Bearbeitung läuft schleppend

Von 2.000 Anträgen: Erst 193 Corona-Impfschäden in Österreich zuerkannt

Soziales
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Corona-Impfschäden: Bis 29. Mai wurden 1.933 Anträge auf eine Entschädigung beim Gesundheitsministerium eingebracht. Besonders traurig: Mindestens eine Waisen-Rente wurde einem Kind zuerkannt - es verlor einen Elternteil an die Corona-Impfung! Doch die Dunkelziffer der Geschädigten liegt um ein Vielfaches höher als die bisher staatlich bestätigten Fälle. Erst 10 Prozent der Anträge wurden zuerkannt, wie die Beantwortung einer FPÖ-Anfrage zeigt.

Mehr als 1.000 Opfer warten vergeblich auf Kompensation

Mit dem Impfen hatte es der Staat sehr eilig. Ohne ausreichende Zulassungsverfahren und ohne Sicherheit, spritzte man die experimentellen mRNA- und Vektorstoffe den Bürgern in die Arme. Rund 2.000 Anträge wurden bereits auf Entschädigung beim Gesundheitsministerium (Stand Mai) eingebracht. Das zeigen Anfragebeantwortungen des Gesundheitsministers Johannes Rauch (Grüne) an Abgeordnete der FPÖ. Und auch diese gestalten sich schleppend. Doch die bisher verfügbaren Zahlen zeigen: Erst etwa 10 Prozent der Anträge wurde stattgegeben. Mehr als 1.000 engagierte Corona-Impf-Opfer warten vergeblich auf ihre Kompensation.

Als Impfschäden bestätigt: Myokarditis, Thrombosen und viele mehr

Bereits zuvor stellte FPÖ-Gesundheitssprecher Gerhard Kaniak eine Anfrage an den Gesundheitsminister. Dieser antwortete im Juni mit folgenden Zahlen, die den Stand vom 29. Mai wiedergeben. Danach ist es dünn mit der öffentlich verfügbaren Datenlage. Zu diesem Zeitpunkt sprach der Gesundheitsminister von 1.933 Anträgen entsprechend des Impfschadensgesetzes. Dabei wurden mit Ende Mai erst 138 Impfschäden zuerkannt. In 316 Fällen erteilte der Staat eine Absage. Weitere 1.479 Anträge waren noch anhängig. Traurig: In einem Fall verlor ein Kind sogar staatlich bestätigt (!) einen Elternteil! Ihm wurde eine Waisen-Rente aufgrund des Impfschadensgesetzes zuerkannt. 

Die häufigsten stattgegebenen Anträge betrafen: Neurologische Beschwerden, Myokarditis, Thrombosen, Embolien, aber auch Kopfschmerzen, enorme Müdigkeit, Schmerzen am Impfarm oder Fieber. Der Staat hat damit eine Vielzahl von Corona-Impfnebenwirkungen bestätigt! 

Schleppende Bearbeitung: Nur 55 Impfschäden pro Monat

Der FPÖ-Abgeordnete Gerald Hauser würde dies wohl gleichlautend mit seinem Bestseller: "Und die Schwurbler hatten doch recht!", kommentieren. Hauser erhielt nun, Ende Juli, ebenso die Beantwortung einer Folge-Anfrage. Doch darin lässt der Minister detaillierte Zahlen missen. Einzig geht hervor, dass mit Stand 26. Juni - also ein Monat später - 193 Impfschäden zuerkannt wurden. Wie viele weitere Anträge in der Zwischenzeit gestellt wurden, ließ der Minister offen. Das heißt: Nur 55 Impfschäden wurden innerhalb eines Monats durch den Staat zuerkannt. Mindestens 1.424 Menschen (und wahrscheinlich noch mehr) warteten ab diesem Zeitpunkt weiter vergeblich auf die Antwort des Staates - und damit auf ihre Entschädigung. Sie befinden sich in vielen Fällen neben dem Verlust ihrer Gesundheit so auch zusätzlich in einer existenziellen Notlage. Und der Staat sieht offensichtlich keine Notwendigkeit, ihnen rasch entgegenzukommen, obwohl er den Impfzwang und damit auch die Schäden letztlich - zumindest moralisch - zu verantworten hat.

Ärzte und EU in der Verantwortung - Minister bleibt schadlos

Denn juristisch, so stellt das Ministerium gegenüber Hauser klar, liege die Verantwortung bei den Ärzten. Eine Amtshaftungsklage gegenüber dem Gesundheitsminister sei bereits in zweiter Instanz ins Leere gegangen, gibt dieser bekannt. Die Verantwortung für die mangelhafte Zulassung der Impfstoffe liege bei der EU. Hier ist Rauch wohlgemerkt auch bereit, über den Stand des Juni mit den Daten hinauszugehen und geht auf Stand 30. Juli ein. In der Anfragebeantwortung vom Juni erklärte Rauch bereits betreffend der vielfach kritisierten mangelnden Aufklärung bei den Corona-Impfungen: "Die erforderlichen Rahmenbedingungen solcher Gespräche sind der Ärzteschaft bestens bekannt und dürfen vorausgesetzt werden."

Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) zur Amtshaftungsklage:

Mit Stand 30.07.2023 wurden in Zusammenhang mit einer COVID-19-Impfung eine Klage sowie fünf Aufforderungsschreiben gemäß dem Amtshaftungsgesetz eingebracht. Als Begründung für die gegenüber dem Bund geltend gemachten Amtshaftungsansprüche wurde unter anderem vorgebracht, die Zulassung der verabreichten Impfstoffe sei mangelhaft und die Impfungen seien durch den Bund in dem Arzneimittelgesetz widersprechender Weise beworben worden. Die Klage wurde bereits in zweiter Instanz abgewiesen. Unter anderem bestätigte das OLG Linz in diesem Fall, dass die Zulassung des Impfstoffs auf EU-Ebene für Österreich verbindlich ist und diesbezügliche Vorwürfe gegen den Bund daher ins Leere gehen.

Bis zu 5.689, Euro: Dein Weg zur Corona-Impfentschädigung

Du hast einen Corona-Impfschaden und willst diesen melden oder kennst jemanden, den du dabei unterstützen willst? Auf der Seite des Sozialministeriums kann der Antrag auf Impfentschädigung heruntergeladen werden. Betroffene erhalten einmalige Entschädigungszahlungen von bis zu 5.689,20 Euro. Außerdem können dauerhaft Geschädigte Renten von 109,80 bis 1.821,90 Euro erhalten.

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