Kritik an deutscher Polit-Justiz

'Alles für...': Höcke kassiert 16.900 Euro Strafe - breite Welle der Solidarität

Politik
Bild (Höcke-Rede in Mödlareuth, 2019): PantheraLeo1359531, Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0

Am heutigen Montag fiel das Urteil im zweiten Strafverfahren, das die weisungsgebundene Staatsanwaltschaft gegen den Thüringer AfD-Chef Björn Höcke vor dem Landgericht Halle angestrengt hatte. Die Begründung: Indem er bei einer Veranstaltung die Wortfolge "Alles für..." intonierte, habe er das Publikum dazu aufgefordert, "...Deutschland" hinterher zu rufen. Bei diesem Allerwelts-Satz wiederum handle es sich um eine "verbotene SA-Parole".

Irre: 16.900 Euro Strafe für Allerwelts-Worte

Bereits vor einigen Wochen hatte Höcke nicht weniger als 13.000 Euro an Geldstrafe kassiert, weil er im Nachbarbundesland Sachsen-Anhalt folgenden Dreiklang anstimmte: "Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland!" Dies legte man ihm als vermeintlich bewusste Anleihe an einem Wahlspruch der NS-Sturmabteilung aus. Der Einwand von Höcke, dass diverse Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens die Wortfolge "alles für Deutschland" sowohl im demokratischen politischen Kontext als auch sogar in völlig unpolitischem Kontext verwendeten, ließ das Gericht nicht gelten.

Nun war es dasselbe Landgericht - an einer der Fassaden seines Altbaus steht übrigens groteskerweise der Spruch "Jedem das Seine", der für das Konzentrationslager Buchenwald zweckentfremdet wurde - das eine noch höhere Geldstrafe verfügte: 16.900 Euro muss Höcke zusätzlich zahlen - für die Worte "Alles für...". Macht also 8.450 Euro pro Wort und 2.112,50 Euro pro Buchstabe von zwei Wörtern aus einem Allerwelts-Satz der neben seinem historischen Missbrauch in unzähligen unverdächtigen Kontexten auftauchte. Die Staatsanwaltschaft hatte sogar eine achtmonatige Bewährungsstrafe und ein zweijähriges Wählbarkeitsverbot gefordert.

System fürchtet sich vor Thüringen-Wahl

Letzterer Punkt dürften auch ein Mitgrund sein, weshalb die Schauprozesse gegen Höcke ausgerechnet in diesem Sommer aufgezogen werden. Denn in exakt zwei Monaten wählt Thüringen einen neuen Landtag. Die aktuellen Umfragen weisen die AfD nahe der 30%-Marke und somit klar auf dem ersten Platz aus. Die CDU und das BSW würden sich bei ca. 20% um den zweiten Platz duellieren. Die rot-rot-grüne Minderheitsregierung würde völlig abgestraft: Die Linkspartei von Ministerpräsident Bodo Ramelow käme nur noch auf 14%, die SPD gar nur auf 7% - und die Grünen wären mit 4% ebenso nicht im Landtag wie die FDP (2%).

Höcke mit dem langen Arm der Justiz noch rasch von der Wahlliste zu kegeln, misslang dennoch. Aber das hält den polit-medialen Komplex nicht von seinen üblichen Mätzchen ab. Durch die Bank titeln sie, dass Höcke wegen einer "Nazi-Parole" bzw. einer "verbotenen SA-Parole" verurteilt worden sei. Um welchen Allerweltssatz es sich handelt - der sogar wenige Tage nach dem ersten Höcke-Urteil sogar Spielerfrau Cathy Hummels unterlief - erwähnen die Medien bestenfalls säuberlich im unteren Teil ihrer Artikel versteckt. Wer in dieser schnelllebigen Zeit nur die Überschrift und den ersten Absatz überfliegt, bekommt die Absurdität womöglich nicht mal mit.

Breite Welle der Solidarität mit Höcke

In sozialen Medien ist die Solidarität mit Höcke nach dem nächsten als ungerecht empfundenen Urteil quer durch das kritische Lager groß. Man ist sich einig: Hier wurde nicht Recht "in Namen des Volkes" gesprochen, es wird mit zweierlei Maß gemessen, es handelt sich um ein Skandal-Urteil, das vor allem politische Motivation hat: 

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