Imageschaden oder Werbung?

Strafen und Klima-Kleber: Unternehmen rudert nach Protesten zurück

Politik
Bild: bratispixl, CC BY-NC 2.0, Flickr

Der luxemburgische Konzern, der die Strafen für die Klima-Kleber der "Letzten Generation" übernehmen wollte, hatte wohl nicht mit so viel Kritik und Gegenwind gerechnet. Denn nun ruderte er zurück und gab bekannt, dass er nicht für die Strafen aufkommen werden. In einer Aussendung sprach man von massiven Anfeindungen und dass man den Klimaschutz auf anderen Art unterstützen werde.

Massive Kritik an Strafen-Übernahme

Die Ökoworld AG hatte eigentlich die Strafen für die Klima-Chaoten der "Letzen Generation" übernehmen wollen. Doch nun nimmt man Abstand von dem Vorhaben. In einer Aussendung des Konzerns heißt es vom Vorstandsvorsitzenden dazu: "Diese Meldung hat zur Folge, dass die ÖKOWORLD AG massiv öffentlich angefeindet wird. Das Ganze passiert in einer sehr aufgeheizten gesellschaftlichen Atmosphäre. Mit Kritik hatte ich gerechnet, allerdings nicht in diesem emotionalen Ausmaß."

Stattdessen werden man nun 20.000 Euro an den Umwelt-Treuhandfonds (UTF) überweisen. Diese Geld komme aber aus privaten Quellen und weder aus dem Sondervermögen der ÖKOWORLD-Fonds noch würden Firmengelder dafür eingesetzt, so Vorstandsvorsitzender Alfred Platow.

Strafrechtliche Relevanz

Neben den Protesten gegen die Ankündigung, die laut der Firma auch zu persönlichen Angriffen gegen Mitarbeiter der Firma geführt hätten, dürften schließlich auch rechtliche Bedenken eine Rolle gespielt haben. So wird auch betont, man habe nicht "einen Freibrief für Straftaten" ausstellen oder "das Gesetz relativieren" wollen. Es sei lediglich darum gegangen, die "Proteste für den Klimaschutz und die aus meiner Perspektive mutigen Klimaaktivist:innen unterstützen", verteidigt sich Platow.

Dabei hätten die Folgen durchaus schwerwiegend sein können. Gegenüber der "Welt" erklärte ein langjähriger Strafrichter: "Wenn ein Angeklagter weiß, dass Geldstrafen übernommen werden, dann wirkt ein solches Urteil weder general- noch spezialpräventiv, schreckt also weder die Allgemeinheit noch den Beschuldigten von weiteren Taten ab." Dies hätte womöglich also zu vermehrten Freiheitsstrafen - die sich viele Bürger ohnehin wünschen, die regelmäßig wegen der Klebe-Chaoten im Stau stehen - geführt.

Folgen auch für Management

Aber auch der Konzern wäre wohl nicht so ohne weiteres davongekommen. Martin Waßmer, Strafrechtsexperte von der Universität Köln erklärte: "Wenn der Vorstand einer AG die Zahlung anweist, kann dies eine Untreue nach Paragraf 266 StGB sein." Denn: "Gelder der AG darf der Vorstand nicht einfach verschleudern oder verschenken" und dies wäre etwa bei der Übernahme von Geldstrafen für "Unternehmensfremde" laut Waßmer "sehr problematisch" und hätte zu Konsequenzen führen können.

Sogar den Tatbestand der "Strafvereitelung" sah der Münchner Strafrechtsprofessor Matthias Krüger in der Ankündigung. Laut ihm hätte es sich bei Umsetzung des Vorhabens um "eine sogenannte psychische Beihilfe zu künftigen Straftaten der 'Letzten Generation'" gehandelt haben können, die auch zu Geld- oder sogar kurzzeitigen Freiheitsstrafen für die Manager des Unternehmens hätte führen können. Fraglich bleibt jedoch, ob es eine gute Werbung für das Unternehmen war oder ob es einen Imageschaden davonträgt.

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