Gipfel der Absurdität

'Wegen Hamas': Hohe Strafen für Symbole identitärer Migrations-Kritiker

Politik
Hamas: carimachet, Flickr, CC BY-NC-SA 2.0; IB: Ivan Radic, Flickr, CC BY 2.0 (beide verpixelt); Nehammer: European People's Party; Kogler: (C) BKA / Dunker (beide Wikimedia Commons, CC BY 2.0); Komposition: Der Status.

Die schwarz-grüne Regierung übertrifft sich einmal mehr selbst: Die Reaktion auf die omnipräsenten Pro-Palästina-Demos ist wieder einmal ein Verbot, respektive die Verschärfung eines Verbots. Denn man nimmt dies nun zum Anlass, zeitgleich das NS-Verbotsgesetz zu verschärfen und die Strafen des Symbole-Gesetzes zu erhöhen. Was sich auf den ersten Blick logisch anklingen soll, verbirgt eine Absurdität: Denn die Symbole der völlig legalen Identitären, die vor Folgen der Massenmigration warnen, sind auch betroffen.

Den frühen Kritiker beißt der Wurm

Die versuchte Kriminalisierung der aktivistischen Jugendbewegung begann vor etwas mehr als fünf Jahren. Damals führte eine Razzia zur Anklage von 17 Personen nach dem Mafia-Paragraphen in Verbindung mit dem Verhetzungs-Paragraphen. Als Beweise wurden dann völlig legale Abziehbilder sowie zwei Banner produziert. Eines hatte sich gegen die ethnische Wahl türkischer Staatsbürger in Österreich gerichtet, ein anderes zeigte die Aufschrift: "Islamisierung tötet". Obwohl vier von fünf Justizsprechern der Parlamentsparteien - alle mit Ausnahme der ÖVP - die Anklage kritisierten, fand der Mammutprozess statt. 

Es kam, wie es kommen musste: Das Gericht fällt einen Freispruch in den zentralen Anklagepunkten und in allen Instanzen. Später folgte neuerlich eine Razzia bei deren Leiter Martin Sellner, die nur Monate später als rechtswidrig erklärt wurde, weil den Vorwürfen die Grundlage fehle - die Ermittlungen wurden eingestellt. Das hielt die schwarz-grüne Regierung allerdings nicht davon ab, als Teil ihres "Anti-Terror-Pakets" nach dem islamistischen Wien-Anschlag die Symbole der legalen, migrationskritischen Bewegung zu verbieten. Nun, nachdem Migranten einen importierten Konflikt auf unsere Straßen tragen, werden die Strafen gegen jene, die vor den Zuständen warnten, verschärft.

Verschärfte Geldstrafen für Identitären-Symbole

Der Status warnte unlängst vor solchen absurden Finten der Regierung, die auch der ORF als Folge der "wegen der Hamas" verfügten Symbole-Gesetz-Novelle bestätigt. Das bestehende Gesetz verbietet auch Logos von Nachfolge-Organisationen: Mit diesem schwammigen Gummi-Paragraph ließ man sich die Hintertür, potenziell jedes Zeichen, mit dem identitäre Aktivisten auftreten, zu verbieten. Neben dem bekannten Lambda-Symbol, das dem Schild der historischen Spartiaten - im Film "300" weltweit bejubelt - nachempfunden ist, traf es auch das Logo der Bürgerbewegung "Die Österreicher" (DO5), das aus einem Schriftzug und einer Österreich-Flagge besteht. 

Die Geldstrafe für das Zeigen besagter Symbole soll künftig 10.000 Euro, im Wiederholungsfall 20.000 Euro betragen. Es ist Teil des Vorgehens der Regierung gegen "jeden Extremismus". Gegen jeden? Auf über 200 Seiten Regierungsprogramm werden linksextreme Umtriebe mit keinem Wort erwähnt; zu Verbindungen des Antifa-Prügel-Mobs "Hammerbande" nach Österreich schweigt man. Klima-Kleber, welche die Österreicher seit Monaten terrorisieren, bekamen den Persilschein des schwarzen Staatsschutz-Chefs als "eindeutig nicht extremistisch". Einziges verbotenes "linkes" Symbol ist das Logo der gerichtlich als kriminelle Organisation eingestufte kurdischen PKK. 

Schwammig formuliertes Gesetz: Selbst Mainstream-Journalisten sind sich nicht ganz sicher, was die Ausnahme für "periodische Medien" umfasst:

Auch Verbotsgesetz weiter verschärft

Gleichzeitig verkündet wurde eine Verschärfung des NS-Verbotsgesetzes. Unter anderem solle Behörden sogenannten "NS-Devotionalien" künftig auch ohne Strafverfahren aus dem Verkehr ziehen können. In der Realität könnte dies dazu führen, dass Polizisten ohne jeden Richterbeschluss einfach Wohnungen stürmen und Erbstücke oder antiquarisch erworbene Zeitdokumente beschlagnahmen. Die Geldstrafen für die "sonstige nationalsozialistische Betätigung" werden ebenfalls empfindlich erhöht; zudem muss eine "Verharmlosung des Holocausts" künftig nicht mehr "gröblich" geschehen, um strafbar zu sein. 

Was sich für den Laien für eine logische Konsequenz anhören mag, kann in der Realität eine absurde Eigendynamik annehmen. So wurde etwa ein maßnahmenkritischer Arzt nach dem Bestandsgesetz wegen "Verharmlosung" zu einer bedingten Haftstrafe verurteilt, weil er australische Corona-Quarantäne-Lager mit NS-Konzentrationslagern verglich. Verbotsgesetz-Anzeigen gab es auch gegen Personen, die sich bei Demos einen Davidstern anhefteten, darunter einen betagten Juden. In Villach wiederum wurde eine Jüdin wegen eines Vergleichs der Corona-Zeit mit der NS-Zeit kurzzeitig festgenommen.

Diese betroffenen Personen gingen bislang in der Regel aber straffrei aus, da man keine vorsätzliche und "gröbliche" Verharmlosung nachweisen konnte. Nach dem neuen Gesetz müssten sie mit drakonischen Strafen rechnen. Laut "Salzburger Nachrichten" ist die Bestrafung von "Judensternen, die auf Corona-Demos getragen wurden" offenbar sogar ein zentraler Grund für die Verschärfung. Bei einer Verurteilung folgt der sofortige Jobverlust im öffentlichen Dienst - ganz egal, ob Beamter, Lehrer oder Straßenkehrer; bislang galt dies analog zur sonstigen Praxis in Österreich erst bei Urteilen jenseits eines Jahres oder 360 Tagessätzen.

+++ Folgt uns auf Telegram: t.me/DerStatus & auf Twitter/X: @derStatus_at +++

Dir gefällt unsere Arbeit? Unterstütze uns jetzt mit deiner Spende, damit wir weiterhin berichten können!

Kontoinhaber: JJMB Media GmbH
IBAN: AT03 1500 0043 9102 6418
BIC: OBKLAT2L
Verwendungszweck: Spende

Weitere Artikel, die Sie interessieren könnten