Werden bald Wahlen verboten?

Politisch nicht kleinzukriegen: CDU will AfD-Verbotsantrag 'noch vor Sommerpause'

Politik
Bild: Olaf Kosinsky (kosinsky.eu), CC BY-SA 3.0, Wikimedia Commons (beschnitten)

Die Panik der selbsternannten etablierten und "demokratischen" Parteien kennt in Deutschland kein Halten mehr. Nachdem man zunächst den Inlandsgeheimdienst dazu nutzte, die Oppositionspartei AfD als "rechts" zu diffamieren, sollten nun, nach dem Gerichtsurteil zur geheimdienstlichen Einstufung schnell ein Verbotsverfahren folgen. Denn anders sei der Alternative nicht mehr beizukommen, gibt man im Kreis der Systemparteien unumwunden zu.

AfD im Aufwand - System ist nervös

In Deutschland geht es weiter drunter und drüber. Angesichts der bevorstehenden Pleiten der Ampelregierung bei der EU-Wahl aber auch der Union bei den kommenden Landtagswahlen in Sachsen, Thüringen und Brandenburg versucht man die Niederlagen noch irgendwie abzuwenden. Allerdings nicht mit einem Kurswechsel in der Politik, sondern mit weiteren Frontalangriffen gegen die AfD, die es verstanden hat, als einzige Oppositionspartei die Verärgerung und den Frust der Bürger zu kanalisieren und zumindest bisher in den Umfragen in Wählerstimmen umzumünzen.

Da kommt das fragwürdige gestrige Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Münster, dass der Bundesverfassungsschutz die Alternative angeblich zu recht als "rechtsextremistischen Verdachtsfall" eingestuft habe, gerade recht. Zwar ist das Urteil noch nicht rechtskräftig und der AfD steht noch die Möglichkeit einer Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig offen, aber vor Gericht und auf hoher See ist man bekanntlich in Gottes Hand. Und in Deutschland, dessen mangelnde Unabhängigkeit im Justizapparat auch schon international in der Kritik war, gilt diese alte Weisheit doppelt.

AfD sonst nicht kleinzukriegen

Allerdings scheint man, angesichts der näherkommenden Wahlen selbst diesen Schritt nicht abwarten zu wollen oder ist sich seiner Sache doch schon ziemlich sicher. Immerhin werden ja auch die richtig politisch ausgewählt und ernannt, was sollte also auch schiefgehen. Kein Wunder also, dass der CDU-Politiker und ehemalige Ost-Beauftragte der Merkel-Regierung  Marco Wanderwitz sofort vorprescht.

In der Zeit erklärt er: "Mein Wunsch ist es, dass wir den Verbotsantrag noch vor der parlamentarischen Sommerpause einbringen." Denn für ihn sei die AfD eine große Bedrohung - und dann wird er richtig deutlich worum es geht: "Man muss sich keine Illusionen machen. Gerade im Osten bekommt man die Partei auf politischem Weg nicht mehr klein."

Es geht um Posten und Mandate

Und kleinkriegen muss man sie nach Ansicht des Altparteien-Kartells: Was man allerdings offiziell als Schritt der wehrhaften Demokratie bzw. Schutz der Demokratie verkaufen will, hat eigentlich ganz handfeste Interessen. Und da weiß Wanderwitz ganz genau wovon er redet. Denn schon bei der letzten Bundestagswahl 2021 büßte er sein Direktmandat in seinem Wahlkreis gegen den AfD-Kandidaten ein. Zum Glück für sich war Wanderwitz über die Landesliste abgesichert und konnte trotzdem wieder in den Bundestag einziehen.

Wenn man die AfD aber nicht kleinkriegt, sondern sie weiter zulegen sollte, wird es bei ausreichendem Verlust von Direktmandaten auf der Landesliste allerdings irgendwann eng und damit auch die Chance auf einen Platz am Futtertrog immer dünner. Und was mit dem Land passieren würden, würden Personen wie Wanderwitz nicht mehr mit fürstlichen Gagen auf Steuerzahlerkosten im Bundestag sitzen, wagt man sich kaum auszumalen. 

Freudentaumel bei Kramer - bald Abschied?

In eine ähnliche Hochstimmung gerät aufgrund des Urteils neben Wanderwitz und dem Chef des Bundesverfassungsschutzes Haldenwang auch Thüringens Verfassungsschutzchef Stephan Kramer. Er sieht in dem Urteil eine Stärkung für die Demokratie und betont, dass Wahlentscheidungen nun verantwortungsvoll auf Grundlage einer unabhängigen Bewertung getroffen werden könnten. Zudem will er sich auch als Leiter seiner Behörde - Neutralität gilt für politische Beamte offenbar kaum noch - aktiv in den thüringischen Wahlkampf einbringen und im Rahmen seiner "Bürgerpflichten" gegen die AfD vorgehen.

Aber auch ein Versprechen hat er den Thüringern gemacht: "Sollten sich die Wähler entscheiden, dass diese Partei Regierungsverantwortung bekommt, dann ist das das freie Recht des Bürgers, aber dann habe ich genau so das freie Recht, zu sagen, da mache ich nicht mehr weiter mit, dann gehe ich." Mal schauen, wie wichtig den Thüringern ihr Verfassungsschutzchef ist...

Auch ARD-Journalist träumt von AfD-Verbot

Positiv eingestellt gegenüber den Verbotsgelüsten ist man indes auch im Hafen des Staatsfunks: Ein ARD-Kommentator bezeichnete nach dem Urteil aus Münster ein AfD-Verbot als "überfällig". Er erhofft sich dadurch auch Rückenwind für ein Verbotsverfahren und baut darauf, dass der Inlandsgeheimdienst "genug aussagekräftiges und gerichtsfestes Material zusammentragen kann, um möglichst bald ein solches Verfahren zu stützen."

Seinen Kommentar schließt der Journalist des auch von Millionen AfD-Wählern zwangsfinanzierten Rundfunks mit folgender Entgleisung: "Diese Partei ist schon lange keine Oppositionspartei mehr. Im Gegenteil: Sie verrät den Kern unseres Heimatlandes. Sie ist eine Schande für die Demokratie." Irgendwas mit öffentlich-rechtlichem Aufrtrag und der Berücksichtigung der Grundsätze der "Objektivität und Unparteilichkeit"... 

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