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Nach Urteil aus dem Dienst entlassen

Kein Freund und Helfer: Türkischer Polizist vergewaltigt Kollegin

Welt
wikimedia CC-BY-SA 4.0 Matti Blume

Folgen einer verfehlten Migrationspolitik? Der Polizist Tayfun A. hat vor Gericht gestanden, seine damals 21-jährige Kollegin während eines privaten Treffens vergewaltigt zu haben. Der Türke kam mit Bewährung davon. Sein Opfer ist bis heute in psychologischer Betreuung.

Ein Beitrag aus unserer Kooperation mit JouWatch

Der Täter, Tayfun A. und sein Opfer hatten sich damals bei der Bundespolizei am Frankfurter Flughafen kennengelernt. Mitte 2022 kam es dann zu einem einem Treffen in A.s Wohnung. Nachdem er einen Wein und sie einen Gin getrunken hatte, versuchte er, sich seiner damals 21-jährigen Kollegin sexuell zu nähern. Die junge Frau wehrte ihn aber ab und sei danach kurz ins Bad gegangen, um ihre Kleidung zu richten. Als sie wieder herauskam, fiel der Tayfun A. plötzlich gewaltsam über sie her.

Noch in der Nacht habe die Frau aus Angst, allein in ihre Wohnung zurückkehren zu müssen, bei einem Freund übernachtet, berichtet hierzu die Bild-Zeitung. Am darauffolgenden Tag erstattete sie bei der Polizei Anzeige und ließ sich von ihrem Hausarzt Verletzungen, die sie bei der Tat erlitt, attestieren.

Der Beamte Tayfun A. hatte seine widerliche Tat erst kurz vor Ende der Beweisaufnahme gestanden. Während des Prozesses hatte er immer wieder bestritten, sich an seiner jüngeren Arbeitskollegin vergangen zu haben. Am vergangenen Mittwoch nun, nachdem mutmaßlich die Beweislast unumstößlich war, hat der 31-jährige Vergewaltiger seine Tat gestanden.

Mehr als nur gerecht, verliert der türkischstämmige Bereicherer nun seinen Job als Bundespolizist, seinen Beamtenstatus sowie jegliche Pensionsansprüche. Zudem soll er 8.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Mittlerweile flaniert Tayfun A. zwar arbeitslos, aber wieder auf freiem Fuß herum. Denn: Das Bonner Landgericht verurteilte ihn wegen Vergewaltigung und vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten – die für vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Sein Opfer indes ist noch immer in therapeutischer Behandlung. (SB)


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