Nächste Migrationswelle droht

EuGH öffnet Schleusen: Palästinenser haben Recht auf Asyl in Europa

Welt
Symbolbilder (2): Freepik; Komposition: Der Status.

Das dürften sich wohl gerade konservative und islamkritische Israel-Unterstützer anders vorgestellt haben: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) gab am Donnerstag grünes Licht für die faktisch pauschale Erteilung von Asyl an staatenlose Palästinenser. Wenn das UN-Palästinenserhilfswerk (UNRWA) den Schutz nicht mehr gewährleisten kann, steigen demnach ihre Aussichten auf ein Bleiberecht in Europa. Und dieser erodiert angesichts des weiterhin brutalen Vorgehens Israel im Gazastreifen zusehends.

Keine Abschiebungen, weiter hoher Blutzoll

Der Status warnte als erstes Medium vor drohenden Asylwellen aus dem Gazastreifen. Wir berichteten zudem über die offene Koketterie führender israelischer Politiker mit der Umsiedlung abertausende Palästinenser in westliche Staaten, darunter auch Deutschland. Viele Bürger wollten die Zeichen der Zeit damals nicht sehen, schienen doch sogar Linke, Liberale und Scheinkonservative angesichts der Pro-Palästina-Demos plötzlich Lust auf Abschiebungen zu bekommen. Aus den Ankündigungen, an denen sich sogar SPD-Kanzler Olaf Scholz beteiligte, wurde nichts. Sie waren heiße Luft, denn Außerlandesbringungen nach Nahost finden bis heute kaum statt.

Statt millionenfacher Remigration droht nun hunderttausendfache Immigration, denn es leben bis zu 2 Mio. Menschen im Gazastreifen. Und auch wenn die Zeiten, als Israel bis zu 450 Bomben pro Tag - eine alle drei Minuten - auf den kleinen Landstrich abwarf, mangels ausreichender noch übriger Gebäude, vorbei scheinen, so geht es weiter ruch- und erbarmungslos gegen die palästinensische Zivilbevölkerung vor. Man wähnt sich im biblischen Kampf gegen die Amalekiter, spricht von "Tieren in Menschengestalt" und sogar die jüngste Befreiung einiger weniger Hamas-Geiseln führte zu hohem Blutzoll, hunderte Frauen und Kinder wurden verletzt oder getötet.

Kein UNRWA-Schutz: Freibrief für Asylanten

In der israelischen Knesset arbeitet man derweilen daran, das UN-Palästinenserhilfswerk (UNRWA) zur "Terrororganisation" zu erklären. Kritiker befürchten, dass sich die Netanjahu-Regierung damit einen Freibrief erteilen könnte, um dessen Einrichtung und Personal anzugreifen. Die Folge könnte, dass der Schutz von Zivilisten, die den Schutz und Versorgung der UN-Organisation suchen, unmöglich ist, weil sie sich damit in Lebensgefahr begeben. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) baut mit seinem Urteil nun vor: In diesem Fall sollen Palästinenser dann prinzipiell den Flüchtlingsstatus in Europa erhalten können. 

Anlassfall hierfür ist der Fall einer palästinensischen Frau und ihrer minderjährigen Tochter, die vor sechs Jahren in Bulgarien um Asyl ansuchte. Der EuGH entschied, dass die nationalen Gerichte bei der Entscheidung über den Asylantrag die schlechte humanitäre Lage berücksichtigen müssten, die nun im Gazastreifen herrsche - und wo die UNRWA der örtlichen Bevölkerung nicht den ausreichenden Schutz bieten könne. Heißt konkret: Personen, die aufgrund ihrer Staatenlosigkeit und unsicheren Heimat ohnehin schon bislang schwer abschiebbar waren, können sich wohl darauf verlassen, nie mehr zurückgeschickt zu werden, sofern sie es nach Europa schaffen.

Niemand fragt nach dem "Hamas-Ausweis"

Wie die "Tagesschau" berichtet, sei das neue EuGH-Urteil in allen EU-Staaten zu beachten; es dürfte auf dessen Grundlage für Menschen aus Gaza künftig leichter sein, in Europa einen Flüchtlingsschutz zu erhalten. Zwar schränkt der Staatsfunk ein, dass Hamas-Mitglieder, die Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder eine andere schwere Straftat begangen hätten, von diesem Schutz ausgeschlossen wären. Doch man kann und wird die Migranten wohl kaum bei der Einreise nach dem sprichwörtlichen "Hamas-Mitgliedsausweis" fragen. 

Auf X bejubelt ein Anwalt des "European Center for Constitutional Human Rights" (ECCHR) das Urteil als "richtige Entscheidung". Dabei handelt es sich um eine in Berlin niedergelassene NGO, dessen Geschäftsführer Wolfgang Kaleck man zwar zugute halten kann, sich u.a. anwaltlich für Edward Snowden sowie Stasi-Opfer eingesetzt und hochrangige US-Pentagon-Führungskräfte wegen des Folterlagers Guantanamo angezeigt zu haben. Für Stirnrunzeln sorgt aber der Umstand, dass das ECCHR u.a. mit den parteinahen Stiftungen von Grünen & Linken sowie der "Open Society Justice Initiative" kooperiert(e) und sich teils von diesen mehrjährige Projekte fördern ließ.

Israel-Solidarität als Knieschuss für Migrationskritiker

Die EuGH-Entscheidung offenbart nun allerdings vor allem eines: Jene Konservativen und Rechten, die sich vor den "Stand with Israel"-Karren spannen ließen, sind in Erklärungsnot. Die emotional begreifliche Solidarität mit Israel als "einziger Demokratie im Nahen Osten", von der sich manch einer wohl auch eine "Front gegen den globalen Islamismus" erhoffte, könnte nun problematische Folgen zeitigen. Ausgerechnet jene Elemente, die man aus Europa draußen halten wollte, könnten dann massenhaft einsickern, potenzielle Schläfer inklusive. Es droht für diese Kreise die bittere Erkenntnis, fortan vorsichtiger damit sein zu müssen, was man sich wünscht.

Dabei war absehbar, dass Migrationswellen nach Europa drohen, sobald die israelische Armee halb Gaza erfolgreich "in einen Parkplatz verwandelt" hat. Und, dass der EuGH und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) es immer schwerer machen, Personen in ihre Herkunftsländer abzuschieben, ist keine Neuheit. Dass das jüngste Urteil in der selben Woche die Runde macht wie jener EuGH-Spruch, der Ungarn wegen seiner restriktiven Asyl-Politik zu einer 200-Mio.-Euro-Strafe verdammte, passt ins Bild. Europa wird mit Abermillionen allzu oft unintegrierbarer Migranten aus Krisenregionen geflutet - und darf sich dagegen nicht wehren.

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