Neuer Regierungspfusch

Heizungsverbot der Ampel: Auch Anschlag auf Holz- und Pellets-Heizungen

Politik
Bild: Freepik

Das Gebäudeenergiegesetz der deutschen Ampelregierung bringt die deutschen Waldbesitzer wenn nicht auf die Palme, so zumindest auf die Fichte. Denn sie sehen in dem Gesetzesentwurf eine Diskriminierung für Holz- oder Pelletsheizungen. Wird doch deren Einbau und Nutzung durch das Gesetz deutlich erschwert.

Schon die EU hatte dem Heizen mit Holz den Kampf angesagt. Denn Biomasse, also auch Holz, sollte plötzlich aufgrund der Erneuerbare Energien-Richtlinie RED III nicht mehr nachhaltig sein und die Nutzung von Biomasse auf dem durchschnittlichen Niveau der Jahre 2017-2022 eingefroren werden sollen. Dies wurde zwar erst einmal abgewendet, aber dafür verübt die Ampelregierung in Deutschland, unter der Federführung des grünen Wirtschaftsministers Robert Habeck nun den nächsten Anschlag auf Holzheizungen.

Massiver Angriff auf die Holzenergie

In einer Presseaussendung macht dabei der Verband der Waldeigentümer AGDW gegenüber der Regierung seinem Ärger Luft.  Der Entwurf des Gebäudeenergiegesetz (GEG) enthalte ein Verbot von Holzheizungen für den Neubau, heißt es darin. Dies stelle einen "massiven Angriff auf die Holzenergie und damit die Zukunft der regionalen Energieversorgung" dar. "Mit der Diskriminierung der erneuerbaren Holzenergie gefährdet die Bundesregierung die nachhaltige Waldpflege in Deutschland", so Irene Seling, Hauptgeschäftsführerin der AGDW.

Denn nicht nur, dass derzeit rund zwei Drittel der erneuerbaren Wärme in Deutschland aus Holz stammen. Auch für Waldeigentümer ist die Vermarktung von Restholz als Brennholz eine wichtige Einnahmequelle, auch um die Aufforstung der Wälder zu finanzieren. Und dieses Restholz, welches keiner anderen Verwendung zugeführt werden kann, ist laut dem AGDW ein nachwachsender Rohstoff, der klimafreundlich, bezahlbar und nachhaltig ist sowie auch ein hohes CO2-Einsparpotential bietet.

Holzheizungen teurer und komplizierter

Doch dank der Ampel-Regierung und ihrer Wahnsinnspläne wird auch der Einbau von Holzheizungen unnötig verkompliziert und damit auch teurer. Im Entwurf für das Gebäudeenergiegesetz (GEG) heißt es dazu in Paragraph 71g:

Anforderungen an eine Heizungsanlage bei Nutzung von fester Biomasse

(1) Eine Heizungsanlage, die feste Biomasse nutzt, ist

  1. mit einem Pufferspeicher auszustatten, der mindestens der Dimensionierung nach DIN V 18599-5: 2018-09 entspricht,
  2. mit einer solarthermischen Anlage oder einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie zur elektrischen Warmwasserbereitung zu kombinieren und
  3. mit einer Einrichtung zur Reduzierung der Staubemissionen auszustatten, die nachweislich einen Abscheidegrad von 80 Prozent erreicht

Satz 1 Nummer 2 ist nicht anzuwenden auf Einzelraumfeuerungsanlagen, Hallenheizungen, Gebäude ohne zentrale Warmwasserversorgung und auf Wärmepumpen-Hybridheizungen nach § 71h, die Biomasse nutzen. Satz 1 Nummer 3 ist nicht auf Heizungsanlagen für feste Biomasse anzuwenden, die bauartbedingt eine Reduktion der Staubemissionen um 80 Prozent erreichen.

65-Prozent-Erneuerbare-Energie-Pflicht

Das heißt also, dass ab 2024 bei dem Einbau einer Pelletheizung zusätzlich ein Pufferspeicher und eine Solarthermie- oder eine Photovoltaik-Anlage mit eingebaut werden soll. Und auch bei einem Neubau könnten theoretisch zumindest auch reine Holz- oder Pelletsheizungen eingebaut werden, aber das Bundeswirtschaftsministerium von Robert Habeck rät davon ab: "Mit Biomasse" – also zum Beispiel mit Pellets – "kann man im Neubau die 65-Prozent-Erneuerbare Energie-Pflicht nicht erfüllen". Gemeinsam mit einer Wärmepumpe wäre aber eine Pelletheizung als Hybrid auch in Neubauten möglich.

Denn weil Heizen mit Holz neben CO2 - welches der Baum vorher gebunden hat - auch Ruß und andere Schadstoffe freisetzt, ist es für die Grünen nicht wirklich nachhaltig bzw. klimaneutral. Heizen mit Holz ist "entgegen der weit verbreiteten Meinung nicht klimaneutral", und darum seien Holzheizungen nur unter "sehr eingeschränkten Bedingungen" sinnvoll, erklärt dazu das Bundesumweltministerium.

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