Importierte Gewalt vertuschen?

Migranten-Schlägerei in Lübeck: Polizei droht Nutzern, die Video teilen

Soziales
Screenshots (2): Twitter; Komposition: Der Status

Die Massenmigration nach Europa bringt massive Verwerfungen mit sich, auch in Deutschland. Am helllichten Tag prügelte sich am Freitag eine größere Gruppe von Migranten mitten in der Innenstadt, es kam auch zu Verletzten. Ein Video der schockierenden Szenen kursiert nun im Netz. Die größte Sorge der Exekutive ist aber nicht, dass ihr die Kontrolle über die öffentliche Ordnung entgleitet - sondern dass sich die Dokumentation der Szenen verbreitet.

Lübeck: Migranten-Prügelei am helllichten Tag

Dieses Video ist nichts für schwachen Nerven: Aus heiterem Himmel bricht plötzlich eine Riesen-Schlägereien zwischen mehreren Beteiligten mit Migrationshintergrund aus. Es wird auf eine Person eingeprügelt, auch nachdem sie auf dem Boden liegt, teilweise bewaffnen sich beteiligte mit Metall-Gegenständen. In der Folge musste mindestens eine Person im Krankenhaus behandelt werden. 

Es sind Szenen, wie sie in vielen deutschen Städten seit der Massenmigration und der schleichenden Umkehr der demographischen Mehrheitsverhältnisse zum Alltag gehören. Doch diesmal lassen sich die negativen Folgen des Multikulti-Experiments nicht so leicht vertuschen, denn ein Passant hielt den Raufhandel auf Video fest.  In den Mainstream-Medien sind die Beteiligten übrigen lediglich "männliche Personen".

Über den Zustand der Sicherheitslage im "bunten" Deutschland entsetze Bürger teilen das Video rege in sozialen Medien:

Polizei fordert Löschung unter Vorwand

Die Exekutive ist nun in heller Aufruhr: Sie will die Verbreitung des Zeitdokuments um jeden Preis verhindern. Dafür droht sie auch in einer Presseaussendung - die obendrein den Migrationshintergrund verschweigt - den Bürgern: "Die Polizei mahnt vor der weiteren Verbreitung dieses Videos und fordert dazu auf, das Video von eigenen Geräten umgehend zu löschen und auf keinen Fall weiter zu verbreiten oder zu teilen. Es könnten dadurch Straftatbestände erfüllt werden." Kritischen Medienfragen will man sich hingegen erst am Montag stellen. Auch in sozialen Medien verbreitete die schleswig-holsteinische Polizei ihren Löschaufruf.

"Reicht, wenn richtige Stellen die Wahrheit sehen"

Dabei ist alleine die Behauptung von "Straftatbeständen" abenteuerlich. Denn damit die Verbreitung eines Gewaltvideos strafbar ist, erfordert der Gesetzgeber üblicherweise die Verherrlichung oder Verharmlosung der Taten (§131 StGB), wovon Augenzeugenvideos eigentlich nicht umfasst sind. Theoretisch wäre es umgekehrt auch problematisch, sich mit roh abwertender Sprache einen Ärger mit der Polizei einzuhandeln, die dann schnell mal wegen Volksverhetzung (§130 StGB) ermittelt. Die reine Teilung solcher Zeitdokumente ist aber eher nicht strafrechtlich. Zivilrechtlich könnten zudem Urheberrechtsansprüche und das Recht am eigenen Bild geltend gemacht werden.

Doch nach dem Einwand eines Nutzers, ob hier etwas verborgen werden soll, folgt der Polizei-Account auf Twitter ohnehin mit einer entlarvenden Stellungnahme, die nahelegt, dass es sich tatsächlich um den Versuch handelt, das Ausmaßes der importierten Gewalt vor den Bürgern zu verbergen: "Es reicht, wenn die richtigen Stellen die Wahrheit sehen und dazu ermitteln. Das gehört nicht in die Öffentlichkeit!" 

Streisand-Effekt: Auch international geteilt

Doch die Polizei bekommt ohnehin den Deckel nicht mehr auf die Sache, denn längst verbreitet sich das Video von der nachmittäglichen Migranten-Schlacht über die Grenzen hinweg. Es handelt sich dabei um den berühmten "Streisand-Effekt", wo der Versuch, unliebsame Informationen zu unterdrücken, erst recht dazu führt, dass sich diese wie ein Lauffeuer verbreiten. Die Benennung geht auf eine US-Schauspielerin zurück, die sich darüber aufregte, dass ihr Anwesen auf einem Luftbild zu sehen war - und dadurch erst so richtig Aufmerksamkeit für dessen Lage & Existenz generierte. 

+++ Folgt uns auf Telegram: t.me/DerStatus & auf Twitter/X: @derStatus_at +++

Dir gefällt unsere Arbeit? Unterstütze uns jetzt mit deiner Spende, damit wir weiterhin berichten können!

Kontoinhaber: JJMB Media GmbH
IBAN: AT03 1500 0043 9102 6418
BIC: OBKLAT2L
Verwendungszweck: Spende

Weitere Artikel, die Sie interessieren könnten