Angebliche Lärmbelästigung...

'Hupen für Abschiebungen': Polizei über erfolgreiche Aktion sauer - Geldstrafe!

Politik
Screenshot: Telegram; Bescheid: privat/Telegram; Komposition: Der Status.

Nahezu tägliche Meldungen über importierte Kriminalität, überfremdete Städte, schlechte Integration: Die Willkommenspolitik der Systemparteien ist gescheitert, immer mehr Österreicher fordern eine Schubumkehr in Migrationsfragen. Entsprechend positiven Anklang fand die "Remigrations-Tour" der Bürgerbewegung "Die Österreicher" im Mai, die quer durch Oberösterreich führte. Weniger Freude hatten damit die Ordnungshüter, die sich nun mit einem skurrilen Strafbescheid revanchierten.

"Remigrations-Tour" als voller Erfolg

Ried im Innkreis, Braunau, Altheim, Vöcklabruck, Gmunden, Wels, Grieskirchen, Eferding, Pucking, Ansfelden und Steyr: Das waren die elf Stationen der Remigrationstour vom 8.-14. Mai. Egal, wohin die Aktivisten kamen, wurden sie augenscheinlich freudig begrüßt: Der große "Remigrations-Bus" der patriotischen Protestgruppe sorgte für Aufmerksamkeit, wohin sie kamen. Dem Schild mit der Aufschrift "Hupen für Abschiebungen" leisteten unzählige Autofahrer gerne Folge. Die Städte des "Hoamatlandes" wurden angesichts der großen Zustimmung von einem Hupkonzert ereilt, auf das so mancher türkischer Hochzeitskorso mit Neid blicken würde.

Strafbescheid: Weil zu viele Bürger hupten

Eine erfolgreiche Aktion - und für die Exekutive augenscheinlich zu erfolgreich. Denn in Braunau folgte dem Auftritt nun ein Strafbescheid, dessen Wortlaut an Skurrilität kaum zu überbieten ist und sich auf §7 des Verwaltungsstrafgesetzes von 1991 ("Anstiftung und Beihilfe") und §3 des oberösterreichischen Polizeistrafgesetzes ("Schutz vor störendem Lärm") beruft.

"Sie haben ungebührlicherweise störenden Lärm erregt, indem Sie mittels eines provokant und gut sichtbar aufgestellten Plakats mit der Aufschrift "Hupen für Abschiebung" Verkehrsteilnehmer zum Hupen aufgefordert haben, wodurch auch mehrmals gehupt wurde, was auch von mehreren Polizeibeamten deutlich wahrgenommen werden konnte. Der Lärm war störend, ungebührlich und vermeidbar und hat gegen ein Verhalten verstoßen, wie es im Zusammenleben mit anderen verlang werden muss und jene Rücksichtnahme vermissen lassen, welche die Umwelt verlangen kann. Sie haben dadurch vorsätzlich veranlasst, dass ein anderer eine Verwaltungsübertretung begeht."

Strafe: 100 Euro oder fast 4 Tage Ersatzhaft

Der Veranstalter der Kundgebung wird nun dazu aufgefordert, 100 Euro an Bußgeld zu zahlen oder andernfalls eine Ersatzfreiheitsstrafe von drei Tagen und 21 Stunden anzutreten. Identitären-Chef Martin Sellner, der sich an den Aktionen der Remigrationstour teilweise ebenfalls beteiligte und sie bei der Station in Ried am 8. Mai auch mit einer kurzen Videobotschaft begleitete, kommentierte kurz und knapp: "Der Strafbefehl lies sich wie ein satirischer Text."


Bild: privat/Telegram

Wenig Verständnis für skurrilen Bescheid

Auch in den Kommentaren unter seinem Telegram-Beitrag hat man wenig Verständnis: "Und jeden Samstag fahren hysterische Hochzeitsgäste im BMW-Konvoi durch die Stadt und hupen die gequälten Anwohner mit ihrer orientalischen Freude fast bewusstlos. Da ist es natürlich egal...", schreibt ein Nutzer. Ein anderer beklagt zweierlei Maß: "Wie schaut es bei den unzähligen linken Gegendemos aus deren einzige Absicht ist, möglichst laut einfach nur Lärm zu machen? Wo sind da die Bescheide?"

Weitere Nutzer glauben an gute Einspruchschancen: "Es handelt sich hier um eine Aufforderung, der man nicht nachkommen muss und ist damit nicht strafbar. Würde als Begründung beim Widerspruch genügen", meint ein Kommentator. Ein weiterer rät, den Spieß umzudrehen: "Auch ggf. abkassierte Autofahrer, die hupten, können sich wehren. Sie müssen nur aussagen, dass sie herumstehende Passanten warnen wollten, damit die ihnen nicht, durch die Kundgebung angezogen, versehentlich vors Auto laufen."

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