In zweiter Instanz bestätigt

'Verfassung mit Füßen getreten': Kritik an VdB keine Majestätsbeleidigung - Freispruch!

Medien
Justiz: Freepik; VdB: Karo Pernegger/Die Grünen, Wikimedia Commons, CC0; Komposition: Der Status.

Am heutigen Dienstag ging ein aufsehenerregender Prozess in die zweite Runde - und neuerlich folgte der Freispruch für einen Journalisten eines alternativen Mediums auf dem Fuß. Dieser hatte dem grünen Hofburg-Schweiger im Vorjahr in einem offenen Brief vorgeworfen, die "Verfassung mit Füßen getreten" zu haben. Damit ist einmal mehr klar: Polit-Bonzen müssen sich auch scharfe inhaltliche Kritik an ihrem Wirken gefallen lassen.

Präsident verklagt seine Kritiker

Die politische Auseinandersetzung wird oft mit harten Bandagen ausgefochten - und journalistische Meinungsbeiträge gehören zu diesem demokratischen Diskurs. Und so staunte ein oberösterreichischer Journalist nicht schlecht, als plötzlich das greise Staatsoberhaupt die Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilte. Stein des Anstoßes war die Formulierung, wonach Alexander van der Bellen ein Mann sei, der "die Verfassung mit Füßen tritt und die Spaltung der Gesellschaft zulässt, wie kein anderer vor ihm." Detail am Rande: Der heutige Bundespräsident verwendete eine solche Formulierung als Grünen-Chef einst selbst zur Kritik am politischen Mitbewerber.

Im Mai kam es dann zur ersten Verhandlung am Linzer Landesgericht, die bereits nach 15 Minuten mit einem Freispruch und der Feststellung endete, dass eine solche Formulierung von der Meinungsfreiheit gedeckt ist. Doch "VdB" und die Staatsanwaltschaft ließen nicht locker: Sie hielten die Formulierung weiter für einen "Wertungsexzess" und gingen in Berufung, freilich ohne Prozesskosten-Risiko, das beim Angeklagten verblieb. Die FPÖ hatte noch am Montag die "SLAPP-Klage" des Bundespräsidenten kritisiert, der ein "höchst alarmierendes Verhältnis [...] zu unverrückbaren Grundrechten wie der Meinungs- und Pressefreiheit" pflege.

Freispruch auch in zweiter Instanz

Am heutigen Dienstag ging der Prozess dann in die zweite Runde. Der Anwalt des Beklagten - pikanterweise ein Cousin der Präsidenten-Gattin - argumentierte damit, dass der Aussage ein Faktensubstrat innewohne. Immerhin hätte Van der Bellen etwa 50 verfassungswidrige Verordnungen der schwarz-grünen Regierung nicht kommentiert. Zudem sei die Wurzel der Meinungsfreiheit die Kritik an Mächtigen: Je mächtiger, desto mehr müsse man aushalten. Weiters sei zu prüfen, ob die Amtsordnung einen besonderen Ehrenschutz für den Bundespräsidenten überhaupt zulasse. 

Auch der Journalist vertrat die Sichtweise, den Präsidenten nicht beleidigt zu haben. Als Journalist und Bürger solle er das Recht besitzen, Politiker für ihre Fehler zu kritisieren. Die Richterin kam letztlich zu einem ähnlichen Schluss: Diese Form der Kritik ist von der Meinungsfreiheit gedeckt. Die Formulierung ist zu wenig für einen Schuldspruch, weshalb der Angeklagte nach nur einer halben Stunde erneut freigesprochen wurde. Diesmal ist der Freispruch offenbar bereits rechtskräftig. Zur brisanten Verhandlung waren etliche Unterstützer angereist, ging es hier letztendlich darum, ob der Rechtsstaat die Grundrechte auch kritischen Stimmen noch zubilligt.

Niederlage auf ganzer Schiene

Für Van der Bellen ist das Urteil eine krachende Niederlage. Denn nicht nur misslang es ihm, missliebige Kritik an seiner Politik und Amtsführung über den langen Arm der Justiz auszumerzen. Vielmehr gibt es nun ein gerichtliches Urteil, wonach man dem Staatsoberhaupt in bestimmten Kontexten vorwerfen darf, die Verfassung, deren "Schönheit" es ständig in Sonntagsreden betont, "mit Füßen getreten" zu haben. Auch dabei handelt es sich in der Zweiten Republik um ein Novum. 

Insgesamt ließ der Bundespräsident sieben Mal wegen übler Nachrede oder Beleidigung ermitteln - einsame Spitze, zumal seine beiden unmittelbaren Vorgänger von diesem "Sonderverfolgungsrecht" keinen Gebrauch machten. Auch sonst sind es laut einer parlamentarischen Anfragebeantwortung vor allem grüne Politiker, die sich über eine vermeintliche "Majestätsbeleidigung" beschweren und die Bürger dieses Landes (in der Regel erfolglos) vor Gericht zerren.

Grüne haben eine dünne Haut

Mit "Klima"-Ministerin Gewessler und Vizekanzler Kogler erteilten zwei weitere grüne Minister eine Ermächtigung zur Strafverfolgung, dazu kommt ein Fall, der ÖVP-Bundeskanzler Karl Nehammer betraf. Auch aktuell zeigen die Grünen, dass sie eine dünne Haut besitzen: Denn Klubobfrau Sigrid "Sigi" Maurer klagt die als "Grüne gegen Impfpflicht & 2G" gegründete GGI-Initiative. Grund ist, dass diese das berüchtigte "Stinkefinger-Foto" der Politikerin benutzten, um ihre Abgehobenheit zu illustrieren.

Maurer setzte sich bereits in der Vergangenheit juristisch gegen die Nutzung des Bildes zur Wehr, zeigt aber nun auch: Man macht nicht einmal vor der erweiterten eigenen Basis Halt, wenn diese sich erdreistet, sich gegenüber dem Verhalten der Partei-Granden kritisch zu zeigen oder eine andere Meinung zu Reizthemen zu besitzen. Die Bürger haben bei der Nationalratswahl in diesem Jahr die Gelegenheit, den Grünen zu zeigen, dass "der Anstand" eher von einer Stimme für sie Abstand nimmt.

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