'Buntland', Level 9.000

Neubürger-Quote: Faeser will Behörden zu 'migrantischer Vielfalt' verdonnern

Politik
Bild: Steffen Prößdorf, Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0 (Bildausschnitt)

Im heutigen Deutschland ist jeder positive Bezug auf die eigene Identität tabu - die Ampel will den endgültigen Schritt zur "bunten" Einwanderungsgesellschaft vollziehen. Dazu gehört neben der üppigen Aufnahme von Glücksrittern aus aller Herren Länder und niedrigeren Einbürgerungshürden bald auch eine Migranten-Quote für den öffentlichen Dienst. Dies geht zumindest aus dem Plan für ein "Bundespartizipationsgesetz" von SPD-Innenministerin Nancy Faeser hervor.

"Diversitätsstrategie" für öffentlichen Dienst

Ursprünglich wollte die Bundeskonferenz der Migrantenorganisationen (BKMO), die schon 2021 einen Gesetzesentwurf anregte die Festschreibung der "neuen Staatsziele, gleichberechtigte Teilhabe, Förderung der Integration sowie den Kampf gegen Rassismus und Diskriminierung" im Grundgesetz. Darüber hinaus sollten Nichtdeutsche bei allen Kommunalwahlen ein Wahlrecht erhalten und eine Zielquote für "Menschen mit Migrationsgeschichte" eingeführt werden. Davon bleibt in der "schlanken Lösung" der Regierung nun hauptsächlich letzterer Punkt übrig. 

Dort steht der Entwurf einer verpflichtenden "Diversitätsstrategie" ins Haus, um den Anteil von Migranten im öffentlichen Dienst zu erhöhen. Regelmäßig will das Faeser-Ressort dann per Befragung der Beschäftigten dann den Erfolg ihrer Maßnahme überwachten. Zudem kommt eine Pflicht für Behörden, eine "migrationsgesellschaftlich ausgerichtete Struktur zu entwerfen", ohne dass dieses Ziel näher definiert ist. Auch wenn sich das SPD-Innenministerium nicht auf eine Migrantenquote festlegen will, zeigt die seichte Kritik der FDP - sie hält (noch, bis zum obligaten Umfaller) am Leistungsprinzip fest - innerhalb der Ampel-Koalition dass deren Einführung über die Hintertür sehr wohl Teil des Plans ist. 

Unter Umständen verfassungsfeindlich

Begründet wird der Vorstoß damit, dass Migranten zwar 27% der Wohnbevölkerung ausmachen würden, aber nur 12% der Stellen im öffentlichen Dienst besetzen. Während Faeser, die kommendes Monat als rote Spitzenkandidatin bei der Landtagswahl in Hessen antritt, damit wohl versucht, auf den letzten Metern politisches Kleingeld zu wechseln, um sich die Stimmen der Migranten-Communitys zu sichern, ist unklar, ob ihr Plan überhaupt verfassungsrechtlich gedeckt ist. Zum einen scheint die Migrantenquote direkt Art. 33 (2) des Grundgesetzes ("Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte") zuwider zu laufen.

Unklar ist dabei auch, welche Definition des "Migrationshintergrunds" zum Einsatz kommen soll. Der BMKO-Entwurf erweiterte seinen Vorschlag jedenfalls unmissverständlich über die im Grundgesetz verankerte Festschreibung, wer Deutscher ist. Mitgemeint wären dabei also auch Personen, die außerhalb Deutschlands geboren wurden und zuwanderten - oder auch Personen, bei denen ein Eltern- oder Großelternteil dieser Definition genügt. Diese Form einer Quote würde also den Sohn eines 1985 zugewanderten Türken gegenüber dem Sohn eines im selben Jahr zugewanderten volksdeutschen Aussiedler aus Schlesien bevorzugen (diese gelten nach Art. 116 (1) GG ja als Deutsche). 

Dammbruch hin zur "Queer-Quote"?

Das konservative Meinungsmagazin "Tichys Einblick" befürchtet zudem einen Dammbruch: "Wer soll denn noch alles in den Genuss von 'Quoten' kommen? [...] Was ist, wenn eines Tages die Queer-Lobby ebenfalls Quoten fordert - in diesem Fall für die mehr als sechzig diversen geschlechtlichen Identitäten. [...] Wass ist dann, wenn Asexuelle, Androgyne, Bisexuelle, Drag Queens, Interphobe, Polygender, Transe usw. usf. ebenfalls einen 'positive Diskriminierung' bei einer Einstellung im öffentlichen Dienst verlangen? Reichen dann die Stellen aus? Wetten, dass der Queer-Beauftragte der Bundesregierung, Staatssekretär Sven Lehmann ('Grüne'), schon Entsprechendes in der Schublade hat?"

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