Bezahlte Anzeige
Pauschale Aufenthaltserlaubnis

EuGH: Afghaninnen steht fix Asyl zu - Familien-Nachzug für Taliban?

Welt
EuGH: Christian Alexander Tietgen, Wikimedia Commons, CC BY 4.0; Afghaninnen: Marius Arnesen, Flickr, CC BY-SA 2.0; Komposition: Der Status.

Auf Anrufung zu zwei Fällen aus Österreich entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun, dass afghanische Frauen alleine aufgrund ihres Geschlechts einen Rechtsanspruch auf Asyl in Europa hätten, weil sie in der Heimat verfolgt bzw. unterdrückt würden. Besonders absurd, auch wenn nicht vom EuGH explizit behandelt: Islamistische Ehemänner, egal ob sie vor diesen tatsächlich fliehen oder nicht, könnten über den Familiennachzug nachträglich ebenfalls ins Land geholt werden.

EuGH: Afghaninnen haben pauschales Asylrecht

Afghanistan ist eines der Herkunftsländer mit der größten Ungleichheit bei der Geschlechter-Quote: Etwa 90% der Asylwerber aus dem Land sind junge Männer. Das könnte sich in Zukunft ändern: Der EuGH entschied nun, dass Afghaninnen prinzipiell einen Asyl-Anspruch in Europa haben. Die Möglichkeit einer Zwangsehe setzten die Richter mit Sklaverei gleich. Auch die Verhüllungspflicht, die Einschränkung zu Bildung und Berufen sowie des politischen Lebens seien "in ihrer Gesamtheit" als Verfolgung zu werten.

Diese würden "bewusst und systematisch" angewendet, Afghaninnen so "mit der Menschenwürde verbundene Grundrechte vorenthalten". Aus dieser Feststellung leitet der EuGH ab, dass die Mischung aus Herkunft & Geschlecht für den Asylstatus ausreichen. Afghaninnen müssen nicht mehr beweisen, dass sie bei einer Rückkehr ins Herkunftsland tatsächlich & spezifisch einer Verfolgung ausgesetzt seien. Der Verwaltungsgerichtshof ist bei den auslösenden Fällen an die EuGH-Rechtsauffassung verbunden.

Folgt Familien-Nachzug über Hintertür?

Doch dahinter verbirgt sich noch eine weitere Problematik: Daran können sich zahlreiche weitere Folge-Rechte knüpfen, etwa ein Familien-Nachzug oder der Schutz vor Abschiebung nicht nur für Afghaninnen, sondern auch deren Angehörige. Denn nach geltendem österreichischen Recht werden Asylanträge für ganze Familien als gemeinsam gestellt gewertet. Sollte einer Afghanin der Schutzstatus erteilt werden, können ihre minderjährigen Kinder, aber auch der Ehemann nachgeholt werden.

Da der Fall aber nicht mehr individuell geprüft wird, muss die Frau nicht mehr nachweisen, dass sie wirklich unterdrückt wird. Theoretisch könnten also islamistische Patriarchen und sogar Taliban-Vertreter ihre Frauen vorschicken, und dann ohne genauere Überprüfung selbst nachkommen. Sowohl Asylberechtigte als auch subsidiär Schutzberechtigte können einen solchen Antrag stellen. Ist dies bei Ersteren nur in den ersten drei Monaten nach Zuerkennung möglich, haben Letztere drei Jahre Zeit.

Im Bezug auf einen Fall eines Syrers ebenfalls in Österreich urteilte der EuGH zu Jahresbeginn, dass "minderjährige Flüchtlinge" das Recht auf Familiennachzug nicht verlieren, wenn sie während des Verfahrens volljährig werden. In Kombination mit dem neuen Urteil ein Freifahrtschein für die Einwanderung von Afghanen. Wird ein jugendlicher Afghane, dessen Mutter ebenfalls im Land lebt, aufgrund von Straffälligkeit abgeschoben, könnte wiederum das Recht auf Familienleben (Art. 8 EMRK) als Abeschiebe-Hindernis gelten...

FPÖ kritisiert "weltfremdes" Urteil

Kritik am Urteil kam vonseiten der FPÖ-EU-Abgeordneten Petra Steger: "Es ist offensichtlich, dass Frauen in islamistisch regierten Staaten unterdrückt werden - und zwar nicht nur in Afghanistan. Daraus aber ein generelles Asylrecht für sämtliche Frauen abzuleiten, beweist, dass der EuGH völlig weltfremd ist und mit seinen Urteilen eine restriktive und am ursprünglichen Gedanken des Schutzes im nächstgelegenen sicheren Land orientierte Asylpolitik mit aller Kraft sabotiert." Man könne nicht Österreich & die EU in die Pflicht nehmen, um die dortige Frauendiskriminierung zu beseitigen, indem man ihnen einen "Freischein für Asyl" ausstellt.

Es sei angesichts solcher Urteile "höchste Zeit, sich in der Asylpolitik von den EU-Vorgaben zu lösen." Man müsse wie etwa Ungarn oder die Niederlande eine eigene Linie fahren: "Diese muss ungeachtet aller Querschüsse aus Brüssel oder Luxemburg lauten: Kein Asyl für Personen, die auf ihrer Reise sichere Drittstaaten durchquert haben." Darüber hinaus möge ÖVP-Noch-Innenminister Karner endlich die zahllosen Asylbescheide afghanischer Männer überprüfen und "in Sachen Remigration endlich in die Gänge kommen." Ganz anders reagierte übrigens SPÖ-EU-Abgeordnete Elisabeth Rossmann, die das Urteil als "richtigen Schritt" bezeichnete...

Blanko-Asylrecht auch für Palästinenser

Es ist auch nicht der erste Fall, in dem ein EU-Gereciht quasi ein "Blanko-Zuwanderungsrecht" zuerkennt. Erst im Juni urteilte der EuGH, dass Palästinenser - sofern das UNRWA deren Schutz nicht gewährleisten kann - einen Anspruch auf Asyl in Europa haben. Anlass dafür war der Fall einer Frau aus Palästina, die vor 6 Jahren in Bulgarien um Asyl ansuchte.

Der EuGH befand damals dass nationale Gerichte bei der Entscheidung über den Asylantrag die schlechte humanitäre Lage berücksichtigen müssen, die nun im Gazastreifen herrsche. Sprich: Die knallharte Vergeltung Israels, von vielen auch Konservativen in Europa kurzsichtig bejubelt, führt nicht nur zum Import von Asylanten aus der Konflikt-Region. Derartige Urteile führen nämlich auch dazu, dass diese Leute unabhängig ihres Aufenthaltsstatus praktisch unabschiebbar werden...

+++ Folgt uns auf Telegram: t.me/DerStatus & auf Twitter/X: @derStatus_at +++

Dir gefällt unsere Arbeit? Unterstütze uns jetzt mit deiner Spende, damit wir weiterhin berichten können!

Kontoinhaber: JJMB Media GmbH
IBAN: AT03 1500 0043 9102 6418
BIC: OBKLAT2L
Verwendungszweck: Spende

Weitere Artikel, die Sie interessieren könnten