Demokratieprinzip wurde verletzt

Haltung trifft Rechtsstaat: Anti-AfD-Schikanen von CDU-Bürgermeister waren illegal

Politik
Symbolbild: Freepik

Derzeit versucht das System mit zahllosen Rundumschlägen die politischen Realitäten zu ignorieren und gegen die Opposition vorzugehen. Und dazu sind alle Mittel recht. Denn es geht ja um den angeblichen "Kampf gegen Rechts". Dem Düsseldorfer CDU-Oberbürgermeister Stephan Keller wurde nun vom Verwaltungsgericht attestiert, dass sein Kampf gegen Rechts - oder was er dafür hält - undemokratisch sei. Denn die AfD bekam mit zwei Anträgen vor Gericht recht.

Für höhere Weihen und eine weitere Karriere dürfte sich Düsseldorfs CDU-Oberbürgermeister Stephan Keller allemal empfohlen haben. Schließlich hat er "Haltung" gezeigt, auch wenn diese nicht mit den derzeit geltenden Gesetzen in Deutschland vereinbar ist. Dies stellte zumindest das Verwaltungsgericht in Düsseldorf fest, welches über zwei Eilanträge der AfD zu entscheiden hatte. Und das Ergebnis ist eine herbe Niederlage für den promovierten Juristen. Denn eigentlich hätte er es besser wissen können bzw. müssen. Aber in der allgemein vorherrschenden Anti-Rechts-Hysterie, die täglich neue "Nazis" kreiert, kann die Vernunft schon einmal abhanden kommen.

Verstoß gegen das Demokratieprinzip

Dabei wollte Keller alles richtig machen und sich auch bei den Guten und Anständigen einreihen. Daher hatte der Oberbürgermeister die städtischen Bediensteten zur Teilnahme an der Demonstration "Gegen die AfD. Wir schweigen nicht. Wir schauen nicht weg. Wir handeln." aufgefordert. Dagegen ging die AfD vor und bekam Recht. Das Verwaltungsgericht stellt fest, dass er gegen das Neutralitätsgebot verstoße und "eindeutig die durch das Demokratieprinzip gesetzten Grenzen verletzt" habe.

Gegenüber der Rheinischen Post hatte er zuvor noch erklärt: "Das Recht lässt Spielräume und die bin ich bereit, auszuloten und auszunutzen – aber ich werde mich nicht rechtswidrig verhalten, denn dann machen wir uns als Demokraten unglaubwürdig." Das sahen die Richter allerdings anders und verwiesen den "Demokraten" Keller unmissverständlich in seine Grenzen. "In diesem Zusammenhang wird aus gegebenem Anlsas erinnert an die sich aus dem Rechtsstaatsgebot und dem Demokratieprinzip ergebenden, auch für kommunale Wahlbeamte in ihrer Eigenschaft als Amtsträger geltenden Grenzen einer Beteiligung an politischen Debatten", so die Richter.

Rechte der Opposition verletzt

Damit noch nicht genug, fuhr Bürgermeister Keller gleich noch ein zweites Mal vor Gericht gegen die AfD ein. Denn der wackere Stadtchef hatte sich geweigert, einen Antrag der AfD auf die Tagesordnung der Rathaussitzung zu setzen. In diesem hieß es: "Nicht nur Sie, in Ihren Reden, sondern auch andere Personen und Parteien gebrauchen in den letzten Monaten die Begriffe 'Rechts', 'Rechtsradikal' und 'Rechtsextrem' immer häufiger inflationär." Und die AfD-Fraktion wollte Aufklärung darüber, wie er "rechts", "rechtsradikal" und "rechtsextrem" definiere sowie welche Quellen er dafür heranzieht.

Schließlich wollte man auch wissen, "welche konkreten rechtsradikalen und/oder rechtsextremen Aussagen" im von der AfD-Rathausfraktion bekannt seien, immerhin hatte er auf einer Demonstration im Januar diese Vorwürfe selbst erhoben. Die Arroganz der Nichtbeantwortung und die Verweigerung den Antrag anzunehmen, wurde nun vom Verwaltungsgericht als rechtswidrig eingestuft, da es die Rechte der Opposition verletze.

Was sind die Folgen?

In letzter Zeit mehren sich auffällig die Vorfälle, in denen Politiker der Systemparteien offensichtlich gegen das Neutralitätsgebot verstoßen. So zuletzt etwa ein grüner Bezirksamtsleiter in Hamburg oder auch NRW-Schulministerin Dorothee Feller, die Lehrer zur Teilnahme an Anti-Rechts-Demos aufforderte und auch verlangte, dass diese ihre Schüler doch ebenso motivieren sollten.

Allzu große Folgen dürfte derartiges Gebaren für die Amtsträger allerdings kaum haben, können sie sich doch auf die Rückendeckung ihrer Parteien verlassen. Wahrscheinlicher ist vielmehr, dass in nächster Zeit eher darangegangen wird, das Neutralitätsgebot auszuhebeln oder zu verändern, so dass man sich zukünftig nicht mehr um lästige Prozesse oder gar Abmahnungen kümmern muss, sondern sein ganz eigenes Verständnis von Demokratie ungehindert ausleben kann.

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