Nach Silberstein-Aktion: Erste gerichtliche Schlappe für SPÖ
Im Krieg und in der Liebe sind alle Mittel erlaubt: Das dachten sich wohl auch die roten Wahlkampfstrategen, als sie die Internetdomains "fpö.eu" und "vilimsky.eu" erwarben, um darauf im EU-Wahlkampf für ihren Spitzenkandidaten Werbung zu machen. Doch nun mussten die Genossen für ihre Aktion die erste gerichtliche Schlappe hinnehmen.
Ein gewisser Teilerfolg dürfte es für die SPÖ dennoch gewesen sein. Trotz mangelnder Programmatik und eines Apparatschik-Spitzenkandidaten, der den Charme eines Politbüromitglieds eines ehemaligen Ostblocklandes verströmt und eines Parteichefs, bei dem zwischen Marx-Hobby und Lenin-Büste kein Blatt Papier mehr passt, war man zumindest neben der Causa Schilling der Grünen - die der SPÖ in der Berichterstattung den Rang abläuft - immerhin auch mal wieder mit dem Thema der anstehenden EU-Wahl in den Medien. Dass es dazu jedoch zweifelhafter Aktionen a la Silberstein bedurfte, lässt tief auf den Zustand der österreichischen Sozialdemokratie blicken.
Wird kaum goutiert werden
Denn wie Medien berichten, war der Dirty Campaigning-Ruhm der SPÖ nur von kurzer Dauer. Die Verwendung der beiden Internetadressen fpö.eu und vilimsky.eu, auf denen zuerst ein Plakat des roten Spitzenkandidaten Andreas Schieder zu sehen war, bevor auf SPÖ-Seiten weitergeleitet wurde, wurde nun vom Landgericht Wien auf Antrag der Freiheitlichen mittels einstweiliger Verfügung untersagt.
So heißt es darin unter anderem, dass die SPÖ die Domain nicht "zur Kennzeichnung ihrer Homepage in dieser oder einer ähnlichen, das Namensrecht der Klägerin am Namen ,fpö‘ verletzenden Form, insbesondere auch in Verbindung mit anderen Top Level Domains zu verwenden und/oder den Namen ,fpö‘ zu Werbezwecken zu gebrauchen" hat. Und auch für die Seite vilimsky.eu sei eine Verfügung erwirkt worden. Zumal auch fraglich ist, ob die Wähler derartige Aktionen gutheißen oder goutieren.
Schlappe für SPÖ-Internetpiraten
„Hier handelt es sich um die erste große gerichtliche Schlappe für die SPÖ in diesem EU-Wahlkampf“, so dazu FPÖ-Spitzenkandidat Harald Vilimsky und rechnete auch auf X mit den roten Internet-Piraten ab.
Zudem fordert er auch die wahlkämpfende Konkurrenz auf, auf Dirty Campaigning zu verzichten und stattdessen lieber auf sachpolitische Themen zu setzen. "Es war klar, dass dieser billige Domain-Raub nicht durchgehen wird. Schieder und Co. sollen ihre rote Giftküche schließen und auf das sachpolitische Parkett zurückkehren", so der Spitzenkandidat. Zumal sich die roten den Ärger auch hätten ersparen können.Gerichtlicher Sieg gegen die roten Internet-Piraten.https://t.co/5c0HOLbsum
— Harald Vilimsky (@vilimsky) May 16, 2024
Statt auf X hämisch zu posten "Wir sichern Frieden und Demokratie. Andere nicht einmal http://vilimsky.eu" - fast wortgleich hatte auch die SPD in Deutschland die Kaperung von Unions-Seiten kommentiert - wäre ein Blick auf Seiten der "anderen Feldpostnummer" hilfreich gewesen.
Klare Rechtslage
So schreibt etwa auch die WKO auf ihrer Seite klar und deutlich:
"Domains, die einen Namen enthalten oder namensmäßig wirken, fallen daher einerseits unter den namensrechtlichen Schutz des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB), andererseits kann dadurch aber auch in ein fremdes Namensrecht eingegriffen werden. Nach der Rechtsprechung ist die Verwendung eines Namens als Domain unabhängig vom Inhalt der Website dem jeweiligen Namensträger vorbehalten. Dies kann eine Person, aber auch etwa eine Körperschaft, wie eine Stadt, Gemeinde oder ein Land sein. Ohne Zustimmung des Namensträgers ist die Verwendung des Namens durch Dritte unzulässige Namensanmaßung."
Aber das war den roten Strategen wohl irgendwie entgangen. Ebenso hätte ein Blick in die höchstrichterliche Judikatur einen Aufschluss gegeben, ausgerechnet die FPÖ wehrte sich nämlich schon einmal in den Nullerjahren erfolgreich gegen Domain-Missbrauch. Aber Hauptsache, man kann versuchen, den politischen Konkurrenten - Linke sprechen martialisch meist von "Gegnern" - irgendwie anpatzen.
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