Zulässige Asyl- und Medienkritik

Sellner-Freispruch nach 19 Minuten: System blamiert sich mit Verhetzungs-Anklage

Politik
Justitia: Freepik; Freisteller Sellner: Info-DIREKT; Komposition: Der Status.

Tagelang überschlug sich die Systempresse in der hoffnungsvollen Berichterstattung, ein heimisches Strafgericht könnte Identitären-Chef Martin Sellner auf Basis einer Telegram-Bemerkung wegen "Verhetzung" verurteilen. Nach nicht einmal 20 Minuten war der rechtsstaatlich bedenkliche Spuk vorbei: Freispruch (noch nicht rechtskräftig). Denn die migrationskritischen Aussagen, welche der 34-jährige Wiener traf, sind von der Meinungsfreiheit gedeckt und erfüllen keinesfalls den schwammig formulierten Tatbestand - im Gegenteil.

Abenteuerliche Unterstellungen

"Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass Sellner gegen Asylsuchende aufgestachelt habe. Im drohen bis zu drei Jahre Haft." - Mit diesen düsteren Worten leitete etwa der Bilderberger-"Standard" noch vor zwei Tagen seine Berichterstattung ein. Grundlage war ein Telegram-Posting des patriotischen Aktivisten, in dem er sich kritisch mit der Berichterstattung über die "Rentner-Rollatoren-Revolution" auseinandersetzte. In einer groß angelegten Aktion zettelte der deutsche Staat im Dezember einen angeblichen Schlag gegen "Reichsbürger" an, 300 Polizisten machten 25 betagte Personen fest und fanden vor allem Raviolidosen und legal besessene Waffen. 

Tagelang kannte der deutsche Mainstream kein anderes Thema, ein Umsturz im großen Stil wurde herbeigeschwafelt, ein 71-jähriger Senior wurde als angeblicher Rädelsführer präsentiert. Nach der Ansicht Sellners diente diese Aufbauschung auch als Versuch des Systems, den Mädchenmord von Illerkirchberg zu verdrängen. Im Ort nahe Ulm hatte ein Asylwerber aus Eritrea wenige Tage zuvor ein 14-jähriges Mädchen am helllichten Tag am Schulweg regelrecht abgeschlachtet, eine sie begleitende Freundin schwer verletzt. Sellner übte Medienkritik und erklärte, dass von "jedem Asylheim" wohl mehr Gefahr ausgehen würde, als von den als Grauhaar-Putschisten präsentierten Personen.

Richter: Sellner übte zulässige Medienkritik

Daraus spann sich eine Staatsanwaltschaft eine absurde Unterstellung: Denn durch diese Aussage habe Sellner angeblich generell zum Hass gegen Asylsuchende anstacheln wollen. Ein klassisches Beispiel von Doppeldenk: Denn folgt man dem gängigen Narrativ, dass von Asylheimen keine Gefahr ausgeht, müsste man folgerichtig davon ausgehen, dass lediglich die Rentner als "harmloser als harmlos" dargestellt werden würden. Zugleich spinnt man sich aber das Hirngespinst greiser Terroristen zusammen und behauptet in der Folge, Sellner habe Asylheime als Hort des ultimativen Bösen darstellen wollen. Die Wahrheit liegt natürlich irgendwo dazwischen, aber dies war dem System einerlei. 

Also entschied man sich, die lachhafte Anklage tatsächlich zu erheben: Wohl auch als "generalpräventive" Maßnahme, dass bloß niemand auf die Idee kommt, die Verwerfungen im Sog der unkontrollierten Massen-Migration anzusprechen. Doch der Richter spielte nicht mit: Er sah darin eine zulässige Medienkritik, die migrationskritische Aussage tauge nicht, um den Tatbestand des Verhetzungsparagraphen zu erfüllen. Und so blamierte sich das System mit einem Schauprozess auf Steuerzahlers Rappen, der nun vielmehr die Menschen im Land animieren könnte, die im Volk mehrheitlich vertretene Meinung sachlicher Migrationskritik mutiger zu äußern. 

Sellner äußerte sich nach dem Freispruch in sozialen Medien zur Causa:

Schauprozesse ohne Maß - mit Ziel der Dämonisierung

Sellner gilt dem polit-medialen Komplex seit Jahren als Gottseibeiuns. Immer wieder deckt man ihn und seine Identitären mit abenteuerlichen Ermittlungsverfahren und Prozessen ein. Ein Mammutprozess nach dem "Mafia-Paragraphen", im Zuge dessen die Staatsanwaltschaft eine regelrechte "Pickerljagd" veranstaltete, gegen 17 identitäre Aktivisten endete in einem Freispruch. Ein absurdes Terror-Verfahren gegen Sellner endete letztlich überhaupt in der Einstellung der Ermittlungen. Dennoch verbot die Systemparteien-Einheitsfront die Symbole der völlig legalen Protestbewegung nach dem Symbolgesetz. Auf Facebook reicht bereits die Erwähnung von Sellners Namen (!) für eine Kontosperre. 

Begründet werden derartige Justiz-Possen mit der vermeintlichen "Gefährlichkeit" der - auf Zuruf von Antifa-Rechercheuren - mit der "Rechtsextremismus"-Keule gebrandmarkten Gruppierung. Inwiefern die Positionen der Identitären "rechtsextrem" wären, konnte bislang kein neutraler Experte zweifelsfrei belegen. Eine Studie des "Freilich"-Magazins wies einst sogar nach, dass die von den Identitären vertretenen Inhalte und Rhetorik bei allen thematischen Schnittmengen sogar bis in die ÖVP (!) salonfähig sind. Die lange Liste der Freisprüche für Sellner oder andere leitende Identitäre ist mit dem heutigen Donnerstag um eine Episode reicher.  

Freispruch langfristig unter Teppich kehren?

Nachträgliche Ergänzung (5. Mai 2023, 00:50 Uhr MESZ): Apropos Bilderberger-"Standard": Dasselbe Blatt, das noch so offen über die Anklage sprach, ziert sich beim Freispruch nun, den Namen zu erwähnen. Der Journalist Thomas Breit ("Neue Normalität") hat dazu seine eigene, schaurige These: 

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