Besorgniserregendes Urteil in der Schweiz

Skandal: Lehrer durfte wegen Kritik an Corona-Regime entlassen werden

Corona
Symbolbilder (2): Freepik; Komposition: Der Status.

Die freiheitsberaubenden Corona-Schikanen ließen niemanden kalt. Erst recht nicht jene, die täglich mit den Folgen der absurden Regeln konfrontiert waren. Gerade der gesundheitlich ebenso bedenkliche wie sinnlose Test- und Maskenzwang für Kinder trieb nicht nur zahlreiche Eltern, sondern auch einige Lehrer auf die Barrikaden. Ein Schweizer Pädagoge wurde wegen seines Widerstands die Anstellung gekündigt - nach Ansicht des zuständigen Gerichts zurecht.

Entlassung nach Kritik an Corona-Politik 

Der unfassbare Fall spielte sich in der beschaulichen 16.000-Seelen-Gemeinde Wohlen im Kanton Aargau ab. Ein langjähriger Lehrer der dortigen Kantonsschule entschied sich, zum lautstarken Kritiker der politischen Corona-Willkür-"Maßnahmen" zu werden. So trat er unter anderem als Rednern bei kritischen Demonstrationen auf. Er ließ sich dabei auch von einem behördlichen Demo-Verbot nicht einschüchtern. Bei Kollegen warb er über seine Lehrer-Mail-Adresse für eine Volksabstimmung über die Corona-Politik. 

Diese Tätigkeiten legte man ihm als Verletzung seiner Treuepflicht und als Verletzung der gebotenen strikten Trennung von Beruf & Privatem aus. Der Lehrer wurde daher aus dem Dienstverhältnis entlassen. Der Lehrer befand dies als unverhältnismäßig und klagte dagegen. Doch nun kam die böse Überraschung: Denn die Justiz entschied aufgrund einer durchaus wackeligen Begründung, dass der Pädagoge seinen Job berechtigt verloren habe. 

Angeblich Ansehen der Schule geschadet

So wurde diese etwa damit begründet, dass die Schule ihn wegen angeblich "unprofessionellen Verhaltens" bereits im Herbst 2020 abgemahnt hatte. Auch damals ging es um seine Kritik an der Corona-Politik. Damit sei die Entlassung formell rechtens. Doch auch inhaltlich erteilte das Gericht dem Vorgehen der Schule einen Persilschein. Demnach zeige das Verhalten des Klägers, dass dieser "seiner Vorbildfunktion als Lehrer nicht gerecht wurde." Denn er hätte riskiert, dass das Ansehen und die Glaubwürdigkeit seines Arbeitgebers in der Öffentlichkeit einen Schaden nehme.

Er habe somit auch das Vertrauen der Schüler und der Eltern in die ordnungsgemäße Ausübung des Berufsauftrags "empfindlich gefährdet". Im 33-seitigen Urteil legt das Gericht sogar den Umstand zu seinen Lasten aus, dass sich der Lehrer der drohenden Kündigung bewusst gewesen sei und dies bei einer Demo-Rede in Wohlen als drohenden Preis für den Mut, seine Stimme zu erheben, erwähnte. Er habe Menschen, welche gegen Corona-Vorschriften verstoßen, als Vorbilder dargestellt und zudem in seiner Rede den für das Corona-Regime verantwortlichen Bundesrat Alain Berset als "krank" bezeichnet.

Maulkorb im öffentlichen Dienst

Nach Ansicht des Gerichtes habe dies dem von Lehrern zu erwartenden "vorbildlichen Auftreten in der Öffentlichkeit widersprochen. Zwar gebe es in der Verfassung das Recht, sich eine Meinung frei zu bilden und diese ungehindert zu äußern. Allerdings könne die berufliche Treuepflicht diese Freiheit bei Angestellten im öffentlichen Dienst durchaus eingeschränkt werden. Kritik an den herrschenden Zuständen müsse aufgrund dieser Pflicht mit einer "gewissen Zurückhaltung" geäußert werden. In Wahrheit kommt ein solcher Richterspruch aber einem Maulkorb nicht nur für Lehrer, sondern auch für allerlei Beamten gleich.

Erinnerung an Fall in Vorarlberg

Einzelfall ist der Vorfall in der Schweizer Schule keiner. Mehrfach sorgte die Geschichte des Vorarlberger Lehrers Klemens Rangger für Aufsehen. Dieser wurde von der Schulbehörde entlassen, weil er sich weigerte, seine Schüler mit den auferlegten Schikanen zu gängeln. So stellte er ihnen frei, ob sie im Klassenzimmer eine Maske tragen wollten oder nicht - beiderlei freie Entscheidung ließ er zu. Am eigenen Prozess vor Gericht durfte der aufgrund seiner Herzkrankheit maskenbefreite Pädagoge nicht einmal teilnehmen - denn im Gebäude herrschte strikte Maskenpflicht und Befreiungsatteste wurden nicht akzeptiert.

Daraufhin wurde er dazu verdonnert, die Anwaltskosten des Landes Vorarlberg zu übernehmen, weshalb er sein Auto versteigern musste, um diese Rechnung zu begleichen. Nachdem die Schulbehörde eine Pflichtverletzung zwar behauptete, aber nicht anzeigte, erstattete Rangger eine Selbstanzeige. Doppelt grotesk: Hier stellte das zuständige Verwaltungsgericht das Verfahren letztendlich ein. Das lässt sich durchaus so auslegen, dass es offenbar keine wirkliche Pflichtverletzung gab, sondern man einfach einen unangenehmen Freigeist loswerden wollte... 

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