Watsche für Staatsfunk

ORF-Verstoß gegen Objektivitätsgebot: Kickl siegt in erster Instanz vor Gericht

Medien
Bild: Foto (FPÖ-Chef Kickl bei einer Rede im Jänner 2023): (C) Alois Endl

Eine Klage von FPÖ-Chef Herbert Kickl gegen den ORF war nun erfolgreich. Der Staatsfunk habe mit der Bezeichnung "blaue Regierungsbande" gegen das Objektivitätsgebot verstoßen, stellte nun das Handelsgericht fest. Zuvor hatte schon die KommAustria festgestellt, dass damit eindeutig das Ojektivitätsgebot nicht eingehalten wurde.

Jetzt ist es also auch amtlich, der ORF hält es mit seiner Verpflichtung zur Objektivität und Neutralität nicht so genau. Nach der KommAustria stellt nun auch das Handelsgericht in erster Instanz fest - das Urteil ist noch nicht rechtskräftig - dass der ORF bei einem ZIB-Magazin-Beitrag am 9. Mai 2022 gegen das Objektivitätsgebot verstoßen hatte. Wörtlich hieß es damals im Staatsfunk: "Mit Ibiza wird es turbulent. Die Tapentür beim Bundespräsidenten – sie schwingt, sie schwingt. Regierungsmitglieder kommen und gehen. Erst der Vizekanzler, ihm folgt – nicht ganz freiwillig – der Innenminister und mit ihm die ganze blaue Regierungsbande."

Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung

Dies wollte Kickl nicht auf sich sitzen lassen und klagte den ORF wegen Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung. Und das erstinstanzliche Urteil gibt ihm nun Recht. Denn wie schon die KommAustria sah auch das Gericht einen Verstoß gegen das im ORF-Gesetz verankerte Objektivitätsgebot. Das Gericht stellte im Urteil fest: "Der ORF wurde schuldig erkannt, es bei sonstiger Exekution ab sofort zu unterlassen, die unwahre Behauptung des Inhalts, der Kläger (Herbert Kickl) wäre Teil einer Regierungsbande und/oder sinngleiche Behauptungen aufzustellen und/oder zu verbreiten." Nun muss der Staatsfunk dem FPÖ-Chef rund 4.000 Euro zahlen.

Watsche für den Staatsfunk


In der Urteilsbegründung heißt es außerdem weiter: "Im Gesamtzusammenhang und unter Bezugnahme auf die Ibiza-Affäre, mit der der Kläger nichts zu tun hatte, ist die Äußerung so zu verstehen, dass dem Kläger unterstellt wird, Teil einer kriminellen Verbindung zu sein. Damit wird der Kläger unrichtigerweise eines unehrenhaften Verhaltens bezichtigt und sein Ruf als Politiker geschädigt." Zudem wurde ebenfalls bei sonstiger Exekution zuerkannt, dass der ORF die Verbreitung und Aufstellung ähnlicher Behauptungen zu unterlassen habe. Erfreut über das Urteil zeigte sich auch der freiheitliche Mediensprecher und Generalsekretär Christian Hafenecker. Gegenüber Medien erklärte er: "Freie Meinungsäußerung muss sein – aber in diesem Fall hat der ORF die Grenzen strafloser Kritik an einem Politiker deutlich überschritten. Das Gericht sah es auch als gegeben an, dass beim ORF eine Wiederholungsgefahr besteht, weshalb auch der Unterlassungsanspruch anerkannt wurde."

Zwangsgelder bei der Arbeit

Ob der ORF aus dem Geschehenem lernt, ist allerdings fraglich. Erst zuletzt brach er die Übertragung einer Rede Kickls im Parlament ab und sendete stattdessen lieber mehrere Minuten Werbung. Auch ob der ORF gegen das Urteil in Berufung geht, ist noch nicht sicher. Allerdings wäre dies ein Zeichen, dass der - zukünftig mit Geldern aus einer Zwangssteuer ausgestattete - Staatsfunk es offenbar darauf anlegt, es auch weiterhin mit dem Objektivitätsgebot und der neutralen Berichterstattung nicht ganz so ernst zu nehmen, wenn es sich um politisch unliebsame Personen handelt. Vielmehr sollte man sich beim Staatsfunk intern einmal die Redakteure der betreffenden Sendung vornehmen, denn wie kommen die Österreicher dazu, mit ihren Zwangsbeiträgen auch noch für die Folgen und Kosten derartiger Ausritte vor Gericht aufzukommen.

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