Rote Corona-Freunderlwirtschaft...

Geld für SPD-nahe Agentur: Rechnungshof rügt Lauterbach wegen Impfkampagne

Corona
Bild: Sandro Halank, Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0 (zugeschnitten)

Nach und nach kommen zunehmend Details der Corona-Zeit ans Licht. Zuletzt waren es die Unterlagen des RKI, welche die Politik in die Bredouille bringen und zu fantasiereichen Stellungnahmen führen. Dieser Skandal ist noch nicht einmal richtig ausgestanden, da kritisiert der Bundesrechnungshof nun scharf das Lauterbachsche Gesundheitsministerium. Bei der Vergabe der einer Corona-Impfkampagne an eine SPD-nahe Werbeagentur habe man gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen.

Die Corona-Zeit war für manche auch eine Goldgräberzeit: Masken- und Testhersteller, Labore und vor allem die Pharmaindustrie konnten bestens Geschäfte machen und sich eine goldene Nase verdienen. Die Politik gab das Steuergeld mit vollen Händen aus, als gäbe es kein Morgen. Aber auch an anderer Stelle war ordentlich Geld zu holen. Etwa bei den unzähligen Aufklärungs- und Werbekampagnen für Abstand - in Österreich bediente man sich infantil eines Babyelefanten - Maskentragen, Tests und natürlich auf für die Werbung für die mRNA-Spritze, die als "Game-Changer" gepriesen ihren Weg in jeden Arm finden sollte.

Wozu schon eine Ausschreibung

In Deutschland hat nun der Rechnungshof die 600.000 Euro teure Impfkampagne "Ich schütze mich" aus dem Gesundheitsministerium von SPD-Minister und Corona-Panik-Propheten Karl Lauterbach etwas genauer unter die Lupe genommen. Und der Bundesrechnungshof bemängelt nun die Vergabe der Kampagne, diese hätte das  Wettbewerbsrecht unzulässig ausgehebelt, wie die "Welt" berichtet. Schon in der Vergangenheit war von der Opposition die Vergabe der Kampagne an die Agentur "BrinkertLück" kritisiert worden, denn der Auftrag sei nicht ordnungsgemäß öffentlich ausgeschrieben worden, was bei einem Volumen ab 140.000 Euro eigentlich vorgesehen sei.

Geschäfte unter Freunden

Zudem, so berichtet die "Welt" unter Berufung auf den Rechnungshofbericht, sei zu jenem Zeitpunkt die Agentur "Scholz & Friends" für Informationen, Publikationen und Veranstaltungen des Gesundheitsministeriums zuständig gewesen. An "BrinkertLück" hätten demnach nur Aufträge vergeben werden dürfen - von der Frage der Ausschreibung einmal abgesehen - wenn es in den Verträgen zwischen Ministerium und Scholz & Friends auch die Vereinbarung gegeben hätte, dass das Ministerium auch selbst Subunternehmer beauftragen könne.

Linke und Union forderten daher die Vorlage der entsprechenden Unterlagen, was jedoch vom Gesundheitsministerium unterblieb. Brisant an der "freihändigen" Auftragsvergabe war zudem, dass "BrinkertLück" schon zuvor eng mit der SPD zusammengeabeitet hatte. So war die Agentur zum Beispiel für die SPD-Kampagne zur Bundestagswahl 2021 verpflichtet worden. Der Bundesrechnungshof kam schließlich zu dem Schluss, dass ein Verstoß gegen das Vergaberecht  vorliege, denn auch einen Unterauftrag der Haus- und Hof-Agentur an "BrinkertLück" gäbe es nicht. Er wies daher das Ministerium an, vergaberechtliche Vorgaben "künftig strikt zu beachten".

Geschwärzt, Verschlusssache... Geheimniskrämerei

Aber es gibt es noch einen weiteren beachtlichen Aspekt der Geschäftemacherei unter Freunden - typisch für die Corona-Zeit und die damit einhergehende Geheimniskrämerei auf allen Ebenen. Während EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen keine Auskunft über die Pfizer-Deals geben will oder auch die RKI-Unterlagen nur stark geschwärzt der Öffentlichkeit zugemutet werden, stellte das Lauterbach-Ministerium auch die Akten um die Auftragsvergabe an die SPD-nahe Agentur unter Verschluss.

Als "VS-vertraulich" (also "Verschlusssache - vertraulich") deklariert, wollte man diese in der Versenkung verschwinden lassen. Erst nach einigem Gezerre bekamen Mitglieder des Gesundheitsausschusses die Akten in einem abhörsicheren Raum vorgelegt, bevor sie schließlich auch den Weg zum Rechnungshof fanden. Das ergab die nächste Rüge des Rechnungshofes für Lauterbach. Denn es wurde festgehalten, dass Einstufungen als Verschlusssache "auf das notwendige Maß zu beschränken" seien.

Denn, damit Unterlagen als als "VS-vertraulich" einzustufen sind, müssen sie die Voraussetzung erfüllen, dass andernfalls "ein Schaden für die Interessen Deutschlands" entstehen könnte. Dies sei bei der Kampagnenvergabe nicht der Fall gewesen. "Verwaltungsentscheidungen sind angemessen und nachvollziehbar zu dokumentieren", hält der Bundesrechnungshof in seiner Kritik fest.

Wieder "fremde Mächte" am Werk?

Für Lauterbach kommt das Thema zur Unzeit, immerhin sind die Deutschen noch nicht eingeraucht: Die Cannabis-Freigabe dauert noch einige Tage und mit dem RKI-Skandal hat er derzeit auch andere Probleme am Hals. Diese versuchte er äußerst kreativ zu lösen. So witterte Lauterbach bei der Diskussion um die RKI-Unterlagen das Werk abscheuliche Werk fremder Mächte. Auf X schrieb er: "Mein Statement zu den sogenannten 'RKI Files'. Aufklärung ist gut, aber wir dürfen nicht durch Einmischung fremder Regierungen Verschwörungstheorien in Sozialen Medien entstehen lassen. Das Robert-Koch-Institut hat wissenschaftlich unabhängig viel geleistet." - Der Status berichtete.

Man darf gespannt sein, ob er jetzt im Fall der "Vetternwirtschaft" und vergabewidrigen Aufträge das Werk SPD-feindlicher Mächte vermutet. Aber, dass er mit den RKI-Unterlagen keine Freude hat, ist klar. Bisher sind nur die Protokolle bis April 2021 freigeklagt - die jedoch schon genug zu bieten haben. Lauterbach wurde bekanntlich erst am 8. Dezember 2021 Gesundheitsminister und in diese Zeit fielen auch die Diskussionen um die Impfpflicht. Man darf also gespannt sein, was das RKI da zu bieten hat oder ob man gleich gänzlich schwarze Blätter verteilt oder wie von der Leyen einfach gleich gar nichts mehr findet.

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