Kuschel-Justiz & Medien-Irrsinn

Als 'Terror-Teenie' verniedlicht: Jihadist (17) plante IS-Anschlag - in 1 Monat frei

Soziales
Messermann: Freepik; Wien Hbf.: Simon Legner, Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0; Schlagzeile: krone.at (Bildzitat); Komposition: Der Status.

Wenn es um importierte Kriminalität oder gar islamistische Terror-Absichten geht, bemüht sich der polit-mediale Komplex, die Situation zu verharmlosen. Statt die Herkunft eines Tatverdächtigen zu erwähnen, wird daraus ein "Mann" oder "Teenie". Davon ausgenommen nicht einmal die abscheulichsten Taten: Ein Jugendlicher, der im Namen des Islamischen Staates (IS) ein Gemetzel am Wiener Hauptbahnhof anrichten wollte, ist laut einem Inseratenkaiser-Blatt ein "Terror-Teenie", der kurz vor dem geplanten Anschlag bloß den "Mut verlor". Verurteilt wurde er zu 24 Monaten teilbedingter Haft - und weil ihm die U-Haft angerechnet wird, ist er in einem Monat wieder frei. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Beinahe-Anschlag am Wiener Hauptbahnhof

Der nunmehr Verurteilte wollte mit einem Messer bewaffnet und in Kleidung, die eine Bomben-Weste imitierte, in den Wiener Hauptbahnhof einfallen, um dort im Namen des IS Unschuldige zu töten. Er war sogar bereits am geplanten Tatort und machte stolz ein Foto fürs Internet - erst im allerletzten Augenblick überlegte er es sich anders. Nach einer offenbaren Blitzradikalisierung ab Jahresbeginn 2023 sollte der Anschlag am 11. September des Vorjahres geschehen. Er soll Kampfgesänge und Videos von Selbstmordattentaten an seine Schulkollegen verschickt haben und die IS-Flagge in der Schulklasse auf die Tafel gemalt haben.

Vor Gericht stand der mittlerweile 17-Jährige aber nicht wegen des nicht ausgeführten Anschlags, sondern wegen der islamistischen Propaganda, die er teilte. Diese soll belegen, dass er ein Mitglied einer terroristischen Vereinigung sei. Der offenkundige Migrationshintergrund des Jugendlichen wird in der medialen Berichterstattung nicht erwähnt. Vor dem Jugendschöffengericht drohten ihm bis zu fünf Jahre Haft, aber mittlerweile gibt er sich geläutert. Praktisches Narrativ: "Soziale Medien" sollen angeblich für seine Radikalisierung schuld sein, ein staatliches Deradikalisierungs-Programm soll ihn wiederum von derartigen Gedanken abgebracht haben. 

Freiheit in 1 Monat: WG-Platz statt Knast

Seine Verteidiger argumentierten für ein mildes Urteil, andernfalls drohe eine Reradikalisierung. Sie plädierten für eine teilbedingte Strafe und wollen ihn in diesem Fall in einer sozial-pädagogischen WG unterbringen. Tatsächlich folgte das Jugendschöffengericht letztendlich dieser Empfehlung. Denn von 24 Monaten der Jugendfreiheitsstrafe sind nur 8 Monate unbedingte Haft. Weil ihm die 7-monatige Untersuchungshaft darauf angerechnet wird, ist er in bereits einem Monat und einem Tag wieder ein freier Mann, muss sich lediglich in der genannten WG aufhalten, für die ihm seine Verteidiger bereits einen Platz sicherten. 

Zur Erinnerung: Es handelt sich um einen jungen Mann, deren islamistische Gesinnung vor nur 7 Monaten so verfestigt war, dass er "Ungläubige" ermorden wollte und sich sogar erkundigte, wie man eine Bombe baut. Die Beschaffung einer Feuerwaffe für den geplanten Anschlag scheiterte am jugendlichen Alter, stattdessen sollte ein Messer die Tatwaffe der Wahl sein. Nach der ursprünglichen Festnahme hatte er sich von seinen Anschlagsplänen noch nicht einmal innerlich so richtig verabschiedet. Seine größere Sorge war es nämlich, zu überleben und deshalb nicht ins Paradies zu kommen.

Immer diese "Teenies" und "Männer"

Für Kopfschütteln dürfte aber nicht nur das milde Urteil sorgen, sondern auch der Umstand, wie teilweise medial darüber berichtet wurde. Ein Inseratenkaiser-Blatt titelte in den Morgenstunden etwa: "Terror-Teenie: 'Glück, dass er den Mut verlor'", nach dem Urteil lautet die Schlagzeile nun: "Anschlag geplant: Terror-Teenie verurteilt". Die Verniedlichung will man sich aber offenbar nicht nehmen lassen.

Wie Der Status bereits aufzeigte, haben solche "Framings" längst System: In den letzten Jahren wurde bei Fällen importierter Jugendkriminalität im medialen Raum gerne von "Teenie-Gangs" bzw. "Teenie-Banden" bzw. "Jugendbanden" gesprochen. Und zwar völlig egal, ob es sich um ein Grapscher-Duo handelte, Polizeiautos angezündet wurden oder es um andere eher erwachsen anmutende Straftaten handelt wie etwa räuberische Diebstähle und Erpressungen. 

Lässt sich dies aufgrund des Alters nicht mehr so argumentieren, lautet die mediale Bezeichnung gerne "X-Jährige" oder "Ein Mann". So etwa im Fall des Syrers, der in der Vorwoche im deutschen Wangen im Allgäu aus heiterem Himmel ein vierjähriges Mädchen am helllichten Tag im Supermarkt niederstach - Der Status berichtete. Teilweise wurde dabei sogar seine Herkunft aus den Überschriften heraus redigiert, mitunter beim niederländisch-syrischen Staatsbürger der nicht-europäische Pass gänzlich verschwiegen.

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