Aufweichung und fehlende Kennzeichnung

DNA der EU: Gentechnik-Pflanzen für Alle - zum Wohl der Konzerne und Eliten

Great Reset
Bild: Freepik

Die EU will die Zulassungshürden für gentechnisch veränderte Pflanzen senken. Vor allem für nach "Neuen Genomischen Methoden" (NGT) veränderte Pflanzen will man deutliche Erleichterungen schaffen, wie aus einem geleakten Entwurf der EU-Kommission hervorgeht. Doch auch bis der Entwurf auf der Tagesordnung ist, ist man in Brüssel nicht untätig. So wurden drei gentechnisch veränderte Maissorten als Lebens- und Futtermittel zugelassen.

Gen-Futter aus Übersee zugelassen

Erst dieser Tage hat die EU-Kommission drei gentechnisch veränderte Maissorten als Lebens- und Futtermittel innerhalb der EU zugelassen. Gleichzeitig wurden auch die Zulassungen für drei gentechnisch veränderte Sojabohnenpflanzen und auch für eine Baumwollpflanze verlängert bzw. erneuert. Die Zulassung gilt allerdings nur für den Import aus Drittländern für eine Dauer von zehn Jahren, angebaut dürfen die Pflanzen in der Europäischen Union noch nicht werden.

Wie es von Seiten der Kommission weiter heißt, hätten diese gentechnisch veränderten Pflanzen - eine der Maissorten soll gegen die Schädlinge Zuckerrohrbohrer und Baumwollkapselbohrer resistent sein - ein umfassendes und strenges Zulassungsverfahren durchlaufen müssen und auch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hätte grünes Licht gegeben.

Gentechnikfanatismus der EU

Spätestens seit den mRNA-Coronaspritzen - die angeblich auch ein "umfassendes und strenges" Zulassungsverfahren durchlaufen mussten, bis die europäische Arzneimittelbehörde EMA ihren Sanctus gab - ist die EU-Kommission geradezu vernarrt in Gentechnik und will schnell mehr davon. Denn bereits seit geraumer Zeit arbeitet die EU-Kommission, die zuletzt auch immer wieder Lebensmittel-Panscherei mit Insekten freigab, an einem Gesetzesvorschlag, um "Genom-Editierung" an Lebensmitteln in allen Mitgliedsstaaten zu erlauben, ganz im Sinne der "großen Transformation" und den Wünschen globaler Konzerne und Eliten.

Der Status berichtete bereits über die Pläne, das Genscheren-Verfahren (Crispr/Cas), welches mit anderen Verfahren unter den Begriff  "Neuen Genomischen Methoden" (NGT) subsumiert wird, baldmöglichst in der EU zuzulassen.

Entwurf der EU-Kommission geleakt

Wie Medien berichteten, liegt nun der Entwurf der EU-Kommission zur neuen Gentechnik vor. Dabei soll durch den Entwurf auch ein Grundsatzurteil des EuGH - von Kritikern wird dieses als eines der wenigen sinnvollen bezeichnet - ausgehebelt werden. Denn das Urteil aus dem Jahr 2018 verbot sämtliche Genscheren-Experimente, dies gilt sogar für Manipulation, bei der nicht auf artfremde Gene zurückgegriffen wird.

Diese mussten fortan wie alle anderen gentechnisch veränderten Organismen eingestuft und behandelt werden. Dies soll nun durch den Entwurf geändert werden. Demzufolge sollen Pflanzen, die im Labor mittels Genschere verändert wurden - in die jedoch kein artfremdes genetisches Material eingefügt wurde - mit Pflanzen gleichgestellt werden, die auf herkömmliche Art gezüchtet wurden.

Keine Kennzeichnungspflicht

Damit würde das Zulassungs- und Prüfverfahren entfallen und auch die Kennzeichnungspflicht fiele weg. Seit dem EuGH-Urteil mussten NGT-Pflanzen wie auch nach anderen Verfahren gentechnisch veränderte Pflanzen geprüft, zugelassen und auch gekennzeichnet werden. Dabei beziehen sich die Autoren des Entwurfs auf die EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit).

Diese sei "in einer Bewertung zum Urteil gekommen, dass von NGT-Pflanzen keine größeren Gefahren ausgehen als von solchen, die durch herkömmliche Züchtung hergestellt worden sind". Die Gefahr von unbeabsichtigten Effekten – etwa ungewollte Auskreuzungen auf dem Feld mit benachbarten Pflanzen – sei signifikant geringer als bei herkömmlichen genveränderten Organismen (GVO) oder sogar bei konventionellen Züchtungen.

Artfremdes Genmaterial

Bei NGT-Pflanzen, in die artfremdes Genmaterial eingebracht wurde, sollen weiterhin wie klassische GVO unter die betreffenden Bestimmungen fallen, also weiterhin einem Zulassungsverfahren und auch einer Kennzeichnungspflicht unterliegen. Dabei zeigte sich bei Diskussionen mit Interessengruppen vor der endgültigen Ausarbeitung des Entwurfs, dass vor allem Züchter, Industrie, Forscher und auch Teile der Landwirtschaft für eine Erleichterung der Regulierung eintraten. Nichtregierungsorganisationen aus dem Bereich Umwelt- und Verbraucherschutz und Biobauern wollen an den bisherigen Regeln, wie sie seit dem EuGH-Urteil gelten, festhalten.

Argument ist die Transformation im Sinne der Eliten

Dabei ist besonders auffällig, welche Ziele der Entwurf für seinen Vorschlag, die strengen Regeln aufzuweichen benennt. So die Entwicklung und Marktzugänglichkeit für Pflanzen zu verbessern, die zu den Nachhaltigkeitszielen des "New Green Deals" und zur Biodiversität beitragen. Zudem die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Agrifood-Sektors in der EU sowie die Wahrung des Vorsorgeprinzips, sodass weder die menschliche noch die tierische Gesundheit durch die Herabstufung der Regulierung gefährdet würde (Seite 45 des Entwurfs "FRAMEWORK OF THE PROPOSAL/INITIATIVE").

Erklärtes Ziel der Interessengruppen ist es, dass "NGT-Pflanzen, -Lebensmittel und -Futter genauso sicher auf den Markt kommen wie herkömmliche Pflanzenprodukte, aber 'unnötige Regulierungshürden' dabei vermieden werden".

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