Radikaler Vorschlag

Krankenkasse soll's zahlen: Rauch will Abtreibung wohl bis zur Geburt erlauben

Politik
Bild: © Bernhard Schindler/Die Grünen, Wikimedia Commons, CC0

Der grüne Gesundheitsminister Johannes Rauch prescht mit einem radikalen Vorschlag vor: Er will den Schwangerschaftsabbruch gänzlich aus dem Strafgesetzbuch streichen. Dies hätte zur Folge, dass Abtreibungen wohl bis zur Geburt - wenn das Kind längst selbständig lebensfähig wäre - juristisch legal wären. Bislang sind diese formell verboten, (cf. §96 StGB) aber nach der sogenannten "Fristenlösung" (§97 StGB) straffrei, wenn sie in den ersten drei Schwangerschaftsmonaten und nach ärztlicher Beratung geschehen. Aufkommen für Abtreibungen soll in Zukunft der Steuerzahler, denn er will eine Übernahme der Kosten durch die Krankenkassen.

Dem Todeskult ist Fristenregelung zu streng

Es ist ein Thema, das polarisiert - auch, wegen der Frage, ab wann das unantastbare Recht auf Leben gilt. Etwa in den USA und Polen entstanden hitzige politische Debatten zur Frage. Dabei sind die Fronten verhärtet: Liberale und Linke bezeichnen das werdende Leben mitunter als "Zellhaufen" und meinen, es wäre erst mit der Geburt ein Mensch. Sie wollen Abtreibungen möglichst lange gestatten, protestieren sogar gegen freigiebige Regelungen. Christliche Konservative sähen lieber ein Beinahe-Totalverbot. Auch in Österreich werden jährlich etwa 35.000 Kinder abgetrieben - bei knapp 80.000 Lebendgeburten wird fast jede dritte Schwangerschaft abgebrochen.

Dennoch war das Thema hierzulande lange kein politischer Streitfall, seit man 1974 die sogenannte "Fristenlösung" einführte. Nach dieser bleiben Abtreibungen in den ersten drei Monaten und voriger ärztlicher Beratung straffrei. Spätere Abtreibungen sind nur bei gesundheitlicher Gefahr für die Mutter oder drohender schwerer Behinderung des Kindes möglich, sowie wenn die Schwangere bei der Zeugung unmündig war. Es war eine klassische österreichische Lösung: Niemand war damit ganz zufrieden, aber viele konnten mit dem Kompromiss leben. Bestraft wurde der durchführende Arzt, nicht die Frau. Doch nun schwappt die Debatte auch in unser Land über.

Rauch will Allgemeinheit blechen lassen

Erst im April hatte die Mehrheit des EU-Parlaments sich für die Aufnahme eines "Rechtes auf Abtreibung" in die EU-Grundrechte-Charta ausgesprochen, bräuchte dafür aber die Einstimmigkeit aller Länder. In Frankreich ging man mit dem Todeskult weiter und schrieb es bereits in die Verfassung. Nun prescht in Österreich wenige Monate vor der möglichen Abwahl der grüne Gesundheitsminister Johannes Rauch mit der Idee vor, den Schwangerschaftsabbruch gänzlich aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. Er forderte einen "freien Zugang" zu Abtreibungen und behauptete, wer ihn infrage stelle, treibe "Frauen in den Untergrund und in eine medizinische Notlage."

Er will, dass eine Schwangerschaft künftig in jedem Krankenhaus anonym beendet werden kann. Die Kosten für den Eingriff soll die Allgemeinheit tragen: Eine Kostenübernahme der Krankenkassen sei "im Sinne des Gesundheitsschutzes und der Umsetzung der Frauenrechte", berichtet der Bilderberger-"Standard". Freude über den Rückenwind bekundete bereits die Lobby-Gruppe #AusPrinzip, zu deren Unterstützern u.a. auch SPÖ-Chef Andreas Babler sowie die Frauensprecherinnen der Grünen und der Roten - Meri Disoski bzw. Eva-Maria-Holzleitner gehören. Man kämpfe für die "vollständige Entkriminalisierung" und sieht Justizministerin Alma Zadic (Grüne) am Zug.

Abtreibungen bald bis zur Geburt legal?

Das heißt im Umkehrschluss: Künftig wäre es wohl legal, ein Kind aus einer "ungewollten Schwangerschaft" bis zur Geburt abzutreiben. Ob dies eine Konsequenz der Forderung ist, lassen weder #Ausprinzip, noch Rauch, noch die SPÖ-Frauen durchklingen, die auf "rasche Umsetzung" pochen. Sie faseln in einer Aussendung etwas davon, man möge die Fristenregelung ins Gesundheitsrecht überführen. Bei einer "völligen Entkriminalisierung" würde aber jede Frist aus reiner Logik fallen. Übrig bliebe somit gerade einmal, dass kein Arzt - außer bei Gefahr für Leib & Leben - dazu gezwungen werden kann, einen Schwangerschaftsabbruch durchzuführen.

Die SPÖ nimmt offen Bezug auf die US-Debatte: "Die Entwicklungen in den USA und auch in Europa haben gezeigt, wie wichtig es ist, das Recht auf Selbstbestimmung gegen reaktionäre Kräfte zu verteidigen." Argumentiert wird Voll-Legalisierung gerne damit, dass Spätabtreibungen ohnehin selten wären. Tatsächlich finden diese in den USA jährlich ca. 10.000-mal statt. Laut Umfragen finden 70% der Amerikaner - ähnlich der heimischen Fristenlösung - eine Begrenzung auf spätestens die 15. SSW sinnvoll. Gegen eine solche Regelung in Mississippi klagten Abtreibungs-Befürworter sogar am Höchstgericht - und verloren. Seitdem dürfen Bundesstaaten ihre eigenen Regelungen treffen.

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