Legale 'Majestätsbeleidigung'

'Verfassung mit Füßen getreten': Freispruch nach Kritik am grünen Hofburg-Greis

Meinung
Machl: Screenshot YouTube/RTV; VdB: Karo Pernegger/Die Grünen, Wikimedia Commons, CC0; Komposition: Der Status.

Am heutigen Donnerstag fand am Linzer Landesgericht ein absurder Prozess wegen "übler Nachrede" statt: Ein Journalist - in diesem Fall der Chefredakteur eines alternativen Mediums - hatte in einem offenen Brief mit entschiedenen Worten das politische Agieren von Bundespräsident Alexander van der Bellen kritisiert. Der grüne Hofburg-Greis sah im Vorwurf, die "Verfassung mit Füßen getreten" zu haben, aber offenbar eine Art "Majestätsbeleidigung" und gab seinen Sanktus zur Strafverfolgung. Nun folgte der Freispruch - es handelt sich um ein zulässiges Werturteil, das von der Meinungsfreiheit gedeckt ist.

Kritiker nach offenem Brief verfolgt

Florian Machl ist, wenn es um die Äußerung seiner Meinung geht, gewiss kein Kind von Traurigkeit. Sein Medium "Report24" nutzt er regelmäßig auch für scharfe Kommentare, die keine Gefangenen machen. Dabei schreckt der streitbare Oberösterreicher auch vor mitunter strenger Lagerkritik nicht zurück und kann schon einmal auch gegen Politiker der systemkritischen Parteien oder sogar Mitbewerber im alternativmedialen Bereich brachial vom Leder ziehen. Zugleich schaffte er es, binnen kurzer Zeit ein schlagkräftiges Medium aufzubauen, das sich gerade durch minutiöse Aufarbeitung des Corona-Diktats eine respektable Reichweite und einige "Street Credibility" erarbeitete. 

Bei allen journalistischen Meriten und seiner unbestrittenen Hingabe zur Aufklärung muss man leider auch erwähnen: Dabei ging er etwa nicht immer völlig fair mit Journalisten unseres Mediums um. So verschwieg er in seinem Bericht über die öffentliche "Markierung" unliebsamer Journalisten von Alternativmedien durch den umstrittenen Ex-Polizisten & Datenforensiker Uwe Sailer - aus bislang unklaren Befindlichkeiten - dass nicht nur Report24, AUF1, Info-Direkt, Österreich ist frei und RTV, sondern eben auch Der Status, der ehemalige Wochenblick und der Heimatkurier ins Visier des berüchtigten Antifa-Stichwortgebers Sailer gerieten.

Doch es ist und bleibt die strafrechtliche Verfolgung kritischer Medien eine besonders ungustiöse Methode des immer totalitäreren Systems und die volle Solidarität mit den Betroffenen daher das Gebot der Stunde. Und so stellen wir die Wahrheit über persönliche Befindlichkeiten und sagen, was ist. Und die Realität ist: Vergleichsweise besonnen und höflich, sowie mit sanfter Klinge - gerade für seine Verhältnisse - war jener offene Brief formuliert, in dem er sich in der hitzigen Phase des Hofburg-Wahlkampfs darüber ärgerte, dass ausgerechnet ein Linzer Wirt, den er in der Vergangenheit gerne frequentierte, Van der Bellen eine Bühne bot.

Wörtlich schrieb der Journalist darin folgende harmlosen Worte, die ihm nun geradezu kafkaesk zum Vorwurf gemacht wurden: 

"Ich liebte ihr Gasthaus immer, wegen der Küche, wegen der Lage, wegen der freundlichen Bedienung. Freunde von mir haben bei euch geheiratet und vieles mehr. Dass genau dort Wahlkampf betrieben wird für einen Mann, der die Verfassung mit Füßen tritt und die Spaltung der Gesellschaft zulässt, wie kein anderer vor ihm, ist ein außerordentlich schmerzhaftes Ereignis. Ganz offensichtlich bin ich nicht der Einzige, der das so sieht. Wie gesagt, es ist Ihr Recht eine politische Meinung zu haben und Ihr Recht auch einen Van der Bellen abzufeiern. Aber es ist mein Recht, das nicht gut zu finden."

Absurd: VdB nutzte Formulierung einst selbst

Es folgte eine in der zweiten Republik beispielslose Aktion: In den frühen Morgenstunden bekam der Journalist vor einiger Zeit plötzlich Besuch vom Verfassungsschutz. Van der Bellen, der kein Problem damit hat, politischen Mitbewerbern den Scheibenwischer zu zeigen oder dem Volk höhnische Teuerungstipps zu geben ("Zähne zsammbeißen"), gab nämlich die Ermächtigung zur Strafverfolgung, die angebliche "Tat" ist mit drei Jahren Gefängnis bedroht. Wohlgemerkt in einem Land, in dem einschlägige Systemjournalisten damit hausieren gehen, sich gerichtlich erstritten zu haben, freiheitliche Politiker als "Trottel" oder "Kellernazis" verunglimpfen zu dürfen.

Doch die Sache ist noch absurder: Während der auf fürstlichem Politiker-Gehalt lebende grüne Greis in der Hofburg ein Problem mit Meinungsfreiheit hat, nutzte er just dieselbe Formulierung ("die Verfassung mit Füßen treten") einst als Grünen-Chef, um dem damaligen Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider in der Ortstafel-Frage auszurichten. Der Eliten-Präsident, im Oktober bei der Hofburg-Wahl trotz Unterstützung vierer Systemparteien nur knapp über die Ziellinie getragen, sieht nicht nur mediale Kritik offenbar als "Majestätsbeleidigung", sondern verfährt also auch nach dem Prinzip "Quod licet Iovi, non licet bovi" (Was dem Jupiter erlaubt ist, ist dem Ochsen nicht erlaubt).

Betretenes Schweigen zu schikanöser Anklage

Alleine die Ermächtigung zur Strafverfolgung sowie die Anklage sind faktisch ein Anschlag auf die Pressefreiheit. Die "üblichen Verdächtigen" vom sogenannten "Presserat" bis hin zu "Reporter ohne Grenzen", die bei jeder Amtshandlung gegen Antifa-Fotografen ausreiten, schwiegen beharrlich zum Fall: Zu offensichtlich verteilt waren die Rollen des "Guten" und des "Bösen" wohl. Tatsächlich ging es aber um nicht weniger als das in der Verfassung verbriefte Recht von Journalisten, die politische Kaste mitunter mit scharfen Worten kritisieren zu dürfen.

Bei einem Schuldspruch wäre also Tür und Tor für den totalen Kahlschlag gegenüber der kritischen Gegenöffentlichkeit geöffnet gewesen. Es war also zu hoffen, dass das Verfahren im Sinne des freien Wortes ausgeht: Letztendlich hat Machl nichts anderes 

Freispruch: Aussage von Meinungsfreiheit gedeckt

Am heutigen Mittwoch um 10:15 Uhr war es so weit: Die unglaubliche und letztlich äußerst dünne Anklage gegen Machl wurde ausverhandelt. Laut Beobachtern mussten viele Personen, die der Verhandlung folgen wollten, vor dem Gericht bleiben, da dieses trotz des erwartbaren großen Interesses nur einen kleinen Verhandlungssaal zur Verfügung stellte. Dies hielt ein Inseratenkaiser-Blatt übrigens nicht davon ab, sich zur Schlagzeile "Fans von Corona-Kritiker wollten Gericht stürmen" zu versteigen. 

Und auch wenn zeitweise nicht der Eindruck einer neutralen Verfahrungsführung entstand, musste auch der Richter letztlich nach etwas mehr als einer Stunde einräumen: Die fraglichen Äußerungen sind von der Meinungsfreiheit gedeckt, weshalb - entgegen des Wunsches der Staatsanwaltschaft - ein Freispruch zu ergehen hat. Letztendlich hat sich die Staatsanwaltschaft mit ihrer skurrilen Anklage blamiert. Im oben genannten Artikel wird dieser Umstand übrigens in den hinterletzten Absatz verbannt. 

Auch Van der Bellen ist nun letztendlich quasi der Gelackmeierte: Anstatt sich der lästigen Kritik an seiner Person ein für alle Mal zu entledigen, muss er sich fortan die Formulierung gefallen lassen, dass er eine Person ist, die man "laut gerichtlichem Urteil als jemanden bezeichnen darf, der die Verfassung mit Füßen tritt wie kein anderer vor ihm". Letzten Endes ist der Freispruch darüber hinaus ein deutliches Zeichen, dass sich gewisse Granden die Meinungsfreiheit im Land eben nicht nach Lust und Laune so weit zurechtstutzen lassen können, dass am Ende nur mehr die verordnete Einheitsmeinung zulässig ist.

"Majestätsbeleidigung" in Deutschland strafbar

Im benachbarten Deutschland hat man das Augenmaß hier hingegen längst verloren. Neuerdings ist es dort nämlich strafbar, jede "im politischen Leben des Volkes stehende Person öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts" zu beleidigen, die mit dessen Stellung im öffentlichen Leben zu tun haben. Dies nutzen nun diverse Politiker, um sich gegen scharfe Kritik zu immunisieren. 

So erging unlängst - ohne gerichtliche Verhandlung! - ein Strafbescheid gegen den Blogger Tim Kellner, der ihn zu acht Monaten bedingter verurteilt. Grund dafür sei, dass er angeblich die deutsche Außenministerin Annalena Baerbock in einem seiner Videos beleidigt habe. Auch gegen den österreichischen Polit-Kommentator Gerald Grosz wurde ein Ermittlungsverfahren gestartet, weil er den bayerischen CSU-Ministerpräsidenten Markus Söder in einer Aschermittwochsrede (!) etwa als "Corona-Autokraten" bezeichnete.

So gesehen muss man froh sein, dass es in Österreich NOCH nicht so weit ist und auch der Rechtsstaat einigermaßen funktioniert. Allerdings ist davon auszugehen, dass gerade die schwarz-grüne Regierung weiterhin an ominösen "Hass im Netz"-Gesetzen basteln, deren eigentliches Ziel es ist, kritische Meinung im Netz so weit als möglich zu zensieren und damit die Meinungs- und Pressefreiheit zu beschneiden. 

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