Anstatt ins Volk zu investieren...

Wegen Inflation: Systemparteien dürfen mehr Geld für Polit-Propaganda ausgeben

Politik
Hintergrund: Freepik; Nehammer: European People's Party; Kogler: (C) BKA / Dunker (beide Wikimedia Commons, CC BY 2.0); Komposition: Der Status

Ein Schelm, wer Böses dabei denkt: Nachdem die schwarz-grüne Pannen-Regierung durch Mittragen der Selbstmord-Sanktionen und wenig treffsicheren "Einmalzahlungen" dafür sorgten, dass Österreich die höchste Inflationsrate Westeuropas hat, belohnen sich die Polit-Bonzen mit mehr Geld für ihre politische Arbeit. Sowohl die Wahlkampfkosten-Grenze als auch die Obergrenze für Parteispenden werden nun an die Inflation angepasst. So haben die Systemparteien im kommenden "Superwahljahr" mehr Zaster für ihre Propaganda.

20 Prozent mehr für Wahlkampf als 2019

Böse Zungen würden ja behaupten, die schwarz-grün-rot-pinke Einheitsfront habe gute und teure Propaganda dringend nötig, um im kommenden Jahr weitere Abstürze in der Wählergunst zu verhindern. Und so ist der Lohn für die ruinöse Politik, infolge derer zahlreiche Bürger nicht mehr wissen, wie sie sich die alltäglichsten Dinge überhaupt noch leisten können, mehr Geld für diejenigen, die dafür verantwortlich sind. Und so steigt die Wahlkampfkosten-Obergrenze in diesem Jahr auf über 8 Mio. Euro - und direkt vor der Nationalratswahl im kommenden Jahr voraussichtlich um weitere 7,5 Prozent auf bis zu 8,6 Mio. Euro. 

Das heißt konkret: Ausgerechnet diejenigen Parteien, die unser Land durch die schikanösen Corona-Lockdowns und die Selbstmord-Sanktionen an die Wand fuhren, können beim nächsten Urnengang weitaus tiefer ins Steuersäckel greifen, um jeden Laternenpfahl im Land mit ihren leeren Plakat-Phrasen zuzukleistern. Im Jahr der letzten Nationalratswahl betrug die Grenze noch die traditionellen 7 Mio. Euro - und einen Urnengang später um mehr als 20 Prozent mehr. Eingeführt wurde die Anpassung an die Inflation, nachdem herauskam, dass die ÖVP 2017 fast das doppelte des Erlaubten ausgab, um ihren mittlerweile gefallenen "Messias" Kurz ins Bundeskanzleramt zu hieven. 

Auch mehr Parteispenden erlaubt

Die mediale Aufregung feite die Kanzlerpartei dann allerdings auch nicht davor, im Jahr 2019 erneut in den Verdacht zu geraten, die Grenze überschritten zu haben. Verantwortlich für die Parteifinanzen als Generalsekretär war damals der heutige Kanzler Karl Nehammer. Dessen Partei durfte sich in den vergangenen Monaten bereits über eine kräftige Erhöhung der Parteienförderung freuen, weil diese ebenfalls an die Inflation gekoppelt ist. Auch die saftige Erhöhung der Politikergehälter um über 5 Prozent streifte man zuletzt bedenkenlos ein, einige schwarze Landeskaiser wollen auch bei der nächsten "Lohnrunde" auf die Anpassung ihrer fünfstelligen Monatsgehälter nicht verzichten...

Mehr Geld für die Parteien, für den Wahlkampf und für das Polit-Spitzenpersonal also - und das ist noch nicht das Ende der Fahnenstange. Denn über das Parteigesetz ebenfalls an die Inflation gebunden ist die Erhöhung der Obergrenze für Parteispenden. So dürfen Parteien in diesem Jahr bereits satte 860.970 Euro an Spenden einkassieren, ursprünglich lag die Grenze einmal bei 750.000 Euro. Im kommenden Wahljahr dürften es wohl sogar deutlich mehr als 900.000 Euro sein. Auch die höchste zulässige Summe pro Einzelspende steigt entsprechend an. Bedenkt man, dass die FPÖ als einzige Partei für eine Sanktionen-Aufhebung warb, schufen sich die vier Systemparteien quasi ihr eigenes Propagandageld.

Hohe Grenze für ÖVP öfters zu niedrig

Die Strafen für eine Überschreitung der Wahlkampfkosten-Obergrenze sind im Vergleich zur Überschreitung gering - sie sind bei 20 Prozent des Überschreitungswerts gedeckelt. Damit konnte die ÖVP vor sechs Jahren zwar gut 6 Mio. Euro zu viel ausgeben, musste aber nur 800.000 Euro zurückzahlen. Die zweithöchste Strafe fasste das "Team Stronach" aus, das 567.000 Euro zahlen musste, weil man im Jahr 2013 nahezu doppelt so viel ausgab wie eigentlich erlaubt. Auch die ÖVP war bereits damals über der Obergrenze, ebenso wie die SPÖ. Deutlich geringere Überschreitungen leisteten sich im umkämpften Wahljahr 2017 auch SPÖ und erstmalig die FPÖ, zahlten aber ihre Bußgelder anstandslos.

Im Jahr 2019 wiederholten die beiden den Fehler nicht mehr. Die ÖVP wurde erst nach einigem Hickhack vom Vorwurf der Überschreitung freigesprochen, allerdings nicht ohne zuvor drei Anläufe mit unterschiedlich hohen Summen in ihrem Rechenschaftsbericht zu brauchen. FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker verwies in der Folge dieser schiefen Optik auf die "kreative Buchhaltung" der Volkspartei, auf Kostenüberschreitungen in den Ländern und die Abzweigung von Geldern aus dem Corona-Fonds für schwarze Jugend- und Seniorenverbände in Millionenhöhe. Er resümierte damals: "All diese Beispiele zeigen eindeutig, wie die ÖVP in diesem Land ohne jeden Genierer agiert."

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