Klagewelle könnte folgen...

Hammer-Urteil in Australien: Impf-Zwang verletzte die Menschenrechte

Corona
Symbolbilder (2): Freepik; Komposition: Der Status.

Während der Corona-Zeit war Australien für sein besonders hartes Vorgehen bekannt. Bei Protesten gegen die verordneten Lockdowns ging die Polizei mit Gewalt vor. Und auch bei der Corona-Spritze war die Regierung alles andere als zimperlich. Und nun hat das oberste Gerichtshof im Bundesland Queensland die Impfpflicht für Rettungsdienste und Polizei für rechtswidrig erklärt.

Gericht erklärt Impfpflicht für illegal

Vielerorts schreitet die Corona-Aufarbeitung voran. In der Slowakei wurde gar eigens eine Kommission durch die Regierung eingesetzt, während sich in Österreich die Regierung in Pseudo-"Aufarbeitung" und Alibi-Aktionen flüchtet. In Australien gab es nun einen Erfolg vor dem obersten Gericht des Bundeslandes Queensland. Dieses stellte fest, dass die erlassene Impfpflicht für Polizei und Rettungsdienste rechtswidrig war und auch die Menschenrechte verletzte. Dies war das Ergebnis dreier Verfahren, die von 86 Klägern gegen die erlassene Pflicht zur Corona-Spritze bei Polizei und den Rettungsdienst von Queensland angestrengt worden waren.

Keine Grundlage für Spritzen-Zwang

Dabei waren, wie in anderen Länder auch, die Bediensteten bei Rettungsdiensten und Polizei dazu verpflichtet worden, sich gegen Covid-19 impfen zu lassen und auch "Auffrischungsimpfungen" bzw. Booster über sich ergehen zu lassen. Bei Weigerungen drohten Disziplinarmaßnahmen bis hin zu Kündigungen. Das Gericht unter Richter Glenn Martin entschied aber nun, dass die auf Anordnung von Polizeipräsidentin von Queensland, Katarina Carroll, vom Dezember 2021 erlassene Impfpflicht gemäß Absatz 58 des australischen Menschenrechtsgesetzes "rechtswidrig" war.

Darüber hinaus sei auch die Impfpflicht des Generaldirektors der Gesundheitsbehörde von Queensland, John Wakefield, "wirkungslos" gewesen. "Ich bin zu dem Schluss gekommen, dass der Kommissar bei den angefochtenen Entscheidungen die für diese Entscheidungen relevanten Menschenrechte nicht angemessen berücksichtigt hat", so Richter Martin in seiner 115-seitigen Entscheidung.

Klagewelle könnte folgen

Juraprofessorin Wendy Bonython von der Bond University erklärte, dass sie aufgrund der Entscheidung in Queensland in den kommenden Monaten "mit Sicherheit" weitere Klagen vor Gerichten und anderen Gerichtsbarkeiten erwartet. Allerdings stellte sie auch klar, dass sich die Entscheidung auf das Menschenrechtsgesetz von Queensland bezieht und somit nicht ohne weiteres auf alle anderen Bundesstaaten übertragen lasse.

Zwar könnte die Entscheidung für andere Staatsbedienstete wie Beamte, Lehrer etc. gelten. Das Urteil schreibe allerdings keine Maßnahmen wie sofortige Wiedereinstellung von entlassenen Mitarbeiter oder Entschädigungen vor. Diese müssten nun auf gerichtlichen Wege beantragt werden.

Der australische Milliardär und Bergbau-Mogul Clive Palmer, der den Rechtsstreit, der zwischen 2 und 3 Millionen Dollar gekostet hatte, finanzierte, zeigte sich von dem Ergebnis erfreut. "Ich war in den letzten zwei Jahren gerne bereit, diesen Antrag zu finanzieren", sagte er und ergänzte: "Wir können heute feiern, denn dies ist der erste Präzedenzfall in der westlichen Welt, in der ein Gericht eine Verletzung der Menschenrechte festgestellt hat." Zudem kündigte er auch an, weitere Klagen finanziell zu unterstützen.

Aufarbeitung des Corona-Regimes

Und da gäbe es in Australien in der Corona-Zeit noch einiges aufzuarbeiten. So musste zwar der Bundesstaat Victoria schon während der Pandemie die 1G-Regel aufgrund von Massenprotesten wieder zurücknehmen, aber die Regel galt für alle Lebensbereiche, die nicht dem tagtäglichen Bedarf dienten. In Sydney fasste ein Mann, der Demos gegen die Corona-Maßnahmen der Regierung anmelden wollte, wegen angeblicher Verstöße gegen die Corona-Regeln 8 Monate Haft aus, davon drei unbedingt.

Und immer wieder kam es bei Protesten wie in Sydney, Melbourne, Perth, Adelaide oder Brisbane zu hartem Vorgehen der Polizei sowie Verhaftungen und Strafen. Zudem erwog man auch zur Eintreibung von Corona-Bußgeldern neben der Pfändung von Löhnen und Bankkonten auch die  Belastung von vorhandenen Grundbesitz oder den Entzug von Führerscheinen.

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