Weil Steuergeld nichts kostet

Selbstbedienungsladen: Ampel & Union wollen nachträglich 123 Mio. Euro mehr Parteienförderung

Politik
Bild: Steffen Prößdorf, CC BY-SA 4.0, Wikimedia Commons

Die eigenen Taschen voll machen ist derzeit offenbar das einzige, was die Systemparteien in Deutschland derzeit auf die Reihe kriegen. Während politisch dilettiert wird, sei es bei der Massenzuwanderung oder bei der sogenannten Energiewende, ist man beim Abkassieren von Steuergeld Profi. Nachträglich will man sich nun eine saftige Erhöhung der Parteienfinanzierung gönnen - und dies, obwohl sogar das Verfassungsgericht eine solche abgelehnt hatte.

Politik kostet Geld, schlechte Politik kostet mehr Geld. Nach diesem Motto agieren augenscheinlich auch SPD, Grüne, FDP und Union in Deutschland. Denn man will sich nun, in Zeiten der Wirtschaftskrise, der Teuerungen und drohenden Rezession einen ordentlichen Zuschuss aus dem Steuersäckel gönnen. Ganze 123 Millionen Euro wollen die Parteien dabei abgreifen. Alles im Zuge einer bis 2018 rückwirkenden Erhöhung der Parteienförderung, die dann auch in Zukunft weiter ordentlich steigen soll.

210 statt 186,6 Millionen Euro

Allein für heuer würde sich damit das Körberlgeld für die Parteien von 187,6 Millionen Euro auf rund 210 Millionen erhöhen. Und rückwirkend für 2018 kämen 19,43 Millionen Euro, für 2019 19,8 Mio. Euro, für das Jahr 2020 schon 20,2 Mio. Euro, für 2021 20,46 Millionen Euro und für 2022 ganze 20,97 Millionen Euro hinzu. In Summe also von 2018 bis einschließlich 2023 rund 123 Millionen Euro mehr an Steuergeld. Und es soll auch alles ganz schnell gehen. Bereits dieser Tage soll der dementsprechende Gesetzesbeschluss im Bundestag beraten werden.

Watsche durch Verfassungsgericht

War es also kein Wunder, dass sich die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts erst am gestrigen Mittwoch mit Mitgliedern der Bundesregierung trafen. Offiziell wurde zwar über "Krise als Motor der Staatsmodernisierung" oder "Generationengerechtigkeit – Politisches Leitbild und Verfassungsprinzip" gesprochen, aber was wurde inoffiziell noch so ausgehandelt? Zumal auch in der kommenden Woche noch eine Klage gegen die Ampel ansteht, bei der es um die Verschiebung von 60 Milliarden Euro an Kreditermächtigungen zur Corona-Krise in den Klimafonds geht.

Immerhin haben derartige Treffen nicht erst seit dem bekannten Abendessen von Verfassungsrichtern gemeinsam mit der damaligen CDU-Bundeskanzlerin Angela Merkel ein doch eigenartiges Geschmäckle. Und immerhin war es das Bundesverfassungsgericht, welches im Jänner entschieden hatte, dass die bereits 2018 beschlossene Erhöhung der Obergrenze der staatlichen Parteienfinanzierung um 25 auf 190 Millionen Euro pro Jahr verfassungswidrig sei. Will man sich also vorab absichern, dass die Erhöhungen, die man sich jetzt dennoch gönnen trotz des Entscheids rückwirkend gönnen will, nicht wieder als verfassungswidrig eingestuft werden?

Noch abgreifen was geht...

Damals hatte das Verfassungsgericht die Ablehnung der Erhöhung unter anderem damit begründet, dass die Partien nicht "ausreichend dargelegt" hätten, dass der zusätzliche Finanzbedarf eine Anhebung der Finanzzuschüsse aus der Staatskasse erfordert. Vorausgegangen war damals eine Klage von FDP, Grünen und Linken gegen die Erhöhung - erstere beiden machen nun jedoch bei dem geplanten neuen Vorstoß zur Erhöhung mit.

Bei der derzeitigen schlechten Umfragewerten will man wohl die Kriegskasse vor den nächsten Wahlen noch etwas aufbessern, bevor man aufgrund geringeren Wählerzuspruchs weniger Geld erhält. Auch die AfD hatte damals gegen die Erhöhung der Parteienfinanzierung einen Normenkontrollantrag eingebracht. 

Aufwendungene für Datenschutz und Social Media

Dass die Zuschüsse an die Partien die Bürger auch in Zukunft teuer kommen werden, ist klar. Denn man hat natürlich gleich eine automatische Inflationsanpassung vorgesehen - schließlich will man nicht Opfer der eigenen Politik werden und den Gürtel eventuell enger schnallen müssen, wenn die Zeiten schlechter werden. Eine Begründung für die "notwendige" Erhöhung der Parteienförderung hat man sich auch ausgedacht. Das mehr an Geld sei nötig, weil es einen erhöhten Finanzbedarf bezüglich der "Kosten für Internetauftritt, Maßnahmen zum Datenschutz und zur IT-Sicherheit" gebe sowie auch für Social-Media-Aktivitäten und Aufwendungen für Mitgliederbefragungen.

Gleichzeitig will man aber für "mehr Transparenz" sorgen. So sollen Spenden, die nicht aus der Staatskassa kommen, künftig schon ab 35.000 Euro statt bisher 50.000 Euro sofort veröffentlicht werden. Und auch Sponsoring durch Unternehmen und Verbände sollen in einem gesonderten Anhang des jährlichen Rechenschaftsberichts offengelegt werden. Für "Abgeordnetenwatch" sind dies nur nur kosmetische Maßnahmen, die bei weitem nicht ausreichen um für mehr Transparenz zu sorgen. Es werde dadurch  "nur die Spitze des Eisbergs sichtbarer".

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