Dabei kamen grauslige Details ans Licht

Skandalöse Kuscheljustiz: Pädo-Teichtmeister kommt mit Bewährung davon

Kultur
Hintergrund: Freepik; Teichtmeister: Manfred Werner - Tsui, Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0; Komposition: Der Status.

Die Kuscheljustiz lässt einen geständigen Pädophilen, der mehr als 70.000 Darstellungen von Kindesmissbrauch besaß, herstellte und mit widerlichen Sprüchen versah, laufen: Das ist das Fazit des mit Spannung erwarteten Urteils gegen den Burgschauspieler und bekennenden Freimaurer Florian Teichtmeister. Besonders übel: Dass er vonseiten des Volkes mit Unmut und gerechtem Zorn über seine Taten konfrontiert war, wertete der Richter sogar noch als mildernden Umstand!

Nur Bewährung für Teichtmeister

Während das System seine Kritiker mit beispiellosem Eifer verfolgt, tut es sich offenbar schwer, bei Personen aus den eigenen Reihen eine gerechte Strafe walten zu lassen. Schon im Vorfeld schlugen sich manche Kommentatoren auf die Seite des pädophilen Künstlers, ein "Standard"-Journalist beklagte etwa eine "Hetzjagd" gegen Teichtmeister. Am Vorabend des Prozesses durfte auch noch sein Anwalt in der nächtlichen ZIB3 eifrig "Litigation-PR" betreiben. Er plädierte dort für eine Bewährungsstrafe für seinen Mandaten - und so sollte es letztlich auch kommen. Das Gericht verurteilte Teichtmeister zu zwei Jahren Haft auf Bewährung, damit ist der pädophile Schauspieler praktisch ein freier Mann. 

Schockierende neue Details kamen ans Licht

Dabei hatte der Prozesstag mit schockierenden Details begonnen. Die Staatsanwältin thematisierte etwa verstörende Phrasen, mit denen Teichtmeister die Missbrauchs-Bilder versah: "Ich schlage dich bewusstlos und deine Teenagertitten zu Brei" oder "Bitte ficke mich in den Arsch, böser Onkel" unter dem Bild einer etwa 10-Jährigen. Teilweise montierte er sich selbst in die Missbrauch-Darstellungen. Diese hatte er seit Jahren gesammelt, besaß zuletzt über 70.000 Kinderporno-Darstellungen, die 23 Terabyte an Daten ausmachten. Seine Ausrede, das Gesicht in den Händen vergraben: Er habe während Corona bis zu drei Gramm Kokain pro Tag konsumiert, dies sei in einer Phase der Eskalation geschehen.

Irrer Anwalt-Vergleich mit Fleischkonsum

Das Leid der dargestellten Missbrauchsopfer will Teichtmeister zum Zeitpunkt der Anschaffung nicht behirnt haben. Um dies zu untermauern, bediente sich sein Anwalt eines besonders grotesken Vergleichs: "Auch beim Fleischkonsum wissen viele nicht, welches Tierleid sie damit eigentlich verursachen". Normale Menschen, die ab und zu ein Schnitzel essen, mit perversen Liebkindern der Schickeria zu vergleichen, die üble sexuelle Gewaltfantasien gegenüber Kindern hegen, ist schon ein starkes Stück. Aber offenbar verfängt die Taktik. Der Richter urteilt "Niemand sucht sich aus, dass er pädophil ist". Und Teichtmeister sei ja unbescholten, geständig, wolle sich bessern und besuche eine Therapie. 

Absurd: Demos als "mildernder Grund"

Doch es kommt noch dicker: Denn der Richter schiebt den Sündenbock, dass es nicht fürs Gefängnis reicht, kritischen Bürgern zu: Die soziale Ächtung & Vorverurteilung des geständigen Pädophilen wirke sich mildernd aus. Die Demonstranten würden "ihrer Sache nichts Gutes" tun. Direkt thematisierte er dabei einen Künstler (66), der vor dem Gericht und am Wochenende in Langenlois mit einem Galgen demonstrierte. Der erklärte die Aktion so: Der Galgen beziehe sich auf die Schwere des Verbrechens, sei kein Gewaltaufruf. Er selbst sei als Kind im Kinderheim misshandelt worden, der Kampf um Gerechtigkeit schwierig gewesen, da Politik & Justiz den Kinderschutz nicht ernst genug nähmen. 

Staatsanwältin forderte empfindliche Strafe

"Wir folgen nicht dem Ruf der Straße", sagte der Richter, als er die Verhandlung schloss und Teichtmeister de facto zum freien Mann machte, der sich wieder in Nobel-Lokalen vergnügen darf, sofern er die nächsten Jahre nicht mehr beim Horten von Kindesmissbrauch-Bildern mehr erwsischt wird. Das Urteil ist vorerst nicht rechtskräftig, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.

Sie hatte in ihrem Plädoyer befunden, dass "Kinderschutz uns alle angeht". Daher hatte sie eine empfindliche Freiheitsstrafe - ein Strafrahmen von maximal drei Jahren war vorgesehen - sowie die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum gefordert. Doch der Richter entschied sich lieber für die Variante Kuscheljustiz... 

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