Wenn Grillen (nicht nur) am Grill landen

Mehlwürmer & Grillen im Essen: EU gibt Panscherei mit Insekten frei

Politik
Symbolbilder (2): Freepik; Komposition: Der Status

Insekten als Lebensmittel haben sich in Europa nie wirklich durchgesetzt. Die EU will das nun endgültig ändern. Denn was die globalen Eliten und Klima-Fanatiker schon lange fordern, kann ja nicht schlecht sein. Und wenn die Bürger nicht wollen, muss man sie halt zu ihrem Glück zwingen. Eine neue EU-Verordnung von Anfang Jänner gibt nun Grillen für den Verzehr frei.

Mehlwürmer und Grillen zugelassen

Mehlwürmer sind bereits seit 2021 ein zugelassenes Lebensmittel in der EU, also die getrockneten Larven des Mehlkäfers (Tenebrio molitor). Ebenso die Heuschreckenart Locusta migratiria, die sowohl als Lebensmittelzusatz oder als Snack in gefrorener, pulverisierter oder getrockener Form verzehrt werden darf. Anfang 2022 gesellte sich die Hausgrille (Acheta domesticus) noch hinzu.  Nun wird es möglich, dass künftig Insekten häufiger auf der Speisekarte der Unions-Bürger landen könnten. Möglich macht dies die neue Durchführungsverordnung EU 2023/5 vom 3. Januar 2023.

Darin wird dem Antrag des Unternehmens Cricket One Co. Ltd stattgegeben, das "teilweise entfette Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille) als neuartiges Lebensmittel in der Union" in Verkehr zu bringen. Und zwar exklusiv, denn in Artikel 2 heißt es: "Für die Dauer von fünf Jahren ab dem Datum des Inkrafttretens dieser Verordnung am 24. Januar 2023 darf nur das Unternehmen Cricket One Co. Ltd das ... neuartige Lebensmittel in der Union in Verkehr bringen."



Brot und Semmeln mit Insektenmehl

Auf Insekten in der Nahrung könnte man nun bald häufiger stoßen. Denn die EU erlaubt die Verwendung von "teilweise entfettetem Pulver aus ganzem Acheta domesticus (Hausgrille) in Mehrkornbrot und -brötchen, Crackern und Brotstangen, Getreideriegeln, trockenen Vormischungen für Backwaren, Keksen, trockenen gefüllten und ungefüllten Erzeugnissen aus Teigwaren, Soßen, verarbeiteten Kartoffelerzeugnissen, Gerichten auf Basis von Leguminosen und Gemüse, Pizza, Erzeugnissen aus Teigwaren, Molkenpulver, Fleischanalogen, Suppen und Suppenkonzentraten oder -pulver, Snacks auf Maismehlbasis, bierähnlichen Getränken, Schokoladenerzeugnissen, Nüssen und Ölsaaten, Snacks außer Chips sowie Fleischzubereitungen für die allgemeine Bevölkerung." Die Industrie wird sich freuen, kann doch nun vermutlich noch günstiger und kostensparender produziert werden.

Beimengung und Panschen erwünscht

Angehängt ist der EU-Durchführungsverordnung auch eine Tabelle, welche die Mengen für einer möglichen Beimengung regelt. Diese bewegen sich zwischen 5 und 0,25 Gramm je 100 Gramm.  Versehen sein muss das Ganze mit dem Hinweis „teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille)“, welcher in der Nähe der Zutatenliste angebracht werden muss.

Ebenso der Warnhinweis, dass die Zutat bei Personen, die "gegen Krebs- und Weichtiere und Erzeugnisse daraus sowie gegen Hausstaubmilben allergisch sind, allergische Reaktionen auslösen kann". Aber auch die Belastung mit Gesundheitsgefährdenden Stoffen ist geregelt, so darf 1 kg Grille höchstens 1 Gramm Blei und 5 Gramm Cyanid enthalten. Zukünftig heißt es dann wohl bei der Zutatenliste wieder genauer hinschauen, wenn man es nicht ohnehin schon tut.

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