Wertungsexzess in Nachrichtensendung

FPÖ-Sieg vor Gericht: Justiz-Watsche für ORF nach Beschimpfung als 'Bande'

Politik
Bild: Jeromyu, CC BY-NC-ND 2.0, Flickr

Objektiv und der Neutralität verpflichtet, so sieht sich der österreichische Staatsfunk gern selbst. Doch nur allzu häufig macht man am Küniglberg keinen Hehl aus seinen politischen Überzeugungen und verfällt in belehrende oder manipulative Berichterstattung, die seit kurzem von allen Österreichern zwangsfinanziert werden muss. Gibt es Beschwerden oder Klagen, zieht der ORF auf Zwangsabgabenzahler-Kosten auch durch die Instanzen.

Wieder einmal hat sich der ORF nicht mit Ruhm bekleckert. Und die Kritik an der politischen Schlagseite des zwangsfinanzierten Staatsfunks wurde einmal mehr unter Beweis gestellt. Denn das Oberlandesgericht Wien gab nun einer Anklage der FPÖ gegen den im Volksmund auch als "Rotfunk" bezeichneten Staatssender statt. Grund für die Klage war ein ZIB-Beitrag im Mai 2022 mit dem Titel "Ministerkarussell dreht sich weiter", in dem die freiheitlichen Ex-Minister damals pauschal als "blaue Regierungsbande" bezeichnet worden waren. FPÖ-Bundesparteiobmann Kickl wollte sich dies nicht gefallen lassen, verklagte den ORF wegen Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung.

Watsche für den Küniglberg

Wie nun die APA berichtet, wurde bei der Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgericht Wien nun ebenfalls zugunsten von Herbert Kickl entschieden und eine ordentliche Revision beim Obersten Gerichtshof wurde ausgeschlossen. Damit folgte das OLG der Entscheidung des Handelsgerichts vom vergangenen Herbst, in der bereits entschieden wurde, dass es der ORF unterlassen müsse, die unwahre Behauptung des Inhalts, der Kläger wäre Teil einer "Regierungsbande" und/oder sinngleiche Behauptungen aufzustellen und/oder zu verbreiten.

Dies wollte der Staatsfunk nicht auf sich sitzen lassen. Er argumentierte, dass ja FPÖ-Chef Herbert Kickl, der damals Innenminister war, gar nicht angesprochen worden wäre, sondern ja nur die anderen FPÖ-Regierungsmitglieder. Ein abenteuerliches Argument, wenn man bedenkt, dass sich die "linke Reichshälfte" damals insbesondere auf Kickl einschoss. Zudem würde es sich auch nicht um einen strafrechtlichen Vorwurf handeln und außerdem sei die Bezeichnung "Regierungsbande" auch vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Mit dieser Argumentation scheiterte der zur Objektivität verpflichtete Staatsfunk allerdings grandios. 

Alle dürfen Gerichtskosten zahlen...

In der Folge legte der ORF postwendend Berufung ein. Immerhin zahlen ja Millionen von Zwangsgebühren- und nun Zwangssteuerzahlern die Prozesskosten. Mit der Berufung fuhr der Staatsfunk allerdings neuerlich komplett ein. Denn diese wurde vom OLG abgelehnt. In der Begründung des Gerichts heißt es, es handele sich bei der Aussage um einen ehrenrührigen und daher unzulässigen Wertungsexzess, zumal auch Kickl nichts mit dem Ibiza-Video, auf das sich der ORF bezog, zu tun hatte. Es fehle daher an Tatsachensubstrat für die Äußerung einer derartigen Behauptung, noch dazu in einer Nachrichtensendung, watschte das Gericht den ORF noch förmlich ab.

In unteren Rängen wird gespart

Was man an Geld vor Gericht oder für fürstliche Gagen der Führungsschicht und der vermeintlichen Stars und allfällige Privilegien verpulvert, spart man hingegen in anderen Bereichen ein. So packte schon im Jänner 2023 eine ehemalige Ö1-Redakteurin aus und schilderte in sozialen Medien die schlechen Arbeitsverhältnisse, mit denen sie konfrontiert war. In den vier Jahren, in denen sie für Ö1 tätig war, reihte sich ein befristeter Dienstvertrag an den nächsten. Derartige Kettenverträge sind nach dem Arbeitsrecht ohne sachliche Rechtfertigung eigentlich nicht zulässig. Im ORF-Gesetz gibt es allerdings Ausnahmen, die dies dennoch gestatten.

Diese äußerst prekären Bedingungen und die allgemeine Perspektivlosigkeit waren dann auch ein Grund, wieso sie hinschmiss. Mehr als einmal sei sie auch plötzlich ohne Krankenversicherung und somit ohne gültige E-Card beim Arzt gestanden, weil ein Datum auf einer Honorarnote nicht stimmte oder sie schlicht und einfach nicht rechtzeitig von der Abmeldung von der Sozialversicherung informiert wurde. Kein Ruhmesblatt für einen öffentlich-rechtlichen Sender, der fast eine Milliarde Euro über Zwangssteuern oder Werbung aus der Geldbörse der Bürger erhält. 

Praktikum unter Mindestlohn?

Aber auch sonst ist der ORF nicht allzu großzügig. So wird derzeit eine Praktikantenstelle im Social Media-Team der ZIB-Redaktion beworben. Es umfasst nach Angaben des ORF die Mithilfe bei der Betreuung der Auftritte der ZIB auf Instagram, TikTok und Facebook in den Bereichen Videoproduktion, Social Media-Journalismus und Community Management. Die Dauer ist 4 Monate und es wird mit 1.200 Euro brutto im Monat bei einer Vollzeitstelle von 40 Stunden in der Woche entlohnt. Zum Vergleich: Für diese Aufgaben, die jede Menge Vorkenntnisse benötigen, zahlt der Staatsfunk ein Drittel weniger als ungelernte Hilfskräfte in der Systemgastronomie kriegen. 

Zudem liegt die Bezahlung für die Praktikumsstelle - für die auch ORF-Topverdiener Armin Wolf die Werbetrommel rührt - deutlich unter dem, was etwa ein vergleichbarer Praktikant in anderen Ländern erhalten würde. So gilt etwa in Deutschland inzwischen die Regel, dass Unternehmen, sofern es sich nicht um ein Pflichtpraktikum handelt, sondern um ein freiwilliges und der Zeitraum mehr als 3 Monate beträgt, ab dem ersten Monat den gesetzlichen Mindestlohn zahlen müssen.  Dieser liegt bei rund 12 Euro in der Stunde.

Kein Einzelfall: Hohn-Lohn mit System

Aber beim ORF und den entsprechenden Kollektivverträgen und Gesetzen gibt es sicher eigene Regeln für die Entlohnung von Praktikanten, so wie bei befristeten Dienstverträgen und Kettenverträgen. Denn Einzelfall ist dies mitnichten: Im Herbst etwa suchte ORF III einen Praktikanten für seine Wissenschafts-Redaktion, einschließlich redaktioneller Mitarbeit und Recherche. Erwartet wurde hierbei ein abgeschlossenes geisteswissenschaftliches Studium, eine Erfahrung im redaktionellen Bereich wurde erwünscht. Dennoch wollte der Sender dafür nur schlappe € 1.026,72 brutto pro Monat springen lassen.

Exakt dieselbe Summe gab's für ein Praktikum im Bereich Presse- & Öffentlichkeits-Arbeit. Auch hier erwartete man vom studierten Bewerber die redaktionelle Mitarbeit und Recherche, zusätzlich auch das Verfassen von Presstexten und das Erstellen eines Pressespiegels. Zum Vergleich: Wolf verdient knapp 200.000 Euro pro Jahr - und somit monatlich deutlich mehr als zehnmal so viel. Der Staatsfunk, der mit seinem Slogan "ORF wie wir" den Außeneindruck eines familiären Arbeitsumfelds suggeriert. Die neue Pflicht zur Offenlegung für Top-Verdiener gefiel dem ORF-Betriebsrat übrigens nicht und kündigte damals eine Klage dagegen an... 

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