Eure Zwangsgebühren bei der Arbeit

'Xxx xxxx xxxxxxx': Skurrile ORF-Selbstzensur nach Urteil über Rammstein-Hetze

Medien
Rammstein: Carlos Delgado, Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0; Screenshot: ORF (Bildzitat); Komposition: Der Status.

Bei der medialen Vorverurteilung von Till Lindemann, dem Frontmann der bekannten Rockband "Rammstein" war der ORF an vorderster Front. Nachdem nun die Ermittlungen eingestellt wurden und der Musiker sich gegen die negative Berichterstattung wehrt, muss nun auch der Staatsfunk zurückrudern. Doch anstatt sich einen Fehler einzugestehen, versieht der ORF seinen ursprünglichen Bericht mit selbstzensorischen "xxx"-Passagen, wenn es um die inkriminierten Vorwürfe geht.

ORF fiel mit tagelanger Vorverurteilung auf

Es ist derselbe ORF, wo der von der Kuscheljustiz nur zu Bewährung verurteilte Pädo-Schauspieler Florian Teichtmeister monatelange Anonymität genoss. Und ja, es ist derselbe ORF, der Antifa-Fotograf Michael B. immer wieder als "Experte" gegen Systemkritiker ablästern ließ, während man sich über die schweren Sex-Vorwürfe gegen seine Person weiterhin ausschweigt. Aber bei den Vorwürfen gegen Rammstein-Sänger Till Lindemann war man an vorderster Front, übergoss diesen mit Verdachtsberichterstattung. Der Zeitpunkt hierfür war kein Zufall: Direkt vor einem Doppel-Konzert in Wien grub man neue Vorwürfe einer Österreicherin aus, die offenbar auf tönernen Füßen standen. 

Für den ORF war es der Auftakt zu einer tagelangen Hetzjagd, bei der ein Kamerateam auch aufdringlich die Konzert-Besucher belagerte und in der Folge auch eine Abreibung kassierte (Der Status berichtete). Die Mordaufrufe bei der "Gegendemo" ("Kill Till") interessierten den Sender hingegen nicht - im Gegenteil, man begleitete den Auflauf von wenigen hundert Personen äußert wohlwollend. Die Fans ließen sich von der linken Selbstjustiz und der medialen Vorverurteilung nicht beeindrucken, an beiden Tagen war das Konzert restlos ausverkauft. Nun stellt sich auch noch heraus: Die Berichterstattung des zwangsgebührenfinanzierten ORF ging deutlich zu weit. 

Quellenschutz: Selektive Mainstream-Nutzung

Lindemann gelang es nun, beim Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung zu erwirken. Der ORF darf künftig nicht mehr den Verdacht erwecken, Till Lindemann habe im Umfeld von Konzerten gewalttätige Handlungen gegenüber einer Frau gegen deren Willen vorgenommen. Begründet wurde dies damit, dass Zeit und Ort des geschilderten Vorfalls nicht offengelegt wurden, wodurch Lindemann keine Gelegenheit habe, sich zu verteidigen. Und der ORF? Der argumentierte vor Gericht, dass "Anonymität und Quellenschutz oberste Priorität" hätten. Wäre die Identität der Frau ableitbar, seien Repressalien zu erwarten. 

Tatsächlich handelt es sich beim Quellenschutz um ein hohes journalistisches Gut. Gerade alternative Medien kennen die Situation, seine Informanten durch Anonymität vor der Rache eines übergriffigen Systems schützen zu müssen, nur zu gut. Der Mainstream kennt das Recht zur Geheimniskrämerei aber in der Regel als billige Ausrede, wenn's ins Narrativ der jeweils aktuellen medialen Hetzjagd passt. Zuletzt war dies beim illegal angefertigten "Ibiza-Video" der Fall, wo sich "SZ" und "Spiegel" ursprünglich auf den Quellenschutz beriefen, ehe Journalisten von Systemmedien dessen Ersteller nach Bekanntwerden seiner Identität plötzlich zum mutigen Whistleblower stilisierten...

Zentrale Teile des Anpatz-Artikels unzulässig

Immer so wie man's braucht, bloß keinen Millimeter zurückweichen: So wirkt nun auch die Reaktion des ORF. Man entfernte nicht den mutmaßlich verleumderischen Hetzartikel, man gestand keinerlei Fehler ein, man teilte keinen Widerruf. Man versah den ursprünglichen Bericht mit einem rechtlichen Hinweis und zensierte die beanstandeten Passagen durch "Xxx"-Wortfolgen. Dies betrifft die Überschrift, die Einleitung, die ersten zwei Absätze, einen Einzelsatz in einem Folgeabsatz sowie acht weitere Absätze. Das macht in Summe in etwa die Hälfte des Artikels sowie dessen Herzstücke und dessen Küchenzuruf aus.

Erklärt wurde die Vorgehensweise in einem bereits am Folgetag nicht mehr auf der Startseite auffindbaren Artikel, nachdem die ursprüngliche Hetze tagelang lief. An Umkehr in der Causa denkt der ORF freilich nicht. Man will einfach weiter gegen Lindemann "recherchieren". Die Hexenjagd muss eben um jeden Preis weitergehen.  

Übliche Verdächtige bejubeln Staatsfunk-Trotz

Die üblichen Verdächtigen feiern den ORF nun für seine kindische Trotzreaktion. Für den langjährigen Hausfotografen des Bilderberger-"Standard" etwa stellt dies eine "coole Aktion" dar: 

Auch eine für ihre einschlägigen Klagen bekannte Medienanwältin feierte die ORF-Selbstzensur als vermeintliche Widerständigkeit. In ihrem Fall scheint die Wertung besonders situationselastisch, vertrat sie doch einst die heutige Grünen-Klubobfrau Sigrid Maurer in ihrer Klage gegen die FPÖ wegen der Verwendung ihres "Stinkefinger"-Fotos. Und als Ex-Grünen-Chefin Eva Glawischnig ihre Klage gegen die Verwendung eines Falschzitats zu Satirezwecken verlor, bedauerte die Anwältin, dass das Urteil "im Kampf gegen Falschnachrichten im Internet problematisch" sei. Grad so, wie man's eben gerade braucht... 

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