Deutlicher Reallohnverlust

Verhöhnung bei hoher Inflation: 41 Cent mehr Mindestlohn ab 2024 in Deutschland

Soziales
Bild: Freepik

12 Euro beträgt der Mindestlohn in Deutschland seit Oktober 2022. Ab 1. Jänner soll dieser auf 12,41 Euro brutto für die Stunde steigen, so ein Beschluss der Mindestlohnkommission. In Zeiten einer hohen Inflation viel zu wenig, so Kritiker des Beschlusses. Doch ändern wird sich daran nichts mehr. Die Verordnung der Bundesregierung, den Beschluss verbindlich zu machen, gilt nurmehr als Formsache.

Ab 1. Jänner soll der Mindestlohn in Deutschland um 41 Cent auf 12,41 Euro steigen. Ein Jahr später soll die nächste Erhöhung auf 12,82 Euro folgen. Für die Menschen eigentlich ein Hohn: Denn die 41 Cent bedeuten eine Erhöhung von rund drei Prozent zwischen Oktober 2022 und 1. Jänner 2024. Und dies, obwohl die Inflationsrate in Deutschland im Oktober 2022 bei 8,8 Prozent lag, im November gar auf 10 Prozent stieg, dann mehrere Monate im Bereich von 8,7 Prozent verharrte, um schließlich im März auf 7,4 und in weiterer Folge bis Mai auf vorerst 6,1 Prozent zu sinken. Und auch in weiterer Folge dürfte die Inflation in Deutschland über der 5 Prozent-Marke bleiben.

Kommission rechtfertigt Beschluss

Die Mindestlohnkommission verteidigt ihren - nicht einstimmigen - Beschluss. "Die Beschlussfassung fällt in eine Zeit schwachen Wirtschaftswachstums und anhaltend hoher Inflation in Deutschland, die für Betriebe und Beschäftigte gleichermaßen große Herausforderungen darstellen", heißt es, weshalb es die Mehrheit der Kommission  im Rahmen einer Gesamtabwägung für vertretbar halte, den Mindestlohn in diesem Umfang zu erhöhen.

Stefan Kampeter, der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), der auch Mitglied der Mindestkommission ist, erklärte: "Der Beschluss liegt oberhalb dessen, was wir als Verhandlungsposition in die Verhandlungen eingeführt haben." Laut ihm sei man der der tarifpolitischen, staatspolitischen und wirtschaftspolitischen Verantwortung gerecht geworden.

Heiße Luft von Gewerkschaft

Gänzlich andere Töne schlägt naturamente der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) an. Dessen Vorsitzender Stefan Körzell wetterte: "Für eine Anpassung lediglich im Cent-Bereich konnten wir auf keinen Fall unsere Hand reichen." Denn mit dem Beschluss würden fast 6 Millionen Mindeslohnbeschäftigten einen enormen Reallohnverlust hinnehmen müssen. "Um einen Mindestschutz und einen Ausgleich der Inflation zu gewährleisten, hätte der Mindestlohn zumindest auf 13,50 Euro steigen müssen. Die Arbeitgeber und die Vorsitzende der Kommission haben sich dem verweigert", so Körzell.

Er kündigte jedoch sogleich an, dass die Arbeitnehmer die Kommission nicht in Frage stellen oder gar verlassen würden. Von Arbeitskämpfen zugunsten der Mindestverdiener ist man also weit entfernt. Aber viele Gewerkschaftsfunktionäre und Bosse haben es sich auf ihren gutdotierten Posten ohnehin längst eingerichtet und sich mit der Politik arrangiert.

In Armut einrichten

Die meisten Menschen, die lediglich den Mindestlohn verdienen, müssen also damit Vorlieb nehmen, sich aufgrund der allgemeinen Teuerungen und der nach wie vor hohen Inflation weiter in drohender Armut einzurichten. Denn ein Mindestlohn von 12 Euro die Stunde macht im Schnitt im Jahr einen Bruttolohn von lediglich 24.940 Euro - eine Summe, die viele Politiker oder auch Gewerkschaftsbosse in ein oder zwei Monaten verdienen, ohne unbedingt mehr gelernt zu haben.

Für viele wird sich daher die Frage stellen, ob es nicht deutlich lukrativer ist, statt Vollzeit für 41 Cent mehr zu malochen, sich um das Bürgergeld zu bemühen. Denn um nur annähernd die Inflation auszugleichen, hätte der Mindestlohn auf fast 14 Euro erhöht werden müssen. Aber im Gegensatz zu EU-Beamten oder Politikern sind für normale Arbeitnehmer autotatische Inflationsanpassungen nicht vorgesehen.

Bürgergeld als Alternative?

Denn gerade in Zeiten steigender Mieten und Energiekosten schrumpft der Lohnabstand rapide. Das Kieler Institut für Weltwirtschaft (IfW) rechnete schon Ende 2022 kurz vor Einführung des Bürgergelds ab 1. Jänner 2023 nach. Und das Ergebnis war wenig überraschend: Eine alleinstehende Person, die zum Mindestlohn in Vollzeit berufstätig ist und Wohngeld bezieht, kommt auf ein Monatseinkommen von netto 1.541 Euro kommt, während sie ein Bürgergeld von 1.177 Euro beziehen würde. Der „Lohnabstand“, wie dies die IfW-Autoren nennen, beträgt 364 Euro.

Bei Alleinerziehenden kann dieser Abstand je nach dem Alter der Kinder bis auf nur noch 49 Euro schrumpfen. Bei einem Haushalt von zwei verheirateten Erwachsenen, von denen nur eine der beiden Personen zum Mindestlohn arbeitet, monatlich gerade einmal 107 Euro mehr in der Tasche - vorausgesetzt sie haben keine Kinder - als wenn beide Bürgergeld beziehen. Leben zwei Kinder im Haushalt, können es sogar bis zu 54 Euro weniger als bei einem Ehepaar aus zwei Bürgergeld-Empfängern sein. Mit drei Kindern ist der Lohnabstand immer negativ – das heißt, der Bürgergeld-Bezug ist höher als ein Mindestlohn-Nettogehalt.

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