Deutsche Justiz auf Abwegen

Rechtsstaat adé: Mut-Richter verurteilt, während Corona-Täter frei herum laufen

Meinung
Symbolbilder (2): Freepik; Komposition: Der Status.

Das System rächt sich erbarmungslos an seinen Kritikern. Schon ein einzelner Akt des Widerstandes kann dafür ausreichen. Ob der "Befehl" von oben dem Anstand, den guten Sitten oder der Menschlichkeit widerspricht, ist dabei einerlei: Wer nicht spurt, dem macht man den Garaus. Da macht das "freieste Deutschland" aller Zeiten nicht einmal mehr vor weisungsfreien Richtern und ihren freien Gewissensentscheidungen halt, unterstellt ihnen mit abenteuerlichen Argumentationsketten eine "Rechtsbeugung". Jene, welche millionenfaches Leid über die Menschen brachten, werden hingegen weiter nicht zur Verantwortung gezogen. Es ist eine himmelschreiende Ungerechtigkeit.

Richter wegen widerständigem Urteil verfolgt

Das "Weimarer Urteil" des Familienrichters Christian Dettmar machte bundesweit Schlagzeilen, die folgende Repression ebenfalls. Wenige Tage, nachdem er die Maskenpflicht für Schüler aufhob, kassierte ein übergeordnetes Gericht sein Urteil. Es folgte eine Razzia, ein vorübergehendes Berufsverbot und ein schikanöses Verfahren wegen "Rechtsbeugung". Diese Verfolgung von Kritikern durch ein übergriffiges System erreichte mit dem Urteil gegen den Mut-Richter einen traurigen Höhepunkt. Zwei Jahre Haft auf Bewährung würden den Verlust des Richteramts und der Pensionsansprüche bedeuten. Die Staatsanwaltschaft hätte ihn übrigens überhaupt gerne hinter Gittern gesehen

Der ganze Prozess baute auf diversen Annahmen auf, die sich im Laufe der Zeit abwechselten. Zuerst zweifelte man Dettmars Zuständigkeit als Familienrichter an. Dann behauptete man, er habe dafür gesorgt, dass der Fall auf seinem Tisch landet, indem er Klagen von Personen mit bestimmten Anfangsbuchstaben anspornte. Aber für diese Erklärungen waren die Beschlüsse zu sorgfältig formuliert, stützten sie sich doch auf mehrere renommierte Gutachter. Mittlerweile bestätigte auch die Realität den Riecher des Richters: Zahlreiche Studien zweifeln den Nutzen von Maskenpflichten bei Schülern an, es gibt starke Indizien, dass die dauerhafte Maskentracht für Kinder sogar schädlich ist. 

Die Crux mit der "Rechtsbeugung"

Zwei Jahre später, mittlerweile sind die meisten Corona-Zwänge nach dem Widerstand des Volkes aufgehoben, angesichts des immer harmloseren Erregers konnte nicht einmal SPD-Panikguru Lauterbach den verordneten Maskenfasching mehr glaubwürdig durchziehen. Doch Richter Hampel besteht im Dettmar-Prozess auf eine "Voreingenommenheit", die den Straftatbestand der Rechtsbeugung erfülle. Wohlgemerkt in einem Land, in dem Richter einer Antifa-Prügelmob-Chefin ein "achtbares Motiv" attestieren und sie auf freien Fuß setzen. Wo Richterinnen Autofahrer als "Teil des Problems" betrachten und renitente Klima-Extremisten milde strafen. Oder zugewanderte Intensivtäter davonkommen.

Aber nicht nur wegen des zweierlei Maß eines zur Unkenntlichkeit pervertierten Rechtsstaates und aus moralischer Warte, sondern auch aus juristischer Sicht ist das Urteil abenteuerlich. Dies kommentierte nun der Anwalt Gerhard Vierfuß in einer Analyse. Er ist mit dem Kampf von Systemkritikern gegen die geballte Front des Systems bestens vertraut: So vertrat er etwa die deutschen Identitären vor Gericht gegen den Verfassungsschutz. Seine Strategie zielte darauf ab, die abstruse Prämisse, wonach Migrationskritik angeblich "verfassungsfeindlich" sei, grundsätzlich zu hinterfragen. Doch in einem skurrilen Zirkelschluss segnete das Gericht die Geheimdienst-Beobachtung der Aktivisten ab. 

Verschiedene Arten von "Voreingenommenheit"

Zum Dettmar-Urteil schreibt Vierfuß dies: "Diese Begründung wirft mehr Fragen auf als sie beantwortet. In welchem Verhältnis steht nach Auffassung der Strafkammer die Voreingenommenheit zu dem Tatbestandsmerkmal der Rechtsbeugung? Welche Rechtsvorschrift wurde ihrer Ansicht nach gebeugt? Und was genau hat es mit der Voreingenommenheit des Weimarer Richters auf sich?

Sehen wir uns dies genauer an: Es gibt verschiedene Arten der Voreingenommenheit. Ein Richter kann voreingenommen gegenüber einer der Parteien, ihr aus persönlichen Gründen gewogen sein. Dann kann diese Gewogenheit dazu führen, dass der Richter sich bei seiner Entscheidung über das Recht hinwegsetzt und zu ihren Gunsten entscheidet. In diesem Fall haben wir dreierlei: eine Voreingenommenheit, eine falsche Entscheidung und, wenn die Kausalität zwischen beiden feststeht, eine Rechtsbeugung.

Ein Richter kann aber auch auf ganz andere Weise voreingenommen sein: indem er etwa davon überzeugt ist, eine bestimmte rechtliche Regelung in dem Fachgebiet, auf dem er tätig ist, sei Unrecht. Diese Form der Voreingenommenheit ist bei einem Richter nahezu unvermeidbar, wenn er ein fähiger Richter ist und es sich um eine Regelung handelt, die tatsächlich Unrecht ist. Denn er lernt diese Regelung ja nicht erst in dem Verfahren kennen, sondern hat sich mit ihr, wie mit anderen, bereits vorher auseinandergesetzt."

Wenn Recht zu Unrecht wird... 

...wird also Widerstand quasi zur Pflicht. Denn laut Vierfuß würde die "Voreingenommenheit", die man Dettmar attestiert, zweifelsfrei in letztere Kategorie fallen, denn: "Es wird also kaum vorkommen, dass ein Richter ein Gesetz oder eine Verordnung, die er in einem Verfahren anwenden soll, erst in diesem Verfahren als Unrecht erkennt.  Diese Form der Voreingenommenheit ist, für sich genommen, völlig unschädlich. Sie wirkt sich nicht zugunsten oder zuungunsten einer der Parteien aus.

Denn es spielt für das Verfahren und die abschließende Entscheidung überhaupt keine Rolle, ob der Richter erst in diesem Verfahren zu der Erkenntnis gelangt, ein bestimmtes Gesetz sei Unrecht, oder ob er das von vornherein wusste."  In der Praxis habe dies folgende Auswirkung: "Er wird diese Regelung nicht anwenden und entweder, wenn es sich um eine Verordnung handelt, sie ignorieren oder, sofern es ein formelles Gesetz ist, sie dem Bundesverfassungsgericht vorlegen."

Somit wäre die Feststellung des Gerichts im Prozess gegen den Weimarer Mutrichter unerheblich: "Die Feststellung der Voreingenommenheit von Richter Dettmar trägt also, für sich genommen, überhaupt nichts zu dem Verdikt der Rechtsbeugung bei. Und damit bleibt als Begründung für seine Verurteilung tatsächlich nur noch das übrig: [...] Das aktive Suchen nach einer Möglichkeit für eigenes Eingreifen, völlig unabhängig von der Frage der Rechtmäßigkeit dieses Eingreifens."

"Unschuldigen zur Strecke gebracht"

Dies illustriert Vierfuß wie folgt: "Stellen wir uns zwei Familienrichter vor. Beide bekommen völlig gleichartige Fälle vorgelegt, führen das gleiche Verfahren durch, treffen die gleiche Entscheidung. Der einzige Unterschied: Richter A hatte sich vorher intensiv darum bemüht, den Fall vorgelegt zu bekommen. Wir können dieses Beispiel sogar noch pointieren: Nehmen wir an, der Fall, den Richter A unbedingt auf seinen Schreibtisch bekommen wollte, wäre auch ohne seine Bemühung dort gelandet, weil der Antragsteller ohnehin entschlossen war, das Familiengericht anzurufen. Nach dem Urteil des Erfurter Landgerichts hätte A sich der Rechtsbeugung schuldig gemacht. Absurd."

Damit reihe sich das dortige Urteil ein in eine "lange Reihe von Entscheidungen deutscher Gerichte bis hinauf zum Bundesverwaltungs- und Bundesverfassungsgericht, die in erster, zweiter und dritter Linie dem Ziel der Systemstabilisierung dienten und das Systemunrecht vollständig ausblendeten. Staatsanwälte, die das Verbrechen der Rechtsbeugung bekämpfen und verbrecherische Richter ins Gefängnis bringen wollen, sollten sich diese Entscheidungen genauer ansehen. Mit dem Familienrichter Christian Dettmar haben sie, gemeinsam mit dem Landgericht Erfurt, einen Unschuldigen zur Strecke gebracht."

Corona-Täter bleiben unbehelligt

"Einen Unschuldigen zur Strecke gebracht": Diese Bewertung zeigt schon für sich alleine auf, wie problematisch das Dettmar-Urteil aus rechtstaatlicher Sicht ist. Es erhält aber noch zusätzliche Brisanz, denn Personen, die während der Corona-Zeit unter dem Diktat der Obrigkeit und ihrem Narrativ zu leiden hatten, tun sich schwer, sich gegen das erfahrene Unrecht zu wehren. Erst kürzlich blitzte eine Klägerin, für die später eine einrichtungsbezogene Impfpflicht gegolten hätte, mit ihrer Impfschaden.Klage gegen einen Hersteller der experimentellen mRNA-Injektionen ab. Hätte sie hingegen erfolgreich geklagt, hätte der Steuerzahler dafür aufkommen können - ein teuflisches System. 

Und erinnern wir uns: Was wurde nicht alles an Unheil über die Deutschen gebracht, wenn sie nicht folgsam waren? Man wollte Ungeimpften das Weihnachtsfest verbieten, bezeichnete sie als "Blinddarm" und schloss sie aus dem öffentlichen Lebens aus. Kinder unterstellte man, sie würden ihre Großeltern mit dem Virus umbringen. Polizisten straften Menschen, die sich im Park trafen oder ohne Maske rodelten. Und während Richter, Ärzte und Experten, die gegen diesen Wahnsinn aufstanden, vor Gericht landen oder sogar verurteilt werden, sind die System-Vertreter, die all diesen Unfug verzapften, oft weiter in Amt und Würden - obwohl die Kritiker recht behielten.

Jedenfalls wird Gerechtigkeit nicht dadurch hergestellt, dass man kritische Stimmen weiter nach dem Prinzip "bestrafe einen, erziehe hunderte" verfolgt. Eigentlich sollten daher jene Corona-Täter vor Gericht stehen, die Grund- & Freiheitsrechte grundlos einschränkten, nach Sündenböcken suchten und Menschen in unausgegorene Gentherapien zwangen. Aber darauf, dass die Corona-Täter für ihre Versündigung an der Menschenwürde zur Verantwortung gezogen werden, kann man wohl leider warten, bis man schwarz wird. Denn eine System-Krähe hackt einer anderen bekanntlich kein Auge aus...

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