Selbstbestimmungsgesetz

Frau oder nicht Frau? Im Krieg sind alle Männer wieder gleich

Politik
Bild: GoToVan, CC BY 2.0, Flickr

Die deutsche Bundesregierung hat den Entwurf zu ihrem Selbstbestimmungsgesetz fertig. Damit soll fortan jeder ab 14 Jahren ganz einfach und problemlos sein Geschlecht nach seinen Vorlieben ändern können - ein Entgegenkommen an die immer stärker werdende Translobby. Doch entgegen die vorgeblichen Offenheit sind auch Ausnahmen eingebaut.

Mit dem Entwurf will der Ampelregierung aus SPD, Grünen und FDP der ganz große Wurf gelungen sein. Denn mit der angeblichen Diskriminierung durch das alte "Transsexuellengesetz" soll dann Schluss sein. So heißt es auch im Entwurf zum neuen Selbstbestimmungsgesetz, dass dem bisherigen Transsexuellengesetz ein "medizinisch veraltetes, pathologisierendes Verständnis von Transgeschlechtlichkeit" zugrunde liege. Deshalb soll künftig für eine Änderung des Geschlechtseintrags niemand mehr ein Gerichtsverfahren durchlaufen müssen oder ärztliche Bescheinigungen und Sachverständigengutachten benötigen.

"Historischer Schritt"

Das stellvertretende Mitglied im Gesundheitsausschuss Tessa Ganserer (Grüne) feiert daher den Entwurf in einer Presseaussendung: "Menschen wollen selbstbestimmt leben können. Das ist ein zentrales Bedürfnis, garantiert vom Grundgesetz. Mit dem neuen Selbstbestimmungsgesetz erhalten endlich auch transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen dieses Grundrecht, das ihnen bisher verwehrt wurde. Es ist ein historischer Schritt." Doch ganz so historisch ist er dann auch wieder nicht. Denn interessanterweise ist selbst bei der Ampel die sogenannte "Selbstbestimmung" nicht unendlich.

Keine Selbstbestimmung im Krieg

So kann zwar jeder ab 14 Jahren frei sein Geschlecht wählen und die Änderung eher niederschwellig am Standesamt verfügen - Personen unter 14 Jahren benötigen dazu die Einwilligung der Sorgeberechtigten - aber es gibt Einschränkungen, die nichts Gutes erwarten lassen. So sieht etwa ein Paragraph des Gesetzesentwurfs vor, dass Männer in dem Fall, dass sich Deutschland im Krieg befindet, ihren Geschlechtseintrags nicht mehr von "männlich" zu "weiblich" oder "divers" ändern oder dieser ganz gestrichen werden darf, "sofern dies im Einzelfall keine unbillige Härte darstellen würde".

Damit will die Regierung offenbar die Flucht in eine andere Geschlechterrolle und somit die Flucht vor der Einberufung verhindern. Wer vor der nächsten, von Außenministerin Baerbock herausgeplapperten Kriegserklärung ein Mann ist, hat damit faktisch Pech. Auch eine behauptete Schwangerschaft - trotz deutlich sichtbaren Bauches - von biologischen Frauen, die sich zeitweise als Männer deklarierten, dürfte in einem solchen Fall vermutlich eine Einberufung aufgrund des losen Mundwerks der selbsternannten Völkerrechtlerin und ehemaligen Trampolinspringerin nicht verhindern.

Diskriminierungsklagen en masse?

Neben der Sorge um mangelnde Freiwillige und ausufernder Flucht in einen anderen Rock als den Soldatenrock, hält das Gesetz noch einige andere Schmankerln bereit, die in Zukunft die Gerichte durchaus beschäftigen könnten. So etwa beim Hausrecht in Frauensaunen. "Die Rechtslage nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz bleibt unverändert", heißt es dazu im Gesetzentwurf. "Es ist daher etwa im Rahmen des Hausrechts weiterhin möglich, aus sachlichem Grund, etwa um den Schutz der Intimsphäre oder der persönlichen Sicherheit Rechnung zu tragen (zum Beispiel beim Zugang zu Saunen oder Fitnessstudios für Frauen oder zu Umkleidekabinen) im Einzelfall zu differenzieren."

Sprich, Männer, die sich im Standesamt zu Frauen umtragen lassen, könnte auch weiterhin der Besuch der Frauensauna aufgrund des Hausrechts des Eigentümers verwehrt bleiben. Die Klagsabteilung der Transgender-Lobby scharrt vermutlich schon in den Startlöchern.

Sport, Geburten, Misgendern, Haftanstalten

Apropos Startlöcher. Auch bei Sportveranstaltungen wartet weitere "Diskriminierung" auf gerichtsweise Berichtigung, denn die Ampel will zukünftigen Frauen den Platz auf den Siegertreppchen verwehren. So heißt es: "Die Bewertung sportlicher Leistungen kann unabhängig von dem aktuellen Geschlechtseintrag geregelt werden." Ebenso müssen sich Haftanstalten bei der Unterbringung von Strafgefangenen nicht allein am Geschlechtseintrag orientieren. Persönlichkeitsrechte und Sicherheitsinteressen anderer Strafgefangener könnten der Verlegung in ein Frauengefängnis entgegenstehen, heißt es.

Auch bei Geburten werden durch das Gesetz vormals als Männer eingetragene Personen weiterhin "diskriminiert". Denn die Regelungen des Selbstbestimmungsgesetzes können nicht auf Gesetze und Verordnungen, die Regelungen über Schwangerschaft, Gebär- oder Zeugungsfähigkeit betreffen, angewendet werden. Unter Strafe gestellt werden soll jedoch Misgendern oder "Deadnaming", welches zukünftig eine Ordnungswidrigkeit darstellen soll. Bei so vielen Sonder-Regeln zum neuen Geschlechter-Hopping soll sich noch einer auskennen... 

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