Amtlich: Söder darf als 'Corona-Autokrat' ohne Gewissen bezeichnet werden
Manchmal ist's besser, eine Schmähung wie ein Mann zu nehmen, anstatt den Justiz-Apparat des flächengrößten deutschen Bundestaats gegen Kritiker in Stellung zu bringen. Diese Erkenntnis musste nun auch CSU-Ministerpräsident Markus Söder machen. Denn er scheiterte mit Bomben und Granaten mit seiner Anzeige gegen den österreichischen Polit-Kommentator Gerald Grosz, der ihn bei einer Aschermittwoch-Rede unter anderem als "Corona-Autokrat" und "Landesverräter" bezeichnete.
Söder am Aschermittwoch kritisiert - Anzeige!
Politiker müssen sich im Rahmen der Meinungsfreiheit eine weitaus schärfere Kritik als einfache Bürger gefallen lassen - eigentlich war diese rechtliche Erkenntnis einhellig. Doch dann schärften die deutschen Systemparteien den Beleidigungsparagraphen empfindlich nach. In der Folge zettelten vor allem grüne Politiker bedrohliche Verfahren gegen ihre Kritiker an - und kamen teilweise sogar damit durch. Auch der bayerische CSU-Ministerpräsident Markus Söder dachte, er könne sich kritischer Stimmen auf dem Rechtsweg entledigen. Wenige Wochen vor der Landtagswahl kommt die gegenteilige Erkenntnis für ihn nun zur Unzeit.
Die Vorgeschichte: Bei einer Aschermittwochsrede in Bayern zog der ehemalige BZÖ-Politiker und heutige Polit-Kommentator Gerald Grosz mit markigen Worten über die politische Kaste in Deutschland vom Leder. So bezeichnete er unter anderem SPD-Gesundheitsminister Karl Lauterbach als "virologischen Horrorclown". Söder nahm er aber ganz besonders aufs Korn. Er betitelte ihn als "Corona-Autokrat" und als "Landesverräter" und bezeichtigte ihn, "kein Gewissen" zu haben. Außerdem bezeichnete er ihn mit dem im Volksmund durchaus verbreiteten Schmähnamen "Södolf". Darauf zeigte ihn der CSU-Landeschef wegen Beleidigung und übler Nachrede an.
Söder fährt ein: Verfahren wird eingestellt
Doch obwohl die deutschen Staatsanwaltschaften weisungsgebunden sind, kommt es nun nicht einmal zur Anklage, die Ermittlungen wurden eingestellt. Daraus ergeht laut Grosz im Umkehrschluss, dass sich Söder diese Betitelungen "in gewissen Zusammenhängen" gefallen lassen muss. Damit wird der Schlag gegen das freie Wort für Söder nun zum veritablen Schuss ins Knie. Denn nun wurde quasi amtlich bestätigt, dass es sich bei den Aussagen um zulässige Werturteile seiner politischen Arbeit handelt.
Schon in der Vergangenheit versuchten öffentliche Personen und Institutionen sich erfolglos gegen kantige Zuschreibungen zu wehren - scheiterten aber samt und sonders am Umstand, dass Gerichte befanden, dass diese von der Meinungsfreiheit gedeckt wären. So darf in Österreich etwa das einschlägige "Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstands" (DÖW) laut Gerichtsurteil aufgrund eines Werturteils auf Faktensubstrat als "kommunistische Tarnorganisation" und "eine Art Privat-Stasi" bezeichnet werden.
Grosz kommentierte den juristischen Erfolg über das "fränkische Bratwurstbarönchen" in sozialen Medien:
Na, Söderlein. Kleines, eitles, feiges fränkisches Bratwurstbarönchen? Blutige Nase vor Gericht geholt? Blamabel, Herr Söder! Mich vor Gericht zu zerren, hat sich nicht ausgezahlt. Sich mit mir anzulegen, war vielleicht der falsche Weg. Der Ösi hat dem bayrischen Maulhelden eine… pic.twitter.com/XwzZPYKOkj
— Gerald Grosz (@GeraldGrosz) August 30, 2023
Bei Politikern oft herbe Worte zulässig
Bei Politikern waren sogar Schimpfwörter in der Vergangenheit zulässig: So musste Ex-SPD-Staatssekretärin Sawsan Chebli sogar die Bezeichnung "islamistische Sprechpuppe" hinnehmen. Nachdem ein Facebook-Nutzer damit durchkam, die Grünen-Politikerin Renate Künast als "Stück Scheiße" und "Geisteskranke" zu bezeichnen, versuchten die deutschen Systemparteien dem Ganzen einen Riegel vorzuschieben. Dieselben Kreise, die sich damals aufregten, johlten dafür darüber, dass eine NDR-Satireshow AfD-Chefin Alice Weidel als "Nazischlampe" betiteln durfte.
In Österreich wiederum dürfte Grosz bei seinen Erfolgsaussichten die eigene politische Erfahrung zugute gekommen sein. Denn in seiner Zeit als BZÖ-Generalsekretär bekam er aus der ersten Reihe mit, dass der damalige BZÖ-Parteichef Peter Westenthaler mit einer Anzeige gegen einen Kabarettisten scheiterte, der die Abgeordneten der Partei als "blau-oranges Pack" beschimpft hatte.
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