Sieben potenziell strafbare Fakten

Mafia-Zustände in Ärztekammer? Gutachten erhöht Druck auf Skandal-Ärztechef!

Politik
Ärztekammer-Haus: Tauralbus, Flickr, CC BY 2.0 (gefiltert); Mann mit Geldsack: Freepik; Komposition: Der Status.

Ein aktuelles Gutachten, das "Der Status" exklusiv vorliegt, hat es in sich: Auf 20 Seiten wird detailliert nachgezeichnet, inwiefern die Malversationen rund um das "Equip4Ordi"-Ärzte-Einkaufssystem gleich mehrfach den Tatvorwurf der Untreue erfüllen würde. Die Ungereimtheiten im direkten Dunstkreis des angeschlagenen Ärztekammer-Präsidenten Johannes Steinhart sind derart massiv, dass sogar in den Raum gestellt wird, dass Ermittlungen wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung "nicht völlig realitätsfern" wären!

Kammer versinkt immer tiefer im Sumpf

Seit der Corona-Zeit kommt die Ärztekammer nicht aus den negativen Schlagzeilen: Daran änderte sich auch nichts durch das Ende der Amtszeit des skandalumwitterten Ex-Ärzte-Chefs Thomas Szekeres. Obwohl Steinhart, sein ehemaliger Vize und nunmehriger Nachfolger an der Spitze der Ärztekammer in Wien und im Bund, angeblich alles besser machen wollte und bei der Bildung seiner Koalition mit mehr Transparenz warb, versinkt die Berufsvertretung der heimischen Mediziner immer tiefer im Sumpf. Die fragwürdigen Geschäfte zweier Tochtergesellschaften - es geht um einen finanziellen Schaden in Millionenhöhe - deckte Der Status bereits im April exklusiv auf

Nachdem das Steinhart-Umfeld dessen Nachfolger als Kurienobmann, auf dessen genaues Hinschauen die Malversationen erst publik wurden, abmontieren wollte, sollte sich der umstrittene Ärztechef am 26. April bei einer außerordentlichen Vollversammlung erklären. Doch dazu kam es nicht: Nur einen Tag vor der brisanten Sitzung zog sich Steinhart einstweilig von der Ausübung seines Postens zurück - aus gesundheitlichen Gründen, die auf Herzprobleme zurückzuführen seien. Das hatte für ihn einen angenehmen Nebeneffekt: Seitdem kehrte rund um die Vorwürfe Ruhe ein. Dabei zeigt ein Gutachten auf, dass die Verdachtsmomente noch durchdringender sind, als bislang angenommen. 

Trifft sogar "Mafia-Paragraph" zu?

Das Papier, das auf den 28. März datiert ist, konstatiert, dass "potentiell alle sieben untersuchten Fakten strafrechtlich relevant sein können". Erschwerend käme hinzu dass es nach Ansicht der Gutachter "nicht völlig realitätsfern wäre, wenn die Strafverfolgungsbehörden aufgrund der zahlreichen Sachverhalte bei einem kriminellen Zusammenwirken mehrerer Personen von einer kriminellen Vereinigung (§278 StGB) oder sogar einer kriminelle Organisation (§278a StGB) ausgehen würden. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass solche Organisationsformen sogar bei scheinbar harmlosen Vereinigungen wie Tierschützern angenommen wurden."

Bemerkenswert sei hierbei das Übergehen des Beirats in den meisten Fällen, obwohl es dessen expliziter Auftrag war, die Geschäftsführung zu überwachen. Bei Geschäften, deren Wert eine Summe von 50.000 Euro überstiegen, hätte er zustimmen müssen. Obwohl dies schnell auf dem Schriftweg möglich gewesen wäre, bezog man ihn nicht ein. In einem Fall - nämlich der Auszahlung von hohen Prämien hingegen gab es tatsächlich einen Beschluss des Beirats, diesem dürften allerdings fehlerhafte Informationen über den Gewinn vor Abgaben und Steuer (EBIT) vorgelegt worden sein. Allerdings hatte der Beirat dabei nicht einmal die rechtliche Befugnis, diese Prämien zu bewilligen.

Anteile-Schacher, Mega-Prämien, Millionen-Kredite

Und diese waren massiv: insgesamt 100.000 Euro kamen zur Auszahlung, dabei 47.500 Euro an jeden der Geschäftsführer und gesamt 5.000 Euro an zwei weitere Mitarbeiter. Hier wird das Gutachten besonders deutlich: "Die Zivilrechtswidrigkeit der Vorgänge zur Prämiengewährung steht außer Frage." Strafrechtlich kämen hier je nach Sachlage die Tatbestände der Untreue, der Veruntreuung oder des Betrugs in Betracht. Hier bemängelt das Gutachten: "Obwohl alle genannten Delikte reuefähig sind [...] haben die Geschäftsführer nicht den gesamten aus der Tat entstandenen Schaden gutgemacht, weshalb eine strafbefreiende Wirkung insofern nicht zustande käme."

Tatsächlich sind die Prämien nämlich nur der Tropfen auf den heißen Stein. Weitaus pikanter sind etwa zwei Verträge mit einer Firma zum Arzneimittelvertrieb, bei der einer der beiden Geschäftsführer auch dort dieselbe Rolle ausübte und zudem eine 50-Prozent-Beteiligung hatte. Besagte Firma bekam als Gegenleistung eine 57%-Beteiligung an der "E4O". Darüber hinaus agierte diese externe Firma als Kreditgeberin an die "E4O" über eine astronomische Summe von 3 Mio. Euro, bei einer Verzinsung von 4 Prozent. Umgekehrt trat die E4O auch als Kreditgeberin gegenüber einer Diagnostikfirma in Höhe von 1 Mio. Euro auf, obwohl derartige Vergaben nicht Teil des Unternehmensgegenstands waren.

Steinhart mittendrin statt nur dabei?

All diese Verträge wurden geschlossen, obwohl sie den zustimmungspflichtigen Betrag von 50.000 deutlich überschritten - aber der Beirat wurde eben geflissentlich ignoriert. Dasselbe gilt für einen Logistikvertrag, bei dem allerdings "laut den Berichten noch nicht einmal geklärt [ist], wie hoch das Vertragsvolumen tatsächlich war". Allerdings geht das Gutachten auch hier davon aus, dass die genannten Summe "bei Weitem" überschritten wurde. Ominös bleiben auch Marketingzuschüsse in Höhe von 240.000 Euro für eine Ärzte-Software: "Wenn es tatsächlich keine Gegenleistungen gegeben haben sollte, so wäre jeder [...] Vermögenabfluss als Vermögensschaden zu qualifizieren."

An diesem Punkt kommt Steinhart persönlich ins Spiel: In einer Anzeige gegen den nunmehrigen Ärzte-Chef wird diesem unterstellt, dass diese Lizenzen als Wahlkampfgeschenke verteilt worden wären, was dieser dementiert. Erwähnt wird im Gutachten auch eine mögliche Involvierung Steinharts in die Zahlung von jährlich 35.200 Euro an einen Wiener Arzt, wobei aus den Berichten "nicht hervorgehe, auf welcher Rechtsgrundlage diese Zahlungen erfolgen und welche Gegenleistungen es für diese Zahlungen gibt bzw. geben soll." Sollte Steinhart diesen - mittlerweile eingestellten - Zahlungen zugestimmt haben, wäre dies zudem außerhalb seiner Macht-Kompetenzen gelegen.

Skandal um Immo-Deals & Impf-Empfehlung

Besonders pikant ist auch der übrige Vorwurf: Denn für die "E4O" schlossen die beiden Geschäftsführer auch einen Mietvertrag für neue Büroräumlichkeiten in der Wagenseilgasse im 12. Wiener Gemeindebezirk Meidling ab - ohne Zustimmung des Beirats, versteht sich. Die Höhe des Schadens ist hier ungewiss, doch die Gutachten werfen ein: "Allerdings deuten die von den Geschäftsführern selbst eingeräumten Kosten auf ein eher ungünstiges Geschäft hin". Dabei war die - vor allem von Alternativmedien bekanntgemachte - Kritik an überteuerten Immobilien-Deals des Ärztekammer unter seinem Vorgänger Szekeres einer der zentralen Punkte, auf deren Rücken sich Steinhart ins Amt hieven ließ. 

Aber offenkundig haben schiefe Optiken in der Kammer System. Wie Der Status im März aufdeckte, diktierte die Ärztekammer faktisch die staatlichen Impf-Empfehlungen. Bereits im April 2020, als die mRNA-Injektionen noch nicht einmal am Markt waren, wurde ein "Memorandum of Understanding zu COVID-19-Impfungen" zur Impf-Propaganda & zu Honorarvereinbarungen erstellt. Die Unterzeichner: Ex-Gesundheitsminister Anschober, Szekeres - und Steinhart. Wenige Monate später erweiterte man dies um eine Ergänzung, die vorsah, "verstärkt gegen Ärzte und Ärztinnen, die Falschinformationen verbreiten", vorzugehen - die Vorbereitung des späteren Maulkorb-Erlasses gegen kritische Ärzte.

Mega-Gewinn mit Test- & Impfboxen

Auch das Gutachten ist eigentlich genug, um Steinharts Stellung an der Spitze der Ärztekammer ernsthaft zu bedrohen, weil er in ein bis zwei der Vorwürfe direkt oder indirekt involviert sein dürfte und sich die Causa sowohl in seinem Vertrauenskreis als auch unter seiner Zuständigkeit entfalten konnte. Allerdings zeigte sich auch, dass die E4O-Vorwürfe selbst nur die Spitze des Eisberges sein könnten. Wie Der Status bereits berichtete, fiel in einer anderen Ärztekammer-Tochtergesellschaft im Jahr 2021 nämlich bei einem Umsatz von 73 Mio. Euro ein Gewinn von ca. 17 Mio. Euro aus den Test- und Impfboxen im Auftrag der Stadt Wien an. Es gilt für alle Involvierten die Unschuldsvermutung... 

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