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Nicht nur Reiche betroffen

Irres Babler-Modell: So will SPÖ per Erbschaftssteuer den Mittelstand enteignen

Politik
Symbolbild: Freepik; Babler: SPÖ/David Višnjić, Wikimedia Commons, CC BY-SA 2.0; Komposition: Der Status.

Seit einigen Monaten geht die SPÖ mit ihrer Vorstellung einer "Millionärssteuer" hausieren, nun stellte man seine Idee einer Erbschaftssteuer vor. Doch anders als Babler behauptet, würden damit eben nicht "98 Prozent der Erbschaften" verschont. Im Gegenteil: Viele Menschen, die irgendwann einen bodenständigen Mittelbetrieb oder auch nur ihr Elternhaus erben, kommen bei den saftigen Abgaben zum Handkuss.

Babler-Idee: Gefährlicher, als sie klingt

Einige Tage lang blieb das irre Babler-Modell im politischen Diskurs als "übliches Geplänkel" weitgehend unbeachtet. Doch dann folgte zuerst die Aufregung über die Reise, die "Red Bull"-Erbe Mark Mateschitz seiner Freundin zum 30. Geburtstag schenkte (Der Status berichtete). Als die Denkfabrik "Agenda Austria" aus liberaler Perspektive dagegen argumentierte, kochte die Debatte nun hoch. Doch der eigentlich Skandal ist, welche Blendgranate die SPÖ den Menschen als vermeintliche "Steuer für Millionenerben" verkauft. Denn in Wahrheit meinen sie damit auch zahlreiche Häuslbauer: SPÖ-Mandatar Mario Lindner behauptete daher kürzlich, es gäbe angeblich "350.000 Millionäre" in Österreich. 

Vorne herum will Babler diese durch die Abschaffung der Grunderwerbssteuer entlasten, doch will er ihren Kindern das Geld mit beiden Händen aus der anderen Tasche wieder herausnehmen. Denn nach dem SPÖ-Modell soll ein "Lebensfreibeitrag" kommen, innerhalb von 30 Jahren sind Schenkungen & Erbschaften im Wert von 1 Mio. Euro steuerfrei. Bei höheren Erbschaften wird gestaffelt: 25% (bis 5 Mio.), 30% (bis 10 Mio.), 35% (über 10 Mio.). Bei Betriebsübernahmen sollen 85% des Wertes "verschont" bleiben, wenn der Betrieb 5 Jahre weitergeführt wird. Hört sich alles einmal wie viel Geld an. Doch der Teufel steckt im Detail - und das zeigt: Es ist eine versteckte Enteignung des Mittelstands. 

Diese sechs Beispiele zeigen Absurdität auf

Beispiel 1: Ein Lehrer-Ehepaar kaufte in den 90er-Jahren ein Haus um 400.000 Euro, stotterte bis vor wenigen Jahren den Kredit ab. Seit dem Erwerb stiegen die generellen Immobilienpreise, zudem entwickelte sich das Viertel zu einer heutigen Hochpreislage. Ist das Haus nun 1,3 Mio. Euro wert, dann zahlt der Sohn, wenn er es einst erbt, 75.000 Euro an Steuer für sein abbezahltes Elternhaus. Er selbst ist Industriearbeiter im Schichtbetrieb, von seinen 1.800 Euro netto fließen 1.300 Euro in die Mietwohnung seiner Familie. Für einen Kredit braucht er 20% an Eigenmitteln, ausreichend hohe Raten zahlen können - zu Hochzinszeiten. Mehrkosten wegen des EU-Sanierungszwangs noch nicht einberechnet. 

Beispiel 2: Ein junger Mann erbt den Bauernhof seines Großvaters, der in den letzten Jahren defizitär lief. Dennoch beträgt der Wert der Immobilie, des Grundes, des Ackerlands und der Landmaschinen etwa 1,5 Mio. Euro. Nun hat er eine unmögliche Wahl: Entweder er führt die Landwirtschaft mindestens fünf Jahre lang defizitär weiter - dann spart er sich die Steuer wahrscheinlich überhaupt. Oder er lässt den Betrieb auf, verpachtet die Felder und nutzt das Gehöft nur zu Wohnzwecken. Dann muss er allerdings 25% an Steuer für alle Vermögensteile über der Millionen-Grenze, in diesem Fall also dennoch bis zu 125.000 Euro, an den Staat abdrücken. 

Beispiel 3: Der Nachkomme eines kleineren Mittelbetriebes am Land mit etwa 30 Mitarbeitern übernimmt diesen. Weil er in einer zukunftsträchtigen Nischenbranche verankert ist, beträgt der Firmenwert nach den üblichen Marktberechnungen gut 10 Mio. Euro, obwohl seit den gestiegenen Energiekosten nach allen Aus- und Abgaben kaum schwarze Zahlen übrig bleiben. Wenn er sich verpflichtet, den Betrieb fünf Jahre lang weiterzuführen, kommt er mit der "Verschonung" von 85% Prozent des Firmenwertes und somit "nur" 125.000 Euro an Steuer davon. Die Kosten muss er schweren Herzens anderswo einsparen, also muss er nun langjährige Mitarbeiter kündigen oder deren Lohn-Erhöhung fällt gering aus. 

Beispiel 4: Im ersten Jahr des Durchrechnungszeitraums erbt ein junger Mensch "Omas kleines Häuschen" im Wert von 500.000. Als dann 29 Jahre später "Papas kleines Häuschen", damals ebenfalls 500.000 Euro wert, zum Erben ansteht, stellt sich heraus: Mittlerweile ist das Haus, dessen Wert - zur Einfachkeit der Berechnung halber - jährlich um 5 Prozent stieg (bei der aktuellen Inflation nicht unwahrscheinlich) durch den "Zinseszins-Effekt" damit 2,1 Mio. Euro wert. Je nach Berechnungsart hat man nun binnen 30 Jahren zwischen 2,6-4,2 Mio. Euro an Immobilien geerbt und muss dafür entsprechend 400.000 bis 800.000 Euro an Steuer an den Staat abführen. 

Beispiel 5: Ein Einzelkind eines Einzelkindes muss tragischerweise miterleben, wie zuerst seine verwitwete Großmutter an einem Herzinfarkt stirbt und wenige Monate später beide Eltern bei einem Autounfall. Beide Generationen hatten einst per Kredit abbezahlte Häuser. Das der Oma ist 1,5 Mio. Euro wert, das der Eltern 900.000 Euro, jeweils ein Vielfaches des Wertes zur Errichtung. Der trauernde Enkel ist nun "Millionenerbe" und zahlt insgesamt 350.000 Euro an Steuer an den Staat, wobei ein Elternteil schon kurz zuvor einmal 125.000 Euro für das Oma-Haus abführen musste. Der Fiskus hat somit an der Tragödie binnen kurzer Zeit einen Unselbständigen-Medianlohn von 20 Jahren kassiert. 

Beispiel 6: Eine Person erbt im Durchrechnungszeitraum zwei Immobilien, deren Gesamtwert die Million überschreitet. Um nicht in den "Genuss" der Steuer zu kommen, schlägt der Betroffene entweder das zweite Erbe gänzlich aus - oder nimmt es an und verkauft die Immobilie, um nicht vollends in den Ruin zu schlittern. 25 Jahre später, wenn er selbst stirbt, sind seine beiden Söhne nun vor einer bescheuerten Situation: Mittlerweile ist nämlich auch dieses Haus plötzlich deutlich über 1 Mio. Euro wert. Entweder einer schlägt das Erbe aus - dann zahlt der andere 25% "Millionenerbe-Steuer". Oder er zahlt seinem Bruder seine 50% aus - und kann er's nicht sofort, kommen auch noch Stundungszinsen dazu.

Regionale Unterschiede verschärfen Problem

Noch nicht einberechnet ist dabei dann auch noch der Umstand, dass der durchschnittliche Immobilienwert nicht überall in Österreich gleich hoch ist. Wären im Burgenland die meisten privaten Erbschaften wohl "aus dem Schneider", sieht es in Tirol und weiten Teilen Salzburgs etwa ganz anders aus. Dort kosten bereits heute Einfamilienhäuser mit 500 Quadratmeter Grund häufig eine knappe Million Euro; im Großraum Innsbruck und rund um touristische Hotspots wie Kitzbühel sogar bedeutend mehr. Für Normalsterbliche, insbesondere für junge Familien, ist Wohneigentum dort mittlerweile unerschwinglich.

Die einzigen Möglichkeiten ergeben sich dort nur nur durch hohe Kreditbelastung oder eben das Erben eines über die Jahre wertgesteigerten Elternhauses., will man nicht irgendwo auf 1.500 Metern fernab jeder Zivilisation leben. Dort ist's zwar schön, doch spätestens wenn Gewessler ihre Träume von einer zeitnahen Vervierfachung und mittelfristigen Verachtfachung der CO2-Steuer wird dann halt der Arbeitsweg für die Betroffenen unleistbar. Aber "soziale Gerechtigkeit" ist für die Roten ja ohnehin längst nur mehr ein Schlagwort, um die Enteignungs-Agenda der Eliten mit einem lächelnden Auge durchzudrücken... 

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