Dringender Reformbedarf

'Majestätsbeleidigung': Vor allem Grüne & Van der Bellen lassen Kritiker verfolgen

Politik
Bild: Karo Pernegger / Die Grünen, Public Domain

Eine aktuelle Anfragebeantwortung zeigt: Vor allem grüne Minister haben eine dünne Haut und sind schnell damit bei der Hand, Kritiker durch das Strafrecht verfolgen zu lassen. Ebenso wie der ursprünglich ebenfalls aus dem grünen Polit-Stall stammende Bundespräsident Alexander van der Bellen. Im Gegensatz zu seinen Amtsvorgängern machte er von diesem Recht überaus häufig Gebrauch.

Austeilen und einstecken... 

Austeilen ist einfach, aber einstecken will gelernt sein. Bei den Grünen, die sich immer als moralische Instanz gerieren und die gern andere belehren und zu diesem Zweck auch gern austeilen, zeigt sich dies deutlich. Denn wenn es um unliebsame Kritik geht, ist man schnell mit einer Ermächtigung zur strafrechtlichen Verfolgung gemäß § 117 StGB bei der Hand, um kritische Stimmen mundtot zu machen.

So ließ etwa der ehemalige Grünen-Chef und jetzige Bundespräsident Alexander van der Bellen in sieben Fällen eine Ermächtigung zur Strafverfolgung wegen übler Nachrede bzw. Beleidigung zu, nimmt der freiheitliche Generalsekretär Christian Hafenecker auf eine aktuelle Beantwortung der Bundespräsidentschaftskanzlei Bezug. "Bundespräsident Alexander Van der Bellen dürfte in der Bevölkerung weder über große Beliebtheit, noch über großes Vertrauen verfügen, was aufgrund seiner parteiischen Amtsführung kaum verwundert. Doch das Staatsoberhaupt dürfte auch sehr dünnhäutig sein, was Kritik an seiner Person betrifft", schlussfolgert Hafenecker, denn die van der Bellens Vorgänger im Amt machen keinerlei Gebrauch von diesem Recht.

Getroffene Hunde bellen

Zuletzt hatte ein Fall für Aufsehen gesorgt, als der greise Hofburgschweiger den Chefredakteur eines alternativen Mediums wegen "übler Nachrede" vor das Linzer Landesgericht zerren ließ - Der Status berichtete. Corpus delicti war die Aussage des oberösterreichischen Chefredakteurs Florian Machl in Bezug auf den Besuch des Hofburgwahlkämpfenden Van der Bellens und die Tatsache, dass diesem ein bekannter Linzer Wirt eine Bühne bot:

"Ich liebte ihr Gasthaus immer, wegen der Küche, wegen der Lage, wegen der freundlichen Bedienung. Freunde von mir haben bei euch geheiratet und vieles mehr. Dass genau dort Wahlkampf betrieben wird für einen Mann, der die Verfassung mit Füßen tritt und die Spaltung der Gesellschaft zulässt, wie kein anderer vor ihm, ist ein außerordentlich schmerzhaftes Ereignis. Ganz offensichtlich bin ich nicht der Einzige, der das so sieht. Wie gesagt, es ist Ihr Recht eine politische Meinung zu haben und Ihr Recht auch einen Van der Bellen abzufeiern. Aber es ist mein Recht, das nicht gut zu finden."

Für van der Bellen - der Volksmund pflegt zu sagen, dass nur getroffene Hunde bellen - Grund genug, das Mahlwerk des Verfassungsschutzes und der Justiz in Bewegung zu setzen.

Moralische Blamage

"Doch mit diesen Versuchen der Einschüchterung blamierte er sich auf ganzer Linie, wie er nun selbst unfreiwillig zugeben musste“, so Hafenecker, "Nicht nur, dass ein willkürlich anmutendes Strafverfahren gegen den unabhängigen Journalisten Florian Machl in erster Instanz in einem Freispruch endete, in einem anderen Fall wurde sogar ein von der Staatsanwaltschaft selbst bei Van der Bellen angestrengtes Verfahren von dieser wieder eingestellt. In einem Fall wurde ein Bürger zu gemeinnütziger Arbeit verdonnert und in vier Fällen endeten die Gerichtsverfahren in Verurteilungen."

Zudem verweist Hafenecker auf die Bundespräsidenten Klestil und Fischer, die während ihrer gesamten Amtszeit nie dieses "Sonderverfolgungsrecht" einsetzten. Und dies, obwohl sie sich teilweise - gerade im Falle von Klestil nach dem Zustandekommen von Schwarz-Blau I - massiven Anfeindungen ausgesetzt sahen. Aber "diese übten ihr Amt offenbar mit mehr Güte und Nachsicht aus" und waren weniger von einem missionarischen Eifer beseelt und der auch weniger von der Wichtigkeit und Unfehlbarkeit der eigenen Person überzeugt.

Hafenecker mahnt daher den Bundespräsidenten, sein "Sonderverfolgungsrecht" nicht willkürlich einzusetzen, zumal sich zeigt, dass in vielen Fällen keine strafrechtlich relevanten Aussagen vorhanden sind, die Betroffenen aber auf den Gerichts- und Anwaltskosten sitzen bleiben.

Van der Bellen bei Politikern einsame Spitze

Zudem verwies Hafenecker auch auf jeweils eine erteilte Ermächtigung zur Strafverfolgung durch Klimaschutzministerin Gewessler sowie Bundeskanzler Karl Nehammer, wie aus weiteren Anfragebeantwortungen hervorging. In beiden Fällen wurden die Ermittlungen eingestellt oder sind unbekannt. Auch der grüne Vizekanzler Kogler erließ in einem von vier Fällen eine Ermächtigung zur Strafverfolgung zu wegen eines "Ehrendelikts".

Dass dabei der Bundespräsident an einsamer Spitze liegt, ist für Hafenecker, der der Van der Bellen den Tipp gab, sich in diesem Kontext von seiner Parteifreundin Justizministerin Alma Zadic briefen zu lassen, die erst kürzlich davor warnte, dass immer öfter Journalisten durch Klagen mundtot gemacht werden, brisant: "Es ist höchste Zeit, dass der entsprechende Paragraph überarbeitet gehört - samt dem 'Sonderverfolgungsprivileg' für Politiker. Strafen wegen 'Majestätsbeleidigung' haben im 21. Jahrhundert nichts mehr verloren", fordert Hafenecker.

Oder wie fasst es Claus Heinrich Bill in einer Rezension zu einer Studie von Philipp Czech ("Der Kaiser ist ein Lump und Spitzbube: Majestätsbeleidigung unter Kaiser Franz Joseph") zusammen: "Majestätsverunglimpfungen waren immer also auch der Indikator für die Wirksamkeit der Ausübung von Macht einer monarchischen Elite, aber auch ein Abgesang auf den Versuch überlebter Monarchien im 'bürgerlichen Zeitalter', den von diversen Zeitgenossen als anachronistisch empfundenen Hof und die Person des Kaisers und seines Hauses im Habsburgerreich von jeder Verantwortlichkeit fern zu halten."

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