Verfassungsschutz als politische Waffe: Wer ans deutsche Volk glaubt, ist 'Extremist'

Spätestens, seitdem Hans-Georg Maaßen als Verfassungsschutzchef durch Thomas Haldenwang ersetzt wurde, der alles tut, was das System von ihm verlangt, hat der deutsche Inlandsgeheimdienst jeden Schein einer neutralen Instanz aufgegeben. Es wurden neue "Extremisten"-Kategorien für Regierungskritiker geschaffen. Zudem wird das Vorfeld der einzigen parlamentarischen Oppositionspartei, die diesen Namen verdient, systematisch als "rechtsextrem" diffamiert. Dafür reicht heute schon aus, an die Existenz eines deutschen Volkes, das nicht exakt deckungsgleicht mit den "Passdeutschen" ist, zu glauben.
Absurde Begründungen für Einstufung
Diese Woche entschied der Verfassungsschutz, drei Gruppierungen als "gesichert rechtsextremistische" Bestrebungen zu titulieren. Darunter befinden sich das Bürgernetzwerk "Ein Prozent", das rechtsintellektuelle "Institut für Staatspolitik" sowie die "Junge Alternative", die AfD-Jugendorganisation. Dieser unterstellt Haldenwang, der andererseits den Klima-Extremisten die Mauer macht, unironisch eine "generelle Herabwürdigung des demokratischen Systems der Bundesrepublik Deutschland". Durch die Hochstufung können die Organisationen nun besser nachrichtendienstlich überwacht werden, auch die Einschleusung von V-Leuten und die Telefonabhörung wäre denkbar.
Besonders absurd an der Einstufung ist aber die Argumentation, auf die sich diese stützt. Bei "Ein Prozent" reichte bereits der Umstand, dass der Verein die "metapolitische Erringung der kulturellen Hegemonie und damit die Etablierung einer entsprechenden 'Gegenkultur'" anstrebe. Bei der AfD-Jugend problematisiert man den Umstand, dass diese das deutsche Volk als ethnische Gruppe sowie das über Einbürgerungen erweiterte Staatsvolk nicht als 100 Prozent deckungsgleich sieht. Die Mutterpartei selbst gilt inzwischen als "Verdachtsfall", unter anderem weil diese eine Rückkehr zum Staatsbürgerschaftsrecht von vor 25 Jahren fordert, etwa samt höheren Einbürgerungshürden.
Ist Sachsen-Verfassung jetzt verfassungsfeindlich?
Einige Systemmedien bejubeln bereits die Hochstufung und problematisieren dabei bereits die Kritik an der Umkehr der demographischen Mehrheitsverhältnisse als angebliche "Verschwörungstheorie". Die Auffassung, dass ein Volk zumindest ein Mindestmaß an Homogenität braucht, wird zur totalen Ablehnung jeglicher Assimilation verkehrt. Die Ansicht, dass das rechtliche deutsche Staatsvolk und ein ethnisches deutsches Volk nicht deckungsgleich sind, wird zur menschenfeindlichen Ideologie geschrieben. Dabei würde ein Nachmittag in einem Migrantenbezirk genügen, zu erkennen, dass diese sich etwa oft selbst als "Türken" oder "Araber" sehen und sich von "den Deutschen" abgrenzen.
Nach dieser Logik wären mehrere Verfassungen dieser Welt, von Ungarn bis Israel, in Deutschland also "verfassungsfeindlich". Und richtig skurril wird es, wenn man sich die sächsische Landesverfassung ansieht - also jenes Bundesland, wo etwa "Ein Prozent" seinen Sitz hat. Dort steht in Artikel 5 wörtlich: "Dem Volk des Freistaates Sachsen gehören Bürger deutscher, sorbischer und anderer Volkszugehörigkeit an". Und weiter: "Das Land gewährleistet und schützt das Recht [...] auf Bewahrung ihrer Identität sowie auf Pflege ihrer Sprache, Religion, Kultur und Überlieferung." Der selbst aus Sachsen stammende AfD-Europaparlamentarier Maximilian Krah weist auf die Absurdität hin:
Die Sächsische Verfassung unterscheidet in Artikel 5 zwischen der Staatsangehörigkeit und der Ethnie. Der @BfV_Bund erklärt derlei für „gesichert rechtsextrem“ 🤡 pic.twitter.com/gZbM0tWvjj
— Dr. Maximilian Krah MdEP (@KrahMax) April 27, 2023
Darüber hinaus erinnert er an den Umstand, dass nunmehr problematisierte Positionen in Wahrheit über Jahrzehnte sogar deutsche Staatsräson gewesen wären. So hätte der Verfassungsschutz über die Bande sogar den Verfassungsrechtler und -richter Ernst-Wolfgang Böckenförde - übrigens seinerzeit SPD-Mitglied - zum Verfassungsfeind erklärt, weil dieser ein gewisses Maß an Homogenität des Staatsvolkes für das Funktionieren des Rechtsstaats voraussetzte.
Der Verfassungsschutz hat heute den großen Verfassungsrechtler und -richter Ernst-Wolfgang Böckenförde zum Verfassungsfeind erklärt. Dieser hatte das Problem der notwendigen Homogenität des Staatsvolks im liberalen Rechtsstaat als erster problematisiert. https://t.co/x01cTrXOGH
— Dr. Maximilian Krah MdEP (@KrahMax) April 27, 2023
Der Publizist Michael Klonovsky, der bei der Bundestagswahl 2021 beim Versuch, ein Direktmandat für die AfD in Chemnitz zu erringen, scheiterte, wies ebenfalls auf die Absurdität hin. Zahlreiche Völker im Laufe der Geschichte sowie rund um den Globus wäre damit quasi das Existenzrecht abgesprochen.
Der Verfassungsschutz teilt mit, dass es nur Staatsvölker gibt, also kein kurdisches Volk, keine Sorben, keine Deutschstämmigen im Ausland, bis 1948 kein jüdisches Volk, von 1794 bis 1918 kein polnisches Volk... pic.twitter.com/uckAlzbPXF
— Michael Klonovsky (@ActaKlonovsky) April 26, 2023
Betroffene kritisieren politische Instrumentalisierung
Auch bei den betroffenen Gruppierungen stieß die Einstufung auf Unverständnis - allerdings nicht auf Überraschung. Gegenüber dem Grazer "Freilich"-Magazin erklärte etwa Erik Lehnert, der IfS-Leiter: von einer "parteipolitisch agitierenden Behörde" sei kein "Interesse an einer offenen Debatte über die Zukunft Deutschlands" zu erwarten. Denn: "Der fortgesetzte Versuch, Kritik an der politischen Agenda der Altparteien und ihrer Lobbyisten zu unterdrücken, ist zwar immer noch ein Skandal, folgt aber der inneren Logik des Parteienstaates, Konkurrenten mit allen Mitteln von der Macht fernzuhalten. Die Diffamierung des politischen Vorfelds der AfD dient nur diesem Zweck".
Ähnlich äußerte sich die "Junge Alternative". Die Behörde agiere als "Regierungsschutz", ihr Auftrag sei offenbar, die "Opposition hierzulande zu unterdrücken". Dieses Spiel laufe schon seit Jahren: "Egal ob Migrationskritiker, Coronamaßnahmenkritiker oder Friedensbefürworter - jede Form der authentischen Opposition in diesem Land wird von dieser Behörde systematisch stigmatisiert." Man prüfe rechtliche Schritte. Der nordrhein-westfälische Landtagsabgeordnete Carlo Clemens, der bis zum Vorjahr der JA vorstand und mittlerweile Mitglied des AfD-Bundesvorstands ist, zeigte die europaweite Einmaligkeit der Beobachtung auf:
Länder, in denen die patriotische Opposition vom inländischen Geheimdienst beobachtet wird:
— Carlo Clemens MdL (@clemens_carlo) April 27, 2023
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🇩🇪:✅️#JungeAlternative
Alle drei Betroffenen wollen sich nicht einschüchtern lassen, wie "Ein Prozent"-Leiter Philip Stein illustriert: "Wir werden bekämpft, weil wir nicht leugnen, eine Heimat und eine Geschichte zu besitzen. Wir sind Gedankenverbrecher – und dafür werden wir verfolgt. Wen juckt es? Uns nicht."
Der #Verfassungsschutz will die @JA_Deutschland, das IfS mit der @SiNetz und #EinProzent verstärkt beobachten, weil wir glauben, dass es Deutsche bereits vor der Staatsbürgerschaft der BRD gab.
— einprozent.de (@ein_prozent) April 26, 2023
Der VS musste eingestehen, dass man gegen uns vorgeht, weil wir gezielt an einer… pic.twitter.com/CdlMIG1k10
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