprochen. Schon im Laufe der Verhandlung kamen immer wieder Zweifel an der Strafbarkeit der Aussage auf. Auch weil sich die Staatsanwaltschaft nicht auf das gesamte Video - welches dann im Zuge des Prozesses vorgespielt wurde - sondern nur auf einzelne Ausschnitte berufen hatte. Dies hatten auch die Verteidiger zu Beginn des Verfahrens moniert. Bei dem Freispruch vom Vorwurf der Volksverhetzung  wies der Richter in seiner Begründung, Prozeßbeobachtern zufolge, auf den Kontext bei mehrdeutigen Aussagen hin. So hätte der Angeklagte zwischen Politik und Volk, Israel und den Juden allgemein, zu differenzieren vermocht. Auch sei der Kontext des Interviews politisch gewesen. In diesem Zusammenhang habe der Richter erklärt, dass im politischen Wahlkampf drastische Bilder und Vergleiche mitunter üblich seien. Zwar sei der Vergleich mit dem Holocaust seiner Auffassung nach nicht akzeptabel, aber eben nicht strafbar.

Der AfD-Europaabgeordnete Maximilian Krah zeigte sich über den Freispruch erleichtert, erinnerte aber dennoch an den lädierten Zustand des deutschen Rechtstaates, in den viele Bürger - wohl auch durch derart absurde Anklagen - ihr Vertrauen allmählich verlieren: 


Für sachliche Kritik vor Gericht gezerrt

Eigentlich war das Ermittlungsverfahren zuvor bereits einmal eingestellt worden, weil die eigentlich zuständige Staatsanwaltschaft seine Kritik als rechtlich zulässig betrachtete. Doch dann riss die übergeordnete Generalbundesanwaltschaft den Fall an sich, um Bhakdi anzuklagen. Nachdem die Sudel-Kampagne gegen den stets Top-Mediziner darauf abzielte, ihn aus der öffentlichen Geltung zu bringen, fand somit ausgerechnet am 84. Jahrestag des Grundgesetz-Beschlusses ein schikanöser Prozess gegen einen der mutigsten Kritiker der letzten Jahre statt, dessen eigentliches "Verbrechen" in den Augen des Systems ist, sich lediglich eine abweichende Meinung erlaubt zu haben. 

Nur eine halbe Stunde nach Beginn musste die Verhandlung am Amtsgericht Plön für 70 Minuten unterbrochen werden. Denn die Anklage wurde derart unsauber formuliert, dass das Gericht eine Formbeschwerde der Verteidigung ernsthaft prüfen musste, ehe sie diese abwies. Im Inhalt wird Bhakdi dann allen Ernstes unterstellt, sich an der "nationalsozialistischen Rassenlehre" zu orientieren, weil er die Situation als "die lebende Hölle" beschrieb und vor der Übernahme der Schikanen des "Grünen Passes" in Europa warnte. Der Status-Redakteurin Bernadette Conrads zeichnete die Hinterhältigkeit der folgenden Anti-Bhakdi-Kampagne bereits im Juli 2021 nach.

Sogar Richter äußerte mehrfach Zweifel an Strafbarkeit

Aber die Staatsanwaltschaft hat einen zweiten Vorwurf auf Lager. Bei einer Wahlkampf-Veranstaltung - er war bei der Bundestagswahl Spitzenkandidat für die Partei "die Basis" - zitierte er die Warnung von Holocaust-Überlebenden, die sich angesichts der Ruchlosigkeit der nebenwirkungsreichen Impf-Kampagne an ihr historisches Leid erinnert gefühlt hatten. Anders als in Österreich, wo es bereits einen umstrittenen Präzedenzfall gibt, der den Vergleich zwischen der totalitären Klimata der Corona-Politik und des dritten Reichs als unzulässig beurteilte, ist diese Frage in Deutschland bislang juristisch ungeklärt. Laut einem Polizisten im Zeugenstand war es jedenfalls eine friedliche Kundgebung. 

Sogar der vorsitzende Richter hinterfragte mehrfach die Strafbarkeit der Bhakdi-Aussagen - und ließ immerhin das gesamte inkriminierte Video-Interview abspielen, um den Gesamtkontext der Aussagen beurteilen zu können. So drückte er etwa unmittelbar vor seinem "Lebende Hölle"-Sager sogar seine Hochachtung für das jüdische Volk aus. Die Verteidigung Bhakdis rügte zuvor bereits den Umstand, dass die Staatsanwaltschaft es unterlassen hatte, auch entlastendes Material zu ermitteln. Aber die Staatsanwaltschaft ließ sich nicht beeindrucken, wollte aufgrund der Frage nach dem Verbreitungsgrad des Videos die angebliche Volksverhetzung herbei konstruieren. 

Staatsanwalt hält eisern am Vorwurf fest

Letztlich dauerte es fast bis 15 Uhr, ehe überhaupt eine Mittagspause stattfinden konnte, womit die Schlussplädoyers und das Urteil erst im Laufe des späten Nachmittags fallen konnte. Die Staatsanwältin hielt auch in ihrem Plädoyer noch am Vorwurf der Volksverhetzung fest und warnte vor vermeintlich "gefährlicher Sprache".  Sie forderte für die einzelnen Taten 150 bzw. 70 Tagessätze - oder im Falle einer Verurteilung wegen beiden Vorwürfen von 180 Tagen zu je 90 Euro. 

Daraufhin folgten die flammenden Plädoyers der drei Bhakdi-Verteidiger Martin Schwab, Tobias Weissenborn und Sven Laussen, die naturgemäß auf einen Freispruch pochten und unter anderem auf die Verfehlung der Staatsanwältin hinwiesen, sich das ihren Vorwürfen zugrundeliegende Video vor der Verhandlung offensichtlich nicht einmal in seiner Gesamtheit zu Gemüte geführt zu haben. 

System lässt keine Hetz-Gelegenheit ungenützt

Die Systemmedien gefielen sich freilich schon vorab in latenter Vorverurteilung:  Durch die Bank nutzte man die Gelegenheit, um die Vorwürfe verzerrt und lückenhaft zu wiederholen oder ihn gar als "umstritten" zu brandmarken. Unzählige Personen aus dem kritischen Lager wiederum hatten zuvor ihre Solidarität mit Bhakdi verkündet und waren von einem Freispruch ausgegangen. Mehrere hundert Personen kamen direkt an das Amtsgerichtsgebäude in Plön, um den mutigen Mediziner und Experten zu unterstützen. 

Von wegen unvoreingenommene Berichterstattung - für einen "T-Online"-Journalisten hatte bereits die Unterstützungsbekundung "Sektencharakter": 

Breite Solidarität vor Ort und im Netz

Doch nicht nur vor Ort, auch auf Twitter äußerten sich zahlreiche Stimmen - teilweise auch Personen der kritischen Öffentlichkeit - unterstützend gegenüber Bhakdi und bekundeten ihr Unverständnis für die Anklage. 

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