Abschaffung der Demokratie

Notstand als Normalität: Regierung will Allmacht per Krisensicherheitsgesetz

Politik
Hintergrund: Freepik (3); Nehammer: European People's Party, Wikimedia Commons, CC BY 2.0; Komposition: Der Status.

Die österreichische Bundesregierung wappnet sich bereits für die nächsten "Krisen". Dazu wurde bereits das neue "Krisenbewältigungsgesetz" zur Begutachtung in den Nationalrat eingebracht. Und das Gesetz zeigt, dass die Regierung aus ihren "Fehlern" während Corona gelernt hat und sich fortan mehr Rechte zugestehen will. Deshalb ist Widerspruch wichtig - etwa in Form einer Stellungnahme auf der Seite des Parlaments.

Das Krisensicherheitsgesetz soll faktisch die Demokratie aushebeln und der Regierung weitgehende Befugnisse für künftige Krisen einräumen. Denn schon allein, was eine Krise ist, liegt dann im Ermessen der Regierung. Im Entwurf liest sich das unter Paragraph 3 so: "Die Bundesregierung ist ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrats durch Verordnung das Vorliegen einer Krise festzustellen. Neben der Kundmachung im Bundesgesetzblatt ist diese Verordnung auch in einer Weise kundzumachen, die geeignet scheint, einen möglichst weiten Kreis der von der Krise Betroffenen zu erreichen, wie etwa in Rundfunk oder Fernsehen."

Bundeslagezentrum und Bundesheer

Zudem soll ein Bundeslagezentrum eingerichtet werden, welches im Bundesministerium für Inneres untergebracht ist. Diesem soll die "Informationssammlung, die permanente Beobachtung, Bewertung und Analyse von aktuellen Entwicklungen [...] sowie die Erstellung aktueller Lagebilder" obliegen. Dazu sollen dem Lagezentrum auch Fachgremien beigegeben werden. Ebenso soll das Bundesheer stärker eingebunden werden. Allerdings nicht nur zur Krisenvorsorge. Denn Art. 79 des Bundes-Verfassungsgesetzes soll dahingehend geändert werden, dass der Assistenzbereich des Bundesheeres neben Elementarereignissen und Unglücksfällen außergewöhnlichen Umfangs künftig auch den Krisenfall umfassen soll.

Und was eine Krise sein soll, ist natürlich ausreichend schwammig und breit definiert. "Droht unmittelbar oder entsteht durch ein Ereignis, eine Entwicklung oder sonstige Umstände [...] eine Gefahr außergewöhnlichen Ausmaßes für das Leben und die Gesundheit der Allgemeinheit, für die öffentliche Ordnung und Sicherheit im Inneren, für die nationale Sicherheit, für die Umwelt oder für das wirtschaftliche Wohl [...] liegt eine Krise vor." Darunter ließe sich ziemlich viel subsumieren, von einem neuen "Supervirus" bis vermutlich zur Nichteinhaltung des 1,5 Grad-Planes der Klima-Sektierer.

Schritt Richtung autoritärer Regentschaft

Da das Krisensicherheitsgesetz in der so vorgestellten Form die Gewaltenteilung aufhebt und es der Regierung ermöglichen würde, mittels Verordnungen am Nationalrat vorbei zu agieren, regt sich bereit Widerstand gegen diese Pläne der Entmachtung des Souveräns. Denn welche Schäden derartige Verordnungen und der dazugehörige Regierungsaktionismus anrichten, zeigte sich zuletzt während Corona, als für die Regierung die Freiheits- und Grundrechte nichts mehr galten und sich bis dato gesetzestreue Bürger wie Verbrecher behandeln lassen mussten.

Dieses Gesetz wäre "einer der letzten Mosaiksteine [...] Richtung autoritärer Regentschaft", bewerten etwa die Rechtsanwälte für Grundrechte den Entwurf. Deutlich wird auch die Historikerin und Journalistin Gudula Walterskirchen, die schon während Corona für ihren kritischen Kurs zensiert wurde: "Wozu braucht es dieses Attentat auf Demokratie und Grundrechte überhaupt? Krisenpläne kann man ja auch ohne Gesetzesänderung erstellen."

Stellungnahme abgeben

Daher ist es wichtig, der Regierung zu zeigen, dass man sich nicht alles gefallen lässt und dieser Aushöhlung der Demokratie und demokratischer Rechte nicht zustimmt. Bis zum 2. März kann man daher auf der Seite des Parlaments seine Stellungnahme zu dem geplanten Gesetzesentwurf abgeben. Bisher sind bereits mehr als 2.800 Stellungnahmen, die sich mit großer Mehrheit gegen die gesetzliche Ermächtigung der Bundesregierung aussprechen. Geben auch Sie jetzt Ihre Stellungnahme zu diesem Gesetzesentwurf ab. Am besten mit Ihren eigenen Worten. Auch ein deutliches "Ich lehne dieses Gesetz strikt ab, weil ...“ genügt.

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