Kein Geldwäschevorwurf aber weiter U-Haft für Michael Ballweg
Die Justiz-"Posse" gegen den “Querdenken”-Gründer Michael Ballweg geht in die nächste Runde. Zwar hatte die Staatsanwaltschaft Stuttgart zuletzt Anklage gegen Ballweg erhoben; einer der Verdachtsmomente - der auf Geldwäsche - wurde allerdings fallengelassen. Dennoch bleibt Ballweg weiterhin in Untersuchungshaft.
Seit fast neun Monaten sitzt Michael Ballweg nun schon in Untersuchungshaft. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart Anklage gegen ihn erhoben. Welchen Inhalts die Anklage ist, können die Anwälte Ballwegs noch nicht sagen, da ihnen die Schrift noch nicht zugestellt wurde. Sicher dürfte aber sein, dass die Staatsanwaltschaft, die gegen den 48-Jährigen wegen erwerbsmäßigen Betrugs und Geldwäsche ermittelt, zumindest einen der Punkte fallengelassen haben dürfte.
Keine Geldwäsche
So viel ist den Verteidigern Ballwegs zumindest bekannt, dass Verwurf der Geldwäsche fallengelassen wurde. Alexander Christ, Sprecher der Verteidigung, warf der Staatsanwaltschaft daher eine "skandalöse Vorgehensweise" vor. "Wir wissen davon nur, weil am Donnerstag ein Haftprüfungstermin vor dem Amtsgericht in Stuttgart anstehen sollte. Dieser wurde mit dem Verweis auf die Anklageerhebung abgesagt", so der Sprecher von Ballwegs Juristenteam.
Ballweg beteuert Unschuld
Gegenüber den gegen ihn erhobenen Vorwürfen beteuerte Ballweg stets, er habe sich nichts zu Schuld kommen lassen. Er habe sich immer an gesetzlichen Vorgaben gehalten und keinen einzigen Cent für sich selbst verwendet. Kritische Anwälte sprachen in Folge auch von "konstruierten" Vorwürfen, deren einziges Ziel es sei, "die vermeintlich führenden Köpfe mit staatlicher Gewalt verfolgen zu können."
Verfassungsklage scheiterte
Erst vor wenige Wochen waren Ballwegs Verteidiger mit einer Verfassungsklage gegen die Untersuchungshaft gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Klage einfach nicht angenommen. Das Gericht hielt den Instanzenweg noch nicht für ausgeschöpft und sah auch die vorgelegten Unterlagen als zu mangelhaft an, weshalb die Klage gegen die U-Haftdauer aus formalen Gründen abgelehnt wurde. Zuvor hatte im Jänner diesen Jahres das Oberlandesgericht Stuttgart den Beschluss gefällt, dass Ballweg auch über die Frist von einem halben Jahr hinaus wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft bleiben muss.