Nächster Bauchfleck vor Gericht

COFAG-Skandal: Schwarz-grüne Coronahilfen-Verteilung war illegal

Politik
Symbolbilder (2): Freepik; Komposition: Der Status.

Die Spatzen riefen es längst von den Dächern, nun ist es offiziell: Die Abwicklung der Corona-Wirtschaftshilfen über die ausgegliederte Staats-GmbH "COFAG" war gesetzeswidrig, wie der Verfassungsgerichtshof (VfGH) am heutigen Dienstag zu Recht erkannt. Dies gilt sowohl für das Konstrukt an sich, das keiner Kontrolle unterlag, als auch die Leistungen: Während schwarz-grüne "Freunderl" sich die Taschen mit Steuergeld vollstopfen konnten, erhielten andere Firmen zu Unrecht keine Unterstützung gegen drohende Schieflagen.

Verfassungsgericht zerpflückt COFAG

"Koste es, was es wolle": Mit diesem Slogan schickte die schwarz-grüne Regierung ganz Österreich mehrfach in einen harten Lockdown. Um die Wirtschaft nicht auf einen Schlag völlig kaputt zu hauen, verteilte man Helikoptergeld in Milliardenhöhe. Wer allerdings überhaupt Anspruch auf Unterstützung hatte, das entschied die Regierung nach eigenem Gutdünken. Insbesondere der Umstand, dass Firmen, die irgendwann einmal einen Fehler bei der Steuererklärung machten, keinen Anspruch auf COFAG-Gelder hatten, verstieß nach VfGH-Ansicht gegen den in der Verfassung festgeschriebenen Gleichheitsgrundsatz, es müsse vielmehr einen Rechtsanspruch dafür geben. 

Schon der Rechnungshof hatte am COFAG-Konstrukt im Vorjahr kein gutes Haar gelassen. Nun stellte das Verfassungsgericht klar, dass die Auslagerung der Corona-Hilfen gegen den sogenannten "Sachlichkeitsgrundsatz" verstieß. Heißt korrekt: Die COFAG verfügte nicht über die "notwendige Sachausstattung, um ihre Aufgaben in einer Art und Weise besorgen zu können", die mit jener staatlicher Organe gleichwertig sei. Man habe zur Abwicklung erst recht die Daten des Finanzministeriums abfragen müssen. Eine Ausgliederung staatlicher Aufgaben in ein privates Unternehmen sei zwar zulässig, allerdings nur unter Einhaltung strenger Voraussetzungen. 

FPÖ kritisiert schwarz-grünes Konstrukt

Die Opposition sah sich in ihrer Kritik bestätigt, nach Ansicht der Freiheitlichen bestätige der VfGH das "schwarz-grüne Totalversagen". FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker befand: "Die COFAG wurde offenbar wissentlich rechtswidrig eingesetzt, um schwarz-grüne Parteigünstlinge zu belohnen und die Kontrolle durch das Parlament zu verhindern. Dieser Plan wurde nun vom VfGH rückwirkend als gesetzeswidrig eingestuft." Es sei dem ÖVP-Finanzministerium darum gegangen, Unternehmer zu Bittstellern zu machen, dabei "politisch freundlich gesinnte Unternehmen zu belohnen und andere durch die Finger schauen zu lassen." Diese Klientelpolitik sei abzulehnen.

Auch FPÖ-Budgetsprecher Hubert Fuchs ging mit der Regierung hart ins Gericht: "Die COFAG war und ist eine der größten, teuersten und intransparentesten Fehlkonstruktionen der Zweiten Republik. Mehr als 19 Milliarden Euro wurden hier mit der Gießkanne verteilt – leider zulasten der Klein- und Kleinstunternehmen und insbesondere der Steuerzahler in unserem Land. Die größten Profiteure der COFAG waren die von der COFAG beauftragten Berater, die schwarz-grünen Geschäftsführer und Aufsichtsräte und die großen Unternehmen, die zum Teil massiv überfördert wurden."

Auch SPÖ & NEOS kritisch zu COFAG

Auch die SPÖ äußerte sich ähnlich: "Der Verfassungsgerichtshof hat einen der größten Finanzskandale der Zweiten Republik jetzt auch amtlich bestätigt", kommentierte der rote Parteichef Andreas Babler den Richterspruch. Die Regierung habe hier Superreiche bevorzugt, die Steuerzahler seien nicht deren "Bankomat". SPÖ-Finanzsprecher Jan Krainer forderte, das Geld von den Konzernen zurückzuholen und stattdessen den kleinen und mittleren Unternehmen zugute kommen zu lassen.

Die NEOS wiederum forderten eine "rasche Abwicklung" einer laut Budgetsprecherin Karin Doppelbauer "geradezu grotesken und milliardenteuren Fehlkonstruktion der türkis-grünen Bundesregierung". Von Anfang an sei das COFAG-Konstrukt nichts anderes gewesen als "Intransparenz und Freunderlwirtschaft in einen rechtlichen Rahmen gegossen." Das damals verteilte Geld fehle nun bei der Bewältigung der aktuellen Krisenlagen.

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