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War da nicht was mit Grundgesetz?

Eine Zensur findet statt: Polizei unterbindet Magazin-Stand vor Faeser-Amtssitz

Medien
Bild: Anna Leisten/X

Auch am Tag nach dem irren "Faeser-Trick" entsetzt der Verbots-Beschluss gegen das systemkritische "Compact"-Magazin eine breite Front freiheitsliebender Bürger. Aus allen Richtungen kommen Solidaritätsbekundungen mit Jürgen Elsässer & seinem Team. In Berlin versuchten Aktivisten die Gültigkeit des Grundgesetzes auf die Probe zu stellen - hier schritt in der Folge die Polizei ebenso ein wie bei einer Demo gegen das Compact-Verbot in Chemnitz, wo Exekutivbeamte auf die Jagd nach Logos des Magazins gingen.

Eine Zensur findet nicht statt - oder doch?

"Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt": Das ist der berühmte Text von Art. 5(1) des deutschen Grundgesetzes. Diese Rechte würden ihre Schranken lediglich "in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Jugend in dem Recht der persönlichen Ehre" finden (Art. 5(2) GG). 

Ausgehend auf dieser Grundlage bewerteten deutsche Gerichte die Pressefreiheit traditionell als besonders hohes Gut - und patriotische Aktivisten wollten dies am Tag nach dem "Compact"-Verbot nun auf die Probe stellen. Sie bauten einen Infostand vor den Innenministerium in Berlin auf, an dem sie auch Zeitschriften verteilten. In sozialen Medien ließen sie dabei offen, ob man dort auch Exemplare des per Taschenspielertrick über das Vereinsrecht untersagte Magazin erhalten konnte. Flankiert wurde der Stand von einem Aufsteller, der den Wortlaut von Art. 5(1) GG zitiert. Sie argumentieren, dass selbst dessen Verfügbarmachung vom Grundgesetz gedeckt sein müsste.

Entlarvend: Grundgesetz als Reibebaum 

Doch dies passte den Ordnungshütern offenbar nicht so recht in den Kram. Denn Fotos vor Ort dokumentieren, wie eine Polizistin sich am Infomaterial des Standes zu schaffen macht. Laut Anna Leisten, der Landesvorsitzenden der "Jungen Alternative" in Brandenburg, wurde die Standkundgebung offenbar von der Staatsmacht beseitigt: "Polizei rückt an und lässt das Grundgesetz abbauen."

Ob den handelnden Akteuren die Ironie auffällt, ist unbekannt - allerdings ist man derartige Absurditäten bereits aus der Corona-Zeit gewöhnt, als das Video eines Mannes, der von Polizisten beim Vorlesen des Grundgesetzes zu Boden gerungen wurde, die Runde machte. Ebenso grotesk war seinerzeit auch das Bildzeugnis eines Vorfalls, bei dem ein Bürger angewiesen wurde, ein Schild mit dem Abbild des Grundgesetzes nicht öffentlich herzuzeigen.

Chemnitz: Polizei jagt das "verbotene C"

Ebenfalls keine Gefangenen machten die Systembüttel in Chemnitz in Sachsen. Dort fand am Mittwoch eine Demonstration gegen das "Compact"-Verbot und zur Verteidigung der Presse- und Meinungsfreiheit statt. Angesichts des Anlassfalles reisten einige Teilnehmer auch mit Kleidung an, auf dem Symbole des Magazins zu sehen sind.

Doch diese sind bekanntlich durch den Faeser-Befehl auch samt und sonders verboten. Und so kennt die Polizei kein Pardon. Ein Video der "Freien Sachsen" zeigt, wie Polizisten friedliche Demonstranten quer über den Platz jagen, um deren Zeigen des "Compact"-Logos zu beanstanden und mutmaßlich auch zu ahnden... 

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