Weitere EU-Schikanen geplant

Tempo 90, Nachtverbot & Co.: Führerschein-Regeln als nächster EU-Angriff auf Bürger

Politik
Bild: Freepik

In der EU wird im Ausschuss für Verkehr und Tourismus derzeit eine neue Novelle im Verkehrsrecht diskutiert. Und diese hat es in sich. Würde sie so durch durchgehen, würde sie Kosten und Einschränkungen für Millionen von Autofahreren mit sich bringen. Besonders betroffen davon wären neben Senioren auch Fahranfänger.

Alles für die große Null

Bei der EU scheint derzeit eine große Null das Thema zu sein. Nicht allerdings beim Geldausgeben oder beim Budget. Vielmehr bei allen andern Dingen. So hat man sich zwar von "Zero Covid" verabschiedet, hält aber an "Zero CO2" bzw. Null anderen Emissionen fest. Und nun folgt "Vision Zero", deren Ziel es ist, die Zahl der Verkehrstoten bis 2050 auf Null zu senken.

Da es aber mit der Abschaffung des Autos trotz Verbrenner-Verbot und horrenden Spritpreisen noch nicht so recht vorangeht, lässt man sich nun neue Schikanen für die Bürger einfallen. Denn wenn man zu Fuß in der Smart City unterwegs ist, kann zwar immer noch etwas passieren, die Wahrscheinlichkeit ist jedoch schon einmal deutlich geringer.

Tempolimit durch die Hintertür

So berät man derzeit im Verkehrsausschuss der EU eine Revision der alten Führerschein-Richtlinie 2006/126/EC, aus dem Dezember 2006. Zwar ist noch nichts in Stein gemeißelt, aber der Entwurf lässt das Schlimmste erahnen, selbst wenn er noch abgeschwächt wird.

Und wie immer hat man den Bock zum Gärtner gemacht, denn die Vorsitzende des Ausschusses, die die Vorschläge einbrachte, gehört zu den Grünen, einer Partei, die für ihren besonderen Autohass bekannt ist. So lesen sich auch die zentralen Punkte, die der französischen Grünenpolitikern Karima Delli besonders wichtig sind.

Nummer eins ist dabei das grüne Lieblingsthema Tempolimit. Dieses soll nach Alter gestaffelt sein. Für Fahranfänger ist dabei etwa die Höchstgewindigkeit mit 90 km/h festgeschrieben. Ein Überholen auf der Autobahn, selbst von LKW, wäre damit unmöglich. Und um dem Ganzen noch ein Sahnehäubchen aufzusetzen, soll es nach Ablauf der Probezeit auch gleich noch eine Führerscheinprüfung geben. Wer die zahlt, dürfte klar sein.

Absurde Nachfahrverbote

Und das es vornehmlich um grüne Ideologie statt Praktikabilität geht, zeigt sich auch in einem anderen Punkt. So soll es auch möglich sein, für Fahranfänger ein Nachtfahrverbot zu verhängen. Gerade in ländlichen Regionen, mit einem schlecht ausgebauten Öffi-Netz, ist es vor allem für junge Menschen der Führerschein oftmals eine gewisse Freiheit, ist man doch nicht mehr an Uhrzeiten und Fahrpläne gebunden. Vielerorts fährt abends oder am Wochenende nicht einmal ein Bus. 

In dem Entwurf heißt es jedoch, wie der "Focus" zitiert: "Die Mitgliedstaaten können besondere Vorschriften für Fahranfänger festlegen, um das Fahren in der Nacht, und zwar von Mitternacht bis 6.00 Uhr, zu beschränken. In diesem Fall legen die Mitgliedstaaten Sanktionen für Fahranfänger bezüglich der Beschränkung des Fahrens in der Nacht fest und treffen alle erforderlichen Maßnahmen, um deren Durchsetzung sicherzustellen. Diese Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig, abschreckend und nicht diskriminierend sein."

Schikane von Senioren

Teurer werden dürfte es nach den Plänen aber auch für Senioren, denn auch für diese sind neue Schikanen vorgesehen. So soll laut dem Entwurf der Führerschein ab dem 60. Lebensjahr nur noch für 7 Jahre gültig sein, danach muss die Fahrerlaubnis nach umfangreichen medizinischen und psychologischen Gutachten erneuert werden. Das dies kostenintensiv wird, liegt auf der Hand.

Zumal mit fortschreitendem Alter die Fristen noch verkürzt werden. Ab dem 70. Geburtstag sind es nur noch 5 Jahre und ab 80 nur gar nur noch 2 Jahre. Bei einer derartigen Regulierungswut der EU und der derzeitigen politischen Lage, dürften sich viele Bürger die Frage stellen, wieso es eigentlich noch keinen Polit-Führerschein gibt, bei dem  angehende Politiker derart intensiv auf ihre Eignung getestet werden.

Neue Führerscheinklassen

Aber damit noch nicht genug. Auch bei den Führerscheinklassen sieht der Entwurf Änderungen vor. So sind Gewichtsgrenzen für den Führerschein vorgesehen. Für alle PKW-Führerscheine der Klasse B soll eine Gewichtsgrenze von 1.800 Kilogramm gelten und damit auch verbunden eine Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h. Personen, die größere Fahrzeuge fahren möchten, müssten einen eigenen Führerschein der Klasse „B+“ erwerben, der erst ab 21 Jahren erhältlich ist.

Damit sollen angeblich vor allem junge Personen und Fahranfänger vom Fahren von SUVs - einem erklärten Lieblingsfeind der Grünen - und anderen schweren Fahrzeugen abgehalten werden. Dass diese Regelungen vorerst einmal nicht für bestehende Führerscheine gelten sollen, ist vermutlich auch nur eine Übergangslösung. Aber nun muss der Entwurf erst einmal im EU-Parlament und in den Mitgliedstaaten diskutiert werden. Man darf also gespannt sein.

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