Auf Treu und Glauben

Hass-Beauftragte macht Ernst: Beweispflicht bei Diskriminierungs-Vorwurf soll fallen

Politik
Bild: Stephan Röhl, Heinrich-Böll-Stiftung, CC BY-SA 2.0, Flickr

Die Anti-Hass-Beauftragte des Bundes Ferda Ataman lässt mit einer neuen Absurdität aufhorchen. Bei möglichen Fällen von Diskriminierung sollen nun Grundsätze der Rechtssprechung gänzlich ausgehebelt werden. Statt den Tatbestand der Diskriminierung nachweisen zu müssen, soll künftig, geht es nach Ataman eine "glaubhafte" Behauptung ausreichen, um jemanden zu verklagen. Damit wäre Missbrauch endgültig Tür und Tor geöffnet.

Verhaltensauffällige "Anti-Hass-Beauftragte"

Die von den Grünen berufene Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes Ferda Ataman ist immer für eine Überraschung gut. Zumal die Tochter türkischer Einwanderer ebenso oft den Anschein erweckt, alles andere als unparteiisch oder gar neutral zu sein. Dies zeigte sich 2018 bei ihrer abenteuerlichen Interpretation des Begriffs "Heimat" für die Amadeu Antonio Stiftung oder auch 2020, als  sie den Begriff "Kartoffel" für Deutsche als "normal" zu erklären suchte.

Als sie 2022 schließlich Leiterin der Antidiskriminierungsstelle wurde, entflammte diese Diskussion erneut und Zweifel an ihrer Eignung wurden laut. Diese sind seitdem auch nicht wirklich verstummt. Im Mai 2023 forderte sie schließlich eine Bestandsaufnahme in Unternehmen zur Diversität, spricht die gezielte Beschnüffelung von Mitarbeitern - Der Status berichtete

"Glaubhafte Behauptung" statt Beweise

Nun setzt Ataman noch einen drauf. Mit insgesamt 19 Vorschlägen will sie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ändern. Und bei diesen Änderungen des Anti-Diskriminierungsgesetzes will sie auch gleich mit Teilen der Rechtsordnung aufräumen: "Das Erfordernis, eine Benachteiligung und Indizien nachzuweisen, sollte auf die Glaubhaftmachung herabgesenkt werden, das heißt, dass die überwiegende Wahrscheinlichkeit genügt. Es sollte ein Auskunftsanspruch gegenüber der diskriminierenden Partei geschaffen werden. In § 22 AGG sollten als Regelbeispiele festgeschrieben werden, dass zum Beispiel die Aussagen der betroffenen Personen, Testings oder auch das Versäumnis eines Arbeitgebers, eine Beschwerdestelle einzurichten, hinreichende Indizien darstellen können."

Künftig wäre also eine "glaubhafte" Behauptung einer Diskriminierung - also eine Behauptung, die nicht auf den ersten Blick sofort als Unsinn zu erkennen ist - völlig ausreichend um Klage einzureichen.

Im Rechtsstaat ein Unding

Für den Verfassungsexperten Volker Boehme-Neßler von der Universität Oldenburg ist so etwas "im Rechtsstaat ein Unding". Gegenüber der "Bild" erklärt er: "Das ist fast eine Beweislastumkehr. Ich muss nicht mehr die Diskriminierung beweisen, der andere muss beweisen, dass er mich nicht diskriminiert hat. Jetzt reicht eine Behauptung aus, um den anderen ins Unrecht zu setzen."

Die Reformvorschläge der umstrittenen Antidiskriminierungsbeauftragten hält der Experte daher sogar für "verfassungsrechtlich" bedenklich - dass dies sie allerdings zu einem "Verdachtsfall" für den Verfassungsschutz macht, ist nicht zu erwarten - der beobachtet lieber die friedliche Opposition. Laut Boehme-Neßler würde ihr Vorstoß jedoch dem Missbrauch Tür und Tor öffnen und die Hemmschwelle für falsche Beschuldigungen und Denunziation drastisch senken. Denn es sei "leicht – und verlockend – eine Behauptung aufzustellen, die man nicht beweisen muss".

Mehr Macht für umstrittene Schlichtungsstelle

Aber dies ist nicht der einzige heikle Punkt. So sollen den Vorschlägen zufolge auch die Diskriminierungsmerkmale noch deutlich erweitert werden. Aufnahme darin soll etwa die "Staatsangehörigkeit", der "soziale Status" und "familiäre Fürsorgeverantwortung" finden. Daneben soll auch die die Formulierung "aus Gründen der Rasse" durch "aufgrund rassistischer Zuschreibungen" ersetzt werden - womit jeder, der mit einer der - gewünschten - beweismittelfreien Klagen überzogen wird, sofort den Stempel als Rassist tragen würde.

Fallen sollen aber auch kirchenrechtliche Privilegien, die bisher Religionsgemeinschaften auch Ausnahmeregeln bei Bewerbungen etc. anhand der Konfession oder der Religion einräumen, was auch weitere private Lebensbereiche, wie zum Beispiel die sexuelle Orientierung betrifft. Zudem soll auch die "Vielfalt in öffentlichen Stellen des Bundes" gefördert werden und auch die Antidiskriminierungsstelle mit einer neuen Machtfülle versehen werden. Denn derzeit kann die Antidiskriminierungsstelle lediglich den Versuch einer "freiwilligen gütlichen Einigung" anbieten - was jedoch für die Gegenseite nicht verpflichtend ist und deshalb, angesichts der Stelle an sich, auch kaum wahrgenommen wird.

Hier lautet die Forderung: "Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes sollte deshalb die Möglichkeit zu einer verbindlichen Schlichtung erhalten". Davon erwartet man sich sogar eine Stärkung des Vertrauens in den Rechtsstaat...

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