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Mauschelei am Tisch?

Treffen mit Freunden: Höchstrichter regelmäßig bei Ampel zu Gast

Politik
Symbolbild: Freepik

Kann man da eigentlich noch von Gewaltenteilung sprechen, wenn sich Richter der Höchstgerichte seit Angelobung der Ampel mehrere Dutzend Male mit Regierungsmitgliedern trafen? Und über was wurde bei den Treffen gesprochen? Wurden etwa die Weichen für ein Verbot von Oppositionsparteien gestellt oder den Richtern klargemacht, dass es wegen des Klimawandels neue Haushaltspannen nicht mehr geben darf? Experten zeigen sich alarmiert.

Dass sich Angela Merkel als Kanzlerin mit Verfassungsrichtern traf bzw. diese zum Abendessen einlud, obwohl diese eine Klage gegen die damalige CDU-Kanzlerin wegen der "Rücknahme" der Ministerpräsidentenwahl in Thüringen verhandeln mussten, warf eine mehr als schiefe Optik auf die Verflechtungen zwischen Justiz und Politik. Auch wenn die Richter später der Kanzlerin eine Rüge erteilten, blieb ein fader Beigeschmack. Und die Frage wurde aufgeworfen, wie unabhängig Richter und Staatsanwälte eigentlich wirklich sind, vor allem, wenn deren Besetzung, wie an den Höchstgerichten oftmals durch politische Mandats- und Amtsträger erfolgt.

40 Treffen zwischen Ampel-Mitgliedern und Richtern

Aber es ist nicht nur ein Abendessen mit "Mutti". Geheimtreffen der Regierungen, ob mit umstrittenen "Faktenchecker"-Portalen wie Correctiv, Journalisten oder Betreibern von Social Media-Plattformen, wie Facebook oder Twitter, wo man während der Pandemie die Berichterstattung abstimmte, scheinen keine Seltenheit in Deutschland zu sein. Wie nun eine Anfrage er AfD ans Licht brachte, kam es seit Beginn der Ampelregierung zu mehr als 40 Treffen zwischen Regierungsmitgliedern und Richtern der deutschen Höchstgerichte. Telefonate und E-Mail-Verkehr noch gar nicht mitgerechnet. Ein reger Austausch zwischen Institutionen, die eigentlich unabhängig voneinander sein sollten.

Problematische Treffen

Gegenüber der "Bild" zeigt sich der Verfassungsexperte Volker Boehme-Neßler von der Universität Oldenburg alarmiert. Für "hoch problematisch" hält er derartige Treffen und sieht zugleich "eine Nähe und eine Vernetzung, die zwei wichtige Grundsätze des Rechtsstaats bedrohen: die Gewaltenteilung und die richterliche Unabhängigkeit."

Und der Professor fährt fort: "Der Rechtsstaat funktioniert nur, wenn die Richter völlig unabhängig arbeiten können. Einflüsse der Regierung auf die Gerichte bedrohen die richterliche Unabhängigkeit. Regelmäßige Kontakte schaffen Nähe und gegenseitiges Verständnis. Das macht es für Richter schwierig, die Regierung dann unparteiisch und objektiv zu kontrollieren."

Was gar nicht geht

Andere sehen dies weniger problematisch. So etwa der Politikwissenschafter Hans Vorländer von der TU Dresden oder der Verfassungsrechtler Josef Franz Lindner von der Universität Augsburg. Für Vorländer ist ein regelmäßiger Austausch vielmehr "Teil einer verantwortungsvollen Staatsleitung". „Ich sehe da keine Kungelei, das würde sich auch verbieten", so der Politologe. Auch für Lindner ist es kein Problem und würde sogar Sinn machen, wenn sich die Politik mit Praktikern austauscht.

Aber er schränkt sofort, ähnlich wie Vorländer ein, dass es für diese Treffen "inhaltliche Rechtfertigungen" brauche. Und was laut ihm gar nicht ginge, wären "inhaltliche Treffen mit einem konkreten Bezug zu aktuellen politischen oder verfassungsgerichtlichen Entscheidungen". Aber wer weiß schon, was beim Abendessen oder am Mittagstisch letztlich doch alles zur Sprache kommt und vielleicht die ein oder andere Weiche für spätere Entscheidungen stellt.

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